Veröffentlichung 24.06.26 | Teilnahmefrist 22.07.26 | Vertragsbeginn 25.01.27 |
Eignungskriterien
Eignungsprüfung gemäß § 45 Abs. 3 SektVO
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 45 Abs. 3 SektVO folgende objektive Wertungskriterien herangezogen
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 45 Abs. 3 SektVO folgende objektive Wertungskriterien herangezogen
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 45 Abs. 3 SektVO folgende objektive Wertungskriterien herangezogen
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium: Gesamteindruck
Qualitätskriterium: Personelle Besetzung
Qualitätskriterium: Fachtechnischer Lösungsansatz
Preis
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