Noch 8 Tage

Archivierung und Vernichtung von papiergeführten Akten

Auftraggeber
Veröffentlicht
12.06.2026
Angebotsfrist
22.06.2026
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) als Auftraggeber beabsichtigt, einen Auftragnehmer zu beauftragen, der die Aufbewahrung papiergeführter Akten übernimmt. Unter der Aufbewahrung ist die Archivierung dieser Akten zu verstehen. Der Auftraggeber hat dabei die Möglichkeit, einzelne Akten vom Auftragnehmer zurückzufordern. Diese müssen wieder an eine der Liegenschaften des Auftraggebers zurücktransportiert werden und danach gegebenenfalls erneut vom Auftragnehmer zur Aufbewahrung abgeholt werden. Die Akten unterfallen der Schutzklasse 2 (Sicherheitsstufen 3 und 4) und 3 (Sicherheitsstufe 5) gemäß ISO/IEC 21964. Die Akten sollen nach Abholung beim Auftraggeber fachgerecht archiviert werden. Im Bedarfsfall – auf Anfrage des Auftraggebers – sollen die Akten innerhalb von zwei Werktagen, bei Eilbedürftigkeit innerhalb von maximal 24 Stunden, an die entsprechende Liegenschaft des Auftraggebers zurücktransportiert werden, wobei die durch den Bieter angegebene Reaktionszeit in Eilfällen im Rahmen des Vergabeverfahrens bindend wird. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber, wenn die vom Auftraggeber einzuhaltende gesetzliche Aufbewahrungsfrist endet. Der Auftraggeber prüft daraufhin, ob die Akten vernichtet werden können und erteilt dem Auftragnehmer eine Freigabe zur Vernichtung. Etwaige Verwaltungsarbeiten, die im Zusammenhang mit Transport, Archivierung und Vernichtung der Akten anfallen, hat der Auftragnehmer selbständig sowie IT-gestützt zu übernehmen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
12.06.26
Abgabefrist
22.06.26
Vertragsbeginn
04.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
Ausschreibungen@bfj.bund.de
Freischalten
Telefon

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Es wird um die Angabe mindestens zwei geeigneter Referenzen in der Anlage 7 zu den Bewerbungsunterlagen gebeten. Die jeweilige Referenz muss sich auf zuvor erbrachte Leistungen im Bereich Bereich Archivierungs- und Vernichtungsleistungen beziehen, welche innerhalb der letzten drei Kalenderjahre erbracht wurden. Die jeweilige Referenz muss folgende Mindestanforderungen erfüllen

    • - eine Vertragsdauer von mindestens 4 Jahren (das Laufzeitende muss innerhalb der letzten drei Kalenderjahre liegen)
    • - ein Gesamtauftragswert von mindestens 150.000,00 Euro netto und
    • - Gesamtmenge eingelagertes Archivgut von mindestens 3.300 Kartons oder 120.000 Akten vorweisen.
  • Folgende Zertifkate von unabhängigen Stellen werden gefordert

    • - Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsysteme) oder vergleichbar, durch Vorlage einer aktuell gültigen, zeitlich befristeten Bescheinigung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle,
    • - Qualitätssicherung nach ISO/IEC 27001 (Informationssicherheits-Managementsysteme) oder vergleichbar, durch Vorlage einer aktuell gültigen, zeitlich befristeten Bescheinigung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle,
    • - Qualitätssicherung nach ISO/IEC 21964 (Vernichtung von Datenträgern) oder vergleichbar, durch Vorlage einer aktuell gültigen, zeitlich befristeten Bescheinigung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle,
    • - Qualitätssicherung nach ISO/IEC 11799 (Aufbewahrung von Archiv- und Bibliotheksgut) oder vergleichbar, durch Vorlage einer aktuell gültigen, zeitlich befristeten Bescheinigung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle und
    • - Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 50001 (Energiemanagementsysteme) oder vergleichbar, durch Vorlage einer aktuell gültigen, zeitlich befristeten Bescheinigung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle.
  • Vorhandensein eines Wach- bzw. Sicherheitsdienstes außerhalb der Öffnungszeiten an den vorgesehenen Lagerorten

  • Folgende Versicherungsnachweise sind gefordert

    • - Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mindestens 3 Mio. EUR pro Schadensfall für Sachschäden,
    • - Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mindestens 3 Mio. EUR pro Schadensfall für Sachschäden,
    • - Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mindestens 3 Mio. EUR pro Schadensfall für Vermögensschäden und
    • - Vorhandensein einer Versicherung i. H. v. mindestens 250.000,00 EUR für Verletzungen des Datenschutzrechts.
    • Der jeweilige Nachweis der Versicherung erfolgt zunächst durch Eigenerklärung. Auf Anforderung ist vor Zuschlag der entsprechende Versicherungsnachweis vorzulegen.

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Vertragsentwurf37 KB32 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
Präsentation89 KB12 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB24 Seiten
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