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62-2026-299-EA Rahmenvereinbarung über die Beseitigung von Verunreinigungen auf Verkehrsflächen

Auftraggeber
Veröffentlicht
01.06.2026
Angebotsfrist
29.06.2026
Die Stadt Regensburg vergibt die Rahmenvereinbarung über die Beseitigung von Verunreinigungen auf Verkehrsflächen für das Stadtgebiet Regensburg nach dem Merkblatt DWAM 715. Diese gliedert sich in 4 Beauftragungsabschnitte. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.09.2026 und endet zum 31.08.2027 (Beauftragungsabschnitt 1). Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer bis spätestens vier Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (spätestens 30.04. des laufenden Jahres mitteilt, dass der Auftrag nicht verlängert wird. Die Rahmenvereinbarung kann maximal dreimal verlängert werden und endet spätestens zum 31.08.2030. Folgende Verunreinigungen auf Verkehrsflächen sind im Bedarfsfall mittels Nassreinigungsverfahren zu beseitigen, einschl. Entsorgung: Öle, Treibstoffe, Farben, Kühlmittel.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
01.06.26
Fragenfrist
29.06.26
Abgabefrist
29.06.26
Öffnung
30.06.26
Vertragsbeginn
01.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
382.000 €
Erfüllungsort
Regensburg, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@regensburg.de
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Telefon
+49 9415075629
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Website
https://www.regensburg.de/
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe

    • https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=298425
    • - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
    • - Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften
    • die Haftungserklärung ist
    • gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen)
  • - Eigenerklärung des Bieters mit Bestätigung der Mindestanforderungen zur 24-Stunden-Rufbereitschaft und Rüstzeit von max. 30 Minuten - Eigenerklärung des Bieters mit Angaben zum Standort der Reinigungsmaschine, dem Wohnort des für die Reinigung eingesetzten Personals, Standort des Unternehmens sowie der Telefonnummer eines zuständigen Ansprechpartners - die Zertifizierung des Betriebes als Entsorgungsfachbetrieb gemäß EfbV inkl. erforderlicher gesetzlicher Genehmigung für den Transport und die Lagerung von „besonders überwachungsbedürftigen Abfällen“ - Abnahme des Betriebs nach § 62 WHG i. V. m. der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), Zertifikat beifügen - Nachweis über mindestens zwei ständig bereite Reinigungsfahrzeuge. - Nachweis über verfügbare Heiß-Reinigungs-Maschine (60°C) mit LK-M Abnahme gem. RAL-GZ 899 - Nachweis, dass verwendetes Reinigungsmittel dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) entspricht und beim Umweltbundesamt gelistet ist, einschl. Sicherheitsdatenblatt oder Gutachten - Angabe der für die Erdreichsanierung zur Verfügung stehenden Maschinen und Geräte - Nachweis der Haftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch fehlerhafte Auftragserfüllung eventuell entstehen (Nachweis Umweltschadenhaftpflichtversicherung) - Nachweis zur Einhaltung der Geräuschpegel der Reinigungsmaschinen nach 32. BImSchV - Nachweis zur Einhaltung der Grenzwerte der Reinigungsmaschinen nach der Bayerischen Luftreinhalteverordnung (BayLuftV) Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe

    • https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=298425
    • Die Anforderung des Nachweises vergleichbarer Referenzen gemäß FB L 124 Eigenerklärung zur Eignung gilt auch für präqualifizierte Bieter.
    • Sollte das anbietende Unternehmen im Amtlichen Verzeichnis präqualifiziert sein, gelten alle im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenzen als mit dem Angebot eingereicht. Erfüllen diese die geforderten Kriterien inhaltlich nicht, ist eine Nachforderung weiterer, anderer Referenzen nicht möglich. Deshalb wird geraten, im Zweifelsfall die geforderten Referenzen physisch mit dem Angebot einzureichen.
    • Sollten im Angebotsschreiben (FB L 213 bzw. FB L 653) unter der Ziffer 6 keine Angaben gemacht worden sein, wird davon ausgegangen, dass keine Präqualifizierung vorliegt.
    • Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften
    • die „Verpflichtungserklärung“ ist abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
  • - Eigenerklärung des Bieters mit Bestätigung der Mindestanforderungen zur 24-Stunden-Rufbereitschaft und Rüstzeit von max. 30 Minuten - Eigenerklärung des Bieters mit Angaben zum Standort der Reinigungsmaschine, dem Wohnort des für die Reinigung eingesetzten Personals, Standort des Unternehmens sowie der Telefonnummer eines zuständigen Ansprechpartners - die Zertifizierung des Betriebes als Entsorgungsfachbetrieb gemäß EfbV inkl. erforderlicher gesetzlicher Genehmigung für den Transport und die Lagerung von „besonders überwachungsbedürftigen Abfällen“ - Abnahme des Betriebs nach § 62 WHG i. V. m. der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), Zertifikat beifügen - Nachweis über mindestens zwei ständig bereite Reinigungsfahrzeuge. - Nachweis über verfügbare Heiß-Reinigungs-Maschine (60°C) mit LK-M Abnahme gem. RAL-GZ 899 - Nachweis, dass verwendetes Reinigungsmittel dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) entspricht und beim Umweltbundesamt gelistet ist, einschl. Sicherheitsdatenblatt oder Gutachten - Angabe der für die Erdreichsanierung zur Verfügung stehenden Maschinen und Geräte - Nachweis der Haftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch fehlerhafte Auftragserfüllung eventuell entstehen (Nachweis Umweltschadenhaftpflichtversicherung) - Nachweis zur Einhaltung der Geräuschpegel der Reinigungsmaschinen nach 32. BImSchV - Nachweis zur Einhaltung der Grenzwerte der Reinigungsmaschinen nach der Bayerischen Luftreinhalteverordnung (BayLuftV) Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe

    • https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=298425
    • - Angabe zu Registereintragungen
    • - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

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