Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb mit Lösungsvorschlag für zusammengefasste Planungsleistungen für Architektenleistung, Objektplanung Gebäude nach §34 HOAI 2021 und
Landschaftsplanerische Leistung / Leistungsbild Freianlagen nach §39 HOAI für
Neubau eines Besucherservicezentrums mit Betriebshof an der Walhalla bei Donaustauf
Besucherservicezentrum ca. 737 m² NRF, Betriebshof ca. 216 m² NRF
Beauftragung der Leistungsphasen 1 (in Teilen), 2 und 3 sowie beabsichtigte stufenweise Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 4 bis 9 nach § 34(3) und § 39(3) HOAI 2021.
Die Planungsaufgabe wird in Honorarzone III eingestuft.
Der Anlass für das Bauvorhaben ist die Tatsache, dass die Walhalla über keine zeitgemäßen Versorgungs- und Informationseinrichtungen verfügt.
Aktuell bestehen zur Versorgung der Besucher ein provisorischer Kiosk und ein holzsichtiges WC-Gebäude an der Nordseite des Tempels aus den 1950-iger Jahren. Beide Einrichtungen entsprechen nicht den heutigen Standards.
Des Weiteren werden derzeit aus einem Kassenhäuschen im Inneren des Tempels Eintrittskarten, sowie diverse Souvenirs und Informationsmaterial über die Walhalla verkauft. Dies stellt eine erhebliche Beeinträchtigung des Tempelinnenraums dar und soll ebenso wie der Kiosk und das alte WC-Gebäude, in Verbindung mit dem Gesamtkonzept Neubau Besucherservicezentrum, rückgebaut werden.
Der Neubau des Besucherservicezentrums soll einige wichtige Qualitätsstandards erfüllen. Neben gestalterischen Rahmenbedingungen und Anforderungen an das räumliche Konzept, müssen bei der Planung des Projektes auch Bedingungen hinsichtlich der Barrierefreiheit, des Brandschutzes und des Energiestandards eingehalten werden.
Beabsichtigt ist ein kompaktes Gebäude mit einem einfachen Grundrisszuschnitt und Unterkellerung in der Wege-Schleife nördlich der jetzigen Löschwasserzisterne. Mit einem überdachten Warte- und Sammelpunkt stellt es den zentralen Treffpunkt für Besuchergruppen dar. Auf dem Weg vom Parkplatz zum Baudenkmal Walhalla bietet das neue Besucherzentrum die Möglichkeit, die Besucher über eine denkmalgerechte Zuwegung auf den bestehenden historischen Weg zum Tempel zu leiten. Der jetzige geradläufige Zugang vom Parkplatz durch den Wald soll dann zurück gebaut werden.
Im Zuge der Maßnahme soll eine elektronische Einlasskontrolle im Bereich des Zuganges zum Tempel mit Überwachungsanlage im Servicegebäude errichtet werden. Das sich im Tempel befindliche Kassenhäuschen kann dann ersatzlos entfallen.
Das Besucherservicezentrum soll als kompaktes, nachhaltiges Gebäude mit (Teil-)Unterkellerung geplant werden. Das Untergeschoss mit Heiztechnik, Lüftungs- und Sanitäranlagen sowie Nebenräumen wird in Massivbauweise in Hanglage gegenüber dem Verwalterhaus gebaut. Es ist ebenerdig nutzbar, ohne die innerbetrieblichen Abläufe zu stören. Im Erdgeschoss befinden sich eine Gastronomie, Besucherterrasse, Verkaufsraum (Ticket + Shop), Toiletten und ein museumspädagogischer Bereich in Holz-Glas-Bauweise. Zudem sind Büros für Gastronomie und Verkauf sowie Mitarbeiter-Toiletten vorgesehen. Es wird eine natürliche Querlüftung neben der automatischen Lüftung gewährleistet. Das BSZ erhält einen überdachten Treffpunkt für Besuchergruppen.
Der Weg vom Parkplatz nordöstlich des Tempels zur Walhalla soll über eine denkmalgerechte Zuführung auf dem bestehenden Weg führen, der vom Parkplatz über das neue Zentrum zum Tempel verläuft. Der bisherige Zugang durch den Wald wird zurück gebaut. Außenanlagen umfassen Fassadenbegrünung, Pflanzungen und Rasenpflege. Zudem wird eine elektronische Einlasskontrolle mit Überwachung im Servicegebäude eingerichtet, das Kassenhäuschen im Tempel entfällt. Bei Baumaßnahmen an den Denkmalobjekten der Bayerischen Schlösserverwaltung wird in der Regel keine „Kunst am Bau“ umgesetzt.
Das Besucherservicezentrum mit Betriebshof soll nahe bei Walhalla und in das Landschaftsbild eingebunden werden. Eine Visualisierung soll die Lage im Verhältnis zur Walhalla, Topographie, Baumbestand und das Denkmal Verwalterhaus zeigen.
Das BSZ erhält kein Gründach, nur geringe Fassadenbegrünung und barrierefreie Stellplätze werden geschaffen. Der wertvolle Eichenbestand im Umfeld der Walhalla soll größtenteils erhalten bleiben. Eine ökologische Baubegleitung mit Schwerpunkt Baumschutz ist notwendig
Die Kostenobergrenze für die Maßnahme beträgt 6.600.000 EUR brutto. Die genannten Kosten umfassen die Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276-1:2018-12.
Termine:
Abgabe Angebot mit Lösungsvorschlag KW 3 /2026; Fertigstellung Projektunterlage LPH 1(in Teilen),2 und 3 Beginn Quartal IV /2026, Fertigstellung Projektplanung PP voraussichtlich Beginn Quartal IV /2027, Auftrag zur Projektdurchführung voraussichtlich Beginn Quartal I /2028
Baubeginn Projekt voraussichtlich Beginn Quartal III/2028
Weitere Informationen sind der Aufgabenbeschreibung auf der Vergabeplattform zu entnehmen.
•Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
•Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers
•und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen
•durch Nachweis - der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt.
•Zusätzlicher erforderlich für die Planung der Freianlagen ist der Nachweis der beruflichen Befähigung durch Führung der Berufsrbezeichnung
•Landschaftsarchitekt.
•Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
•Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche
•Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen,
•die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen
•Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die
•fachlichen Voraussetzungen dann,
•a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und
•berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen
•aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu
•tragen oder
•b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie
•2005/36/EG angezeigt haben.
•Achtung: bitte um entsprechende Angaben im Bewerberbogen unter 4.1 und Nachweis beilegen
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens
•Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den
•letzten drei Geschäftsjahren (2022,2023,2024) in EUR netto anzugeben. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage
•B_25-083781_Bewertungsmatrix_Stufe_1.
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 2.3.1 des Bewerberbogens
•Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche
•wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen
•Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8)
•die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit
•der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.“
•Ergänzend zu 4.2.4 des Bewerberbogens:
•Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3.000.000,00 EUR
•und Deckungssummen für sonstige Schäden von 3.000.000,00 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der
•EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
•Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
•Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen
•werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz
•in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die
•Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
•Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden,
•mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall
•zusichert.
•Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und
•Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide
•Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
•Achtung: bitte um entsprechende Angaben im Bewerberbogen unter 4.2.4
•der Nachweis ist erst mit Abgabe
•des Honorarangebotes zu erbringen.
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens
•Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 5 Jahren erbrachten Dienstleistungen
•aufzulisten. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit
•denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
•Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
•- Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis)
•- Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
•- Daten (Erbringungszeitraum)
•- Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und
•Kontaktdaten des Ansprechpartners). Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden Dienstleistungen berücksichtigt die in den
•letzten 5 Jahren (vom 01.10.2020 bis Tag der Veröffentlichung) erbracht worden sind.
•Die Dienstleistung wird als erbracht anerkannt, wenn die Leistungsphase 8 im genannten Zeitraum
•abgeschlossen wurde
•abgeschlossen bedeutet, dass auch die Überwachung der Beseitigung der bei der
•Abnahme festgestellten Mängel erfolgt ist.
•Die Auflistung ist auf maximal 3 Projekte pro Leistungsbild zu beschränken. Werden mehr als drei Projekte pro Leistungsbild
•eingereicht, werden jeweils nur die ersten drei berücksichtigt.
•Über die Angaben im Bewerberbogen hinaus (Nr.4.3.1.1 bis 4.3.1.6) sind max. 3 DINA-4 Seiten pro Leistungsbild
•als Projektsteckbriefe mit Projektdarstellungen zu den Referenzen zulässig und werden in der Wertung berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt.
•Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_25-083781_Bewertungsmatrix_Stufe_1 in Verbindung mit einer detaillierten Referenzmatrix D_25-083781_Detailmatrix_Referenzen.
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 4.3.2 des Bewerberbogens
•Hier technische Fachkräfte oder technische Stellen benennen, die im Zusammenhang mit der
•Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
•Die Fachkräfte, die für den Auftrag zur Verfügung gestellt werden können, sowie deren Qualifikation,
•Berufserfahrung (in Jahren) sollen benannt werden.
•Für die Leistungserbringer wird folgende Qualifikation erwartet:
•— Projektleiter: Architekt.
•— Stellvertretender Projektleiter: Dipl.Ing. Architektur (Hochbau) oder gleichwertig
•— Bauleiter: Dipl.-Ing. (Hochbau) oder gleichwertig
•— Projektleiter Freianlagen: Dipl.Ing. Architektur (Landschaftsarchitektur) oder gleichwertig
•Bewertung der Berufserfahrung (in Jahren) erfolgt gemäß Anlage B_25-083781_Bewertungsmatrix_Stufe_1.
•Achtung: bitte um entsprechende Angaben im Bewerberbogen unter 4.3.2
•Nachweise sind erst mit Abgabe des
•Honorarangebotes zu erbringen.
•Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
•Ergänzend zu 4.3.5 des Bewerberbogens.
•Eine Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2022,
•2023, 2024) Beschäftigten (Ingenieure, Techniker, technische Zeichner, sonstige Mitarbeiter) und die Anzahl der
•Führungskräfte des/r Bewerbers/Bewerbergemeinschaft gegliedert nach Berufsgruppen wird gefordert.