Veröffentlichung 30.06.25 | Teilnahmefrist 29.07.25 |
Eignungskriterien
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur*in (oder vergleichbar) zu führen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbenden die geforderte Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertretender der juristischen Person und der Verfassende die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bietergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Jeder Teilnehmende hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Mehrfachbewerbungen, d.h. parallele Bewerbungen als Einzelbewerbender und gleichzeitig als Gesellschafter*in einer Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bewerbenden nicht nachweisen, dass die Bewerbungen völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Nachweis über Kopie der Diplomurkunde oder einen vergleichbaren Nachweis.
Mindestumsatz, gem. § 45 Abs.1 Nr.1 VgV, der letzten drei Jahre (2022, 2023, 2024) über jährlich mind. 400.000 EUR (netto), im geforderten Leistungsbild (Technische Ausrüstung im Sinne § 55 HOAI in den Anlagengruppen 4 und 5 im Sinne § 53 HOAI.) Im Falle der Einschaltung eines Eignungsverleihers darf der Umsatz des Eignungsverleihers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag hinzugerechnet werden, wenn der Eignungsverleiher diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat. Der Nachweis erfolgt über Eigenerklärung im Teilnahmeantrag.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit Mindestdeckungssummen von 2.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für sonstige Schäden pro Schadensfall zweifach maximiert im Versicherungsjahr. Sofern der Bewerbende über keine entsprechende Versicherung verfügt, hat er mit seinem Angebot verbindlich zu erklären, dass er im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird. Die Berufshaftpflichtversicherung ist für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen oder ggf. eine projektbezogene Versicherung abgeschlossen werden.
Eigenerklärung, dass Teilnahmehindernisse gemäß § 6 VgV nicht vorliegen.
Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Mitarbeiter (einschließlich Führungskräfte), aufgeschlüsselt in
Für das geforderte Leistungsbild Angaben zu mindestens 1 und maximal 12 Referenzprojekten aus dem Bereich Neubau/Erweiterungsbau im Sinne § 2 HOAI einer Freiwilligen Feuerwehr / Berufsfeuerwehr oder ähnlich technisch anspruchsvoller Objekte Es gelten folgende Mindestanforderungen
Zuschlagskriterien
Projektleitung und stellvertretende Projektleitung
techn. Lösungsvorschlag: Weiterbetrieb der Einsatzküche während des Neubaus. Die OFF Fallersleben besteht aus 2 Gebäuden, der großen Fahrzeughalle mit Schulungsraum und einer kleinen Fahrzeughalle mit Büroräumen und Einsatzküche. Die Einsatzküche dient zur Versorgung von Einsatzkräften bei einem Großeinsatz. Die Küche wird zur Zeit direkt aus der Hauptverteilung in der großen Halle versorgt. Der eigene Hausanschluss der kleinen Fahrzeughalle ist zur Versorgung der Küche zu klein, er versorgt lediglich die allgemeine Installation. Die Hauptverteilung in der großen Fahrzeughalle wird im Zuge des Neubaus demontiert. Der Einsatz der Einsatzküche ist aber trotzdem sicher zu stellen. Welche Möglichkeiten bestehen? Anlage: Lageplan
Honorar: Details zum Honorarangebot sind dem Preisblatt zu entnehmen
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