Frist abgelaufen

25-0295 Sanierung und Anbau FF Fallerleben - Planer Elektrotechnik

Auftraggeber
Veröffentlicht
30.06.2025
Angebotsfrist
Durch ein Gutachten der Feuerwehrunfallkasse (FUK) sind nennenswerte Mängel am Standort der Ortsfeuerwehr Fallersleben, am Hofekamp 5 in Fallersleben (Wolfsburg), offenkundig geworden. Die Analyse der aufgezeigten Mängel hat ergeben, dass für deren Beseitigung ein Neubau der Fahrzeughalle und umfangreiche bauliche Maßnahmen im Bestand unumgänglich sind, Es ist vorgesehen, den Neubau der Fahrzeughalle westlich von der bestehenden Fahrzeughalle, auf dem Freiraum der Pkw Einstellplätze zu errichten und über ein "Gelenk" an den bestehenden Baukörper anzuschließen. In ihm sollen neben den Einsatzfahrzeugen im Erdgeschoss in den Obergeschossen Büros und Lehrräume untergebracht werden. Das Bestandsgebäude der Ortsfeuerwehr Fallersleben, die sogenannte "Wollschlägersche Scheune" wurde 1820 als Wirtschaftsgebäude der Domäne Fallersleben (Schloss Fallersleben) errichtet, 1982 als Fahrzeughalle für die Ortsfeuerwehr umgebaut und 1989 als ehemaliges Wirtschaftsgebäude als Teil einer Gruppe baulicher Anlagen unter Denkmalschutz gestellt. ZUM BESTANDSBAU Die "Wollschlägersche Scheune", die zurzeit noch als Fahrzeughalle der Ortsfeuerwehr genutzt wird, steht unter Denkmalschutz. Es ist vorgesehen, im Erdgeschoss die Nutzungen unterzubringen, die notwendigerweise dort angeordnet werden müssen, aber in der neu zu errichtenden Fahrzeughalle nicht mehr untergebracht werden können. Dieses betrifft vor allem den Umkleidebereich für 140 Einsatzkräfte einschließlich der notwendigen Nassräume. ZUM NEUBAU Im Erdgeschoss des Neubaus ist die Fahrzeughalle für die Einsatzfahrzeuge der "Ortsfeuerwehr" anzuordnen. Es sollen mindestens 6 Einstellplätze der Stellplatzgröße 3 untergebracht werden (nach DIN 14092-1). Wünschenswert ist laut Nutzer die Unterbringung von 7 Einstellplätze der Größe 3. Alle weiteren Funktionen der Ortsfeuerwehr, wie Büros, Lehrräume für die Fortbildung, Jugend- und Kinderfeuerwehr, etc. sind im Obergeschoss und Dachgeschoss des Neubaus anzuordnen. Nach jetzigem Erkenntnisstand ist eine Bauausführung in mindestens zwei Bauabschnitten aufzuteilen, um die Einsatzfähigkeit der Ortsfeuerwehr über den gesamten Zeitraum der Bauphase sicherzustellen. Flächen und Volumenermittlung des Bestandes und aus den Vorstudien BGF: Bestandsbau ca. 1800 m² BGF: Neubau ca. 1950 m² BGF: Gelenk ca. 50 m² Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sind Leistungen der Technischen Ausrüstung KGR 440 & 450 gem. §§ 55 ff. der HOAI. Es ist beabsichtigt, den Auftragnehmer mit der Bearbeitung der Leistungsphasen 1-9 gem. § 55 HOAI 2021 zu beauftragen, sofern und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Im Einzelnen umfassen die Maßnahmen, für die bereits Ratsbeschlüsse vorliegen, folgende Leistungen: - Planung (Leistungsphasen 1 bis 4) Die Beauftragung aller weiteren Leistungsphasen ist vom jeweiligen Ratsbeschluss abhängig. Ein Anspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen besteht nicht. Mit den Planungen ist direkt nach der Auftragsvergabe in 2025 zu beginnen. Planungsvoraussetzung ist die durchgängige Nutzbarkeit der Einsatzküche. Die geplante Baumaßnahme zeichnet sich durch folgende Projektmerkmale aus: 1. Gebäudetyp: Feuerwehr 2. Art der Maßnahme: Sanierung und Neubau 3. BGF: 3.800 qm 4. Besonderheiten: bestehende und auch zu sanierende Gebäude müssen in Betrieb bleiben, mehrstufiges Verfahren (Haushaltsmittelfreigabe in Anlehnung an HU-Bau, RLBau), Denkmalschutz
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
30.06.25
Teilnahmefrist
29.07.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Wolfsburg, Deutschland
E-Mail
zentrale-vergabestelle@stadt.wolfsburg.de
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Telefon
+49 5361281766
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Website
https://www.wolfsburg.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur*in (oder vergleichbar) zu führen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbenden die geforderte Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertretender der juristischen Person und der Verfassende die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bietergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Jeder Teilnehmende hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Mehrfachbewerbungen, d.h. parallele Bewerbungen als Einzelbewerbender und gleichzeitig als Gesellschafter*in einer Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bewerbenden nicht nachweisen, dass die Bewerbungen völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Nachweis über Kopie der Diplomurkunde oder einen vergleichbaren Nachweis.

  • Mindestumsatz, gem. § 45 Abs.1 Nr.1 VgV, der letzten drei Jahre (2022, 2023, 2024) über jährlich mind. 400.000 EUR (netto), im geforderten Leistungsbild (Technische Ausrüstung im Sinne § 55 HOAI in den Anlagengruppen 4 und 5 im Sinne § 53 HOAI.) Im Falle der Einschaltung eines Eignungsverleihers darf der Umsatz des Eignungsverleihers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag hinzugerechnet werden, wenn der Eignungsverleiher diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat. Der Nachweis erfolgt über Eigenerklärung im Teilnahmeantrag.

  • Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit Mindestdeckungssummen von 2.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für sonstige Schäden pro Schadensfall zweifach maximiert im Versicherungsjahr. Sofern der Bewerbende über keine entsprechende Versicherung verfügt, hat er mit seinem Angebot verbindlich zu erklären, dass er im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird. Die Berufshaftpflichtversicherung ist für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen oder ggf. eine projektbezogene Versicherung abgeschlossen werden.

  • Eigenerklärung, dass Teilnahmehindernisse gemäß § 6 VgV nicht vorliegen.

  • Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Mitarbeiter (einschließlich Führungskräfte), aufgeschlüsselt in

    • a. Elektrotechnik-Ingenieure im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne § 55 HOAI in den Anlagengruppen 4 und 5 im Sinne § 53 HOAI insgesamt
    • b. Elektrotechnik-Ingenieure im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne §55 HOAI in den Anlagengruppen 4 und 5 im Sinne § 53 HOAI mit Berufserfahrung größer/gleich 4 Jahre. Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers dürfen die Mitarbeiter des Nachunternehmers nur bezogen auf den Leistungsanteil hinzugerechnet werden. Maßgebend ist das Vollzeitäquivalent. MINDESTANFORDERUNG: Eine durchschnittliche Anzahl von zwei Mitarbeitenden im geforderten Leistungsbild (Elektrotechnik-Ingenieur*in oder vergleichbarer Abschluss) mit Berufserfahrung größer/gleich vier Jahre.
  • Für das geforderte Leistungsbild Angaben zu mindestens 1 und maximal 12 Referenzprojekten aus dem Bereich Neubau/Erweiterungsbau im Sinne § 2 HOAI einer Freiwilligen Feuerwehr / Berufsfeuerwehr oder ähnlich technisch anspruchsvoller Objekte Es gelten folgende Mindestanforderungen

    • - Kategorie 1: Mindestens ein Referenzobjekt eines Feuerwehrbaus oder vergleichbar mit mind. 0,25 Mio EUR netto abgerechnete Leistung - Kategorie 2: Mindestens ein Referenzprojekt mind. 0,5 Mio. EUR netto abgerechnete Leistung - Kategorie 3: Mindestens ein Referenzprojekt für öffentlichen Auftraggeber im Sinne von § 98 GWB - Kategorie 4 Mindestens ein Referenzprojekt für ein denkmalgeschütztes Gebäude mit mind. 0,25 Mio EUR netto abgerechnete Leistung - alle Referenzprojekte: LP 2 bis 8 durchgehend vom Bewerber/Bewerbergemeinschaft erbracht wurden - alle Referenzprojekte: Anlagen der KGR 440 & 450 - alle Referenzprojekte: nicht älter als 6 Jahre. Es gilt der Tag der Abnahme Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen beim Betreiber bzw. Bauherrn einzuholen. Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte auf jeweils max. zwei DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend darstellen. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet. Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft und/oder im Fall der Eignungsleihe müssen die Referenzprojekte nicht von jedem Mitglied vorgewiesen werden, vielmehr sind die Angaben zu den Referenzprojekten von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Eignungsverleiher, sofern zutreffend) insgesamt zu machen. Die Referenzprojekte müssen dem Bewerber, einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. einem der benannten Eignungsverleiher eindeutig zuzuordnen sein. Mitarbeiterreferenzen sind nicht zugelassen. Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen folgende Unterangaben vollständig getätigt werden: - Bezeichnung der Maßnahme und Ort/Land
    • - Auftraggeber
    • - Bei Bietergemeinschaften/Eignungsleihe zusätzlich: Auftragnehmer (Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. Eignungsverleiher)
    • - Datum Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne von § 55 HOAI
    • - Projektkosten in Euro netto Kosten KGR 440 & 450, - Art der Baumaßnahme (Neubau-/ Erweiterungsbaumaßnahme im Sinne § 2 HOAI/Andere)
    • - Gebäudetypologie (Freiwillige Feuerwehr/Andere)
    • - beplante Anlagen der Elektrotechnik sind einzeln aufzuführen (BMA
    • NSHV, Trafoanlagen, Video, strukturierte Verkabelung etc.) Die Auswahl der Bewerber zur zweiten Stufe erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben zu den Referenzprojekten. Vom Bieter sind mindestens eine, höchstens drei Referenzen pro Kategorie zu nennen. Dieselbe Referenz kann in mehreren Kategorien benannt werden, sofern Sie mehrere Kriterien erfüllt, jedoch höchstens ein Mal pro Kategorie. Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 12 Punkte. (s. Matrix Stufe 1) Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Erfüllen mehrere Bewerber gemäß § 51 VgV gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach der objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los getroffen.

Zuschlagskriterien

  • Projektleitung und stellvertretende Projektleitung

    • In diesem Kriterium werden die Qualifikation und Berufserfahrung der Projektleitung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen bewertet. Details zur Bewertung sind der "Matrix Stufe 2" zu entnehmen. MINDESTANFORDERUNG deutschsprachige (C2 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) Projektleitung im Leistungsbild techn. Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI KGR 440 und KGR 450 mit Abschluss Dipl.-Ing., Dipl. Ing. (FH) bzw. Master oder gleichwertig (gem. Niedersächsischem Ingenieurgesetz)
    • Berufserfahrung als Projektleitung oder stellv. Projektleitung im Leistungsbild techn. Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI KGR 440 und KGR 450 mind. 8 Jahre
    • mindestens drei persönliche Referenzen der Projektleitung in der Rolle als Projektleitung oder stellv. Projektleitung. Nachweis über Eigenerklärung (Darstellung im Lebenslauf und Projektblatt) und Kopie des Hochschulabschlusses. MINDESTANFORDERUNG deutschsprachige (C2 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) stellvertretende Projektleitung im Leistungsbild techn. Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI KGR 440 und KGR 450 mit Abschluss Dipl.-Ing., Dipl. Ing. (FH) bzw. Master oder gleichwertig (gem. Niedersächsischem Ingenieurgesetz)
    • Berufserfahrung als Projektleitung oder stellv. Projektleitung im Leistungsbild techn. Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI KGR 440 und KGR 450 mind. 4 Jahre
    • mindestens drei persönliche Referenzen der stellv. Projektleitung in der Rolle als Projektleitung oder stellv. Projektleitung. Nachweis über Eigenerklärung (Darstellung im Lebenslauf und Projektblatt) und Kopie des Hochschulabschlusses.
  • techn. Lösungsvorschlag: Weiterbetrieb der Einsatzküche während des Neubaus. Die OFF Fallersleben besteht aus 2 Gebäuden, der großen Fahrzeughalle mit Schulungsraum und einer kleinen Fahrzeughalle mit Büroräumen und Einsatzküche. Die Einsatzküche dient zur Versorgung von Einsatzkräften bei einem Großeinsatz. Die Küche wird zur Zeit direkt aus der Hauptverteilung in der großen Halle versorgt. Der eigene Hausanschluss der kleinen Fahrzeughalle ist zur Versorgung der Küche zu klein, er versorgt lediglich die allgemeine Installation. Die Hauptverteilung in der großen Fahrzeughalle wird im Zuge des Neubaus demontiert. Der Einsatz der Einsatzküche ist aber trotzdem sicher zu stellen. Welche Möglichkeiten bestehen? Anlage: Lageplan

  • Honorar: Details zum Honorarangebot sind dem Preisblatt zu entnehmen

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Lose (1)

Projektplan156 KB8 Seiten
Vertragsbedingungen78 KB16 Seiten
Vertragsentwurf37 KB32 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
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