Veröffentlichung 18.07.25 | Teilnahmefrist 22.07.25 |
Eignungskriterien
Eigenerklärung, dass Teilnahmehindernisse gemäß § 6 VgV nicht vorliegen.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen sind - Landschaftsarchitekt*innen, - Verkehrsanlagenplaner*innen und - Licht- und Elektroplaner*innen, - Entwässerungsplaner*innen und Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung - für das Leistungsbild Freianlagen die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in (oder vergleichbar) - für die Leistungsbilder Verkehrsanlagen und Entwässerungsplanung die Berufsbezeichnung Bauingenieur*in oder vergleichbar - für das Leistungsbild Licht- und Elektroplanung die Berufsbezeichnung Ingenieur*in (oder vergleichbar) zu führen oder ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis besitzen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbenden die geforderte Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertretender der juristischen Person und der Verfassende die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Mehrfachbewerbungen, d.h. parallele Bewerbungen als Einzelbewerber und gleichzeitig als Gesellschafter*in einer Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bewerber nicht nachweisen, dass die Bewerbungen völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Den Teilnehmern ist freigestellt, Fachberater*innen bei der Entwurfserstellung hinzuzuziehen. Für diese gelten die Teilnahmebedingungen nicht. Mit der Teilnahme am Verfahren geht für die Fachberater*innen kein Auftragsversprechen einher. Der Nachweis erfolgt über eine Kopie des Kammereintrages oder des Abschlusszeugnisses.
Mindestumsatz, gem. § 45 Abs.1 Nr.1 VgV, der letzten drei Jahre (2022, 2023, 2024) über durchschnittlich mind. 800 Tsd. EUR (netto), in den Leistungsbildern Verkehrsanlagenplanung und Freianlagenplanung (addiert). In den Leistungsbildern Beleuchtung, Ingenieurbauwerke und Entwässerung: Erklärung über den durchschnittlichen Umsatz in den letzten drei Jahren (2022, 2023, 2024) im jeweiligen Leistungsbild Der Nachweis erfolgt über Eigenerklärung im Teilnahmeantrag.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit Mindestdeckungssummen von 3.000.000 EUR für Personenschäden und 2.000.000 EUR für sonstige Schäden pro Schadensfall dreifach maximiert im Versicherungsjahr. Sofern der Bewerbende über keine entsprechende Versicherung verfügt, hat er mit seinem Angebot verbindlich zu erklären, dass er im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird. Die Berufshaftpflichtversicherung ist für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen oder ggf. eine projektbezogene Versicherung abgeschlossen werden. Mit Zusage zur Teilnahme an der 2. Stufe ist eine Vorabbescheinigung der Versicherung oder ein entsprechender Nachweis einzureichen.
Mitarbeitendenanzahl im Durchschnitt der letzten drei Jahre (2022, 2023, 2024) - für das Leistungsbild Freianlagen Landschaftsarchitekt*innen (oder vergleichbar) - für das Leistungsbild Verkehrsanlagen Bauingenieur*innen (oder vergleichbar) - für das Leistungsbild Licht- und Elektroplanung Ingenieur*innen (oder vergleichbar) - für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke Bauingenieur*innen (oder vergleichbar) Maßgebend ist das Vollzeitäquivalent. Dazu gehören auch Führungskräfte und freie Mitarbeitende. Der Nachweis erfolgt über Eigenerklärung im Teilnahmeantrag.
Im Leistungsbild Freianlagen gemäß § 39 HOAI mindestens eine und maximal drei Referenzen zum Nachweis folgender Kriterien: a. Integrale Planung der genannten Gewerke (Verkehr, Freianlagen, Entwässerung) im Hinblick auf das Wassermanagement (Schwammstadtprinzip). b. Fertiggestelltes Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber iSv § 99 GWB unter Koordination von mind. zwei Fachplanenden (z.B. Beleuchtung, Entwässerung, Verkehr) mit anrechenbaren Baukosten von mind. 750.000 EUR (netto) und vom Bewerber ausgeführten Leistungsphasen 2-8 c. Freianlagenplanung mit einem multifunktionalem Quartiersplatz (Integration ruhender Verkehr, Aufenthalt, Wasser im Freiraum) und vom Bewerber ausgeführten Leistungsphasen 2-5, mind. Honorarzone IV Eine zeitliche Begrenzung für die Projekte besteht nicht. Im Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI mindestens eine und maximal zwei Referenzen zum Nachweis folgender Kriterien: a. Planung von Verkehrsanlagen zur inneren und äußeren Erschließung von Baugebieten und Planungsansätzen zum Schwammstadtprinzip, mind. Honorarzone II und vom Bewerber ausgeführten Leistungsphasen 2-5 b Fertiggestelltes Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber iSv § 99 GWB unter Koordination von mind. zwei Fachplanern (z. B. Entwässerung, Beleuchtung, Freianlagen) mit anrechenbaren Baukosten von mind. 2,0 Mio EUR (netto) und vom Bewerber ausgeführten Leistungen 2-8 Eine zeitliche Begrenzung für die Projekte besteht nicht. Im Leistungsbild Licht- und Elektroplanung gemäß § 55 HOAI eine Referenz zum Nachweis folgender Kriterien: a. Planung von Straßenbeleuchtungsanlagen und zugehöriger Infrastruktur, mind. Honorarzone II und vom Bewerber ausgeführten Leistungsphasen 2-5 (ohne 4) nach § 55 HOAI, nicht älter als 5 Jahre Im Leistungsbild Entwässerungsplanung gemäß §§ 43 und 55 HOAI eine Referenz zum Nachweis folgender Kriterien: a. Planung von Entwässerungsanlagen zur äußeren und inneren Erschließung von Baugebieten (inkl. Regenwasserrückhalteanlagen und Abwasserpumpwerken). Der Nachweis erfolgt über Auflistung im Teilnahmeantrag. Erfüllen mehr Bewerber die Mindestkriterien, als zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden sollen, entscheidet die Auftraggeberin anhand der gestalterischen Qualität der Referenzprojekte allein auf Grundlage der beigefügten Unterlagen (Referenzblätter) und mithilfe eines Punktesystems über die Zulassung zur Teilnahme. Je Referenzprojekt ist ein Referenzblatt (DIN A3 Querformat, digital) einzureichen. Die Referenzblätter müssen aussagekräftige Informationen zu den Projekten aufweisen und einen Eindruck ihrer entwurflichen Qualität und Gestaltung vermitteln. Die Beurteilung erfolgt in einer Gesamtschau der eingereichten Referenzprojekte ausschließlich auf Grundlage der eingereichten Unterlagen dahingehend, ob die auf den Referenzblättern erkennbare entwurfliche Qualität einen Beitrag zur gestellten Planungsaufgabe erwarten lässt. Die Bewertung erfolgt durch Zuordnung zu einer der nachfolgenden fünf Kategorien ohne Unterkategorien (max. 100 Punkte): Zu erwarten ist - ein mangelhafter Beitrag = 0 Punkte, - ein ausreichender Beitrag = 25 Punkte, - ein befriedigender Beitrag = 50 Punkte, - ein guter Beitrag = 75 Punkte, - ein sehr guter Beitrag = 100 Punkte. Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium, bestehend aus Vertreter*innen der Stadt Wolfsburg. Hierin werden auch Vertreter*innen der Stadt Wolfsburg eingebunden, die den fachlichen Hintergrund der Bewerber haben. Die Stadt Wolfsburg behält sich vor, externe Berater*innen hinzuzuziehen. Jedes Mitglied des Auswahlgremiums erhält eine Stimme und vergibt Punkte je Bewerbung. Jede Stimme zählt gleichwertig. Ergebnis der Bewertung ist der Mittelwert der Bewertungen (Punkte gemäß einer der fünf Kategorien). Dieser ergibt sich aus den zugewiesenen Punkten je Stimme der Mitglieder des Auswahlgremiums je Bewerbung. Eine darüberhinausgehende individuelle textliche Bewertung entfällt. Erfüllen mehrere Bewerber gemäß § 51 VgV gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach der objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los getroffen.
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