Frist abgelaufen

2345/E13 Evaluation der Richtlinie über eine anteilige Finanzierung der Entgelte in Serviceeinrichtungen des Schienengüterverkehrs mit dem Schwerpunkt Einzelwagenverkehr (APF)

Auftraggeber
Veröffentlicht
20.10.2023
Angebotsfrist
22.11.2023
Gemäß § 7 Absatz 2 BHO und den VV 11a. 2 zu § 44 BHO ist für übergeordnete Ziele - insbesondere Förderprogramme, die Zuwendungen zur Projektförderung vorsehen - eine begleitende und abschließende Erfolgskontrolle mit den Bestandteilen Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle nach Maßgabe der VV zu § 7 BHO durchzuführen. Laut Koalitionsvertrag sind die regelmäßige Evaluierung aller Bundesförderprogramme, die Überprüfung ihrer räumlichen Wirkung mit einheitlichen Datenstandards und das Monitoring verbindliche Grundlage für die Weiterentwicklung aller Förderprogramme (s. KoaV S. 128/ Z 4308ff). Die inhaltlichen Zielsetzungen aller Förder- und Ausgabeprogramme müssen in klar definierte, messbare und auf die beabsichtigte Wirkung ausgerichtete Indikatoren (zum Beispiel SMART-Ziele) übersetzt und festgelegt sein (s. KoaV S. 161/ Z. 5455-5463). Für die Evaluierung soll zunächst die Entwicklung des EWV-Marktes analysiert werden. Im nächsten Schritt folgt die Untersuchung der verkehrlichen und wirtschaftlichen sowie der Umweltauswirkungen der bisherigen anteiligen Anlagenpreisförderung in Deutschland. Hierzu sind u.a. die beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und den Zuwendungsempfängern vorliegenden Daten auszuwerten und zu analysieren sowie Befragungen und Interviews durchzuführen. Im Zuge der Förderung haben sich die Zuwendungsempfänger bereiterklärt, unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen alle für die Evaluation des Förderprogramms benötigten Daten bereitzustellen sowie an vom Zuwendungsgeber für die Evaluation vorgesehenen Befragungen, Interviews und sonstigen Datenerhebungen teilzunehmen. Hierzu gehören u.a. Angaben der Zuwendungsempfänger darüber, inwieweit sich seine Preise, die Verkehrsmengen und die Investitionen im Lichte der Zuwendung verändert haben. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse sind im Anschluss die Effekte der Förderung darzustellen. Weiter ist darzustellen, ob die Ziele der Förderung erreicht wurden. Bei der Darstellung sind die Auswirkungen der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung sowie ggf. die besonderen Effekte der COVID-19 Pandemie und des Ukraine-Krieges zu berücksichtigen. Zudem ist zu untersuchen, ob die bisherige Förderung und die ihr zugrundeliegenden Kriterien weiterhin geeignet sind, SGV auf der Schiene zu sichern und das Verlagerungspotenzial bestmöglich auszuschöpfen. Es ist ferner zu untersuchen, ob eine Verlängerung der Geltungsdauer des Förderprogramms im Sinne des Förderziels erforderlich ist - insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Betriebskostenförderung für den EWV. Hierbei sind vor allem die Optionen Verlängerung, Auslaufen sowie (teilweise) Integration in die neue Förderrichtlinie Betriebskosten EWV in die Untersuchung einzubeziehen. Gegebenenfalls sind Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten, um die Wirksamkeit der Förderung zu steigern. Arbeitspaket (AP) 1: Analyse des EWV AP 2: Analyse der Anlagenpreisförderung AP 3: Überprüfung der derzeit geltenden Förderrichtlinie, ggf. Erarbeitung von Änderungsvorschlägen zur Ausgestaltung einer künftigen Förderrichtlinie bzw. Integration in andere Förderrichtlinie . Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
20.10.23
Fragenfrist
22.11.23
Abgabefrist
22.11.23

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Freischalten
Telefon
0228 99 610 1234
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen

    • a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
    • (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
    • https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
    • b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen
    • darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
    • c)Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
    • Zu EK 2: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
    • Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F-EK2). Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt
    • und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich ist. Ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
    • - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000,00 € pauschal je Schadensfall
    • - Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € pauschal je Schadensfall
    • .
    • Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 33 UVgO
    • Zu 3.1: Bereich/ Themenschwerpunkt: Evaluierung von deutschen Förderförderrichtlinien oder -programmen
    • Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Der Auftraggeber berücksichtigt Referenzen ab 2018
    • Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.1):
    • - Kurztitel des Referenzprojektes
    • - Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
    • - Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
    • - Leistungszeitraum (Jahr)
    • - Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in EuroAnz. Personentagen)
    • - 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
    • - Aus Sicht des Bieters betroffene Bereich/e
    • 2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten
    • .
    • Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
    • Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
    • Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen mit den Schwerpunkten
    • - im Bereich von Evaluierungen von deutschen Förderrichtlinien oder -programmen und
    • - der Entwicklung und Überprüfung von Berechnungsverfahren bei Förderprogrammen (Nutzen- und Wirkungsanalysen) belegen.
    • Alle Schwerpunkte müssen nachgewiesen werden.
    • .
    • Zu 3.2: Bereich/ Themenschwerpunkt: Schienengüterverkehr
    • Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Der Auftraggeber berücksichtigt Referenzen ab 2018
    • Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK-3.2):
    • - Kurztitel des Referenzprojektes
    • - Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
    • - Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
    • - Leistungszeitraum (Jahr)
    • - Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/ Anz. Personentagen)
    • - 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
    • 2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
    • .
    • Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
    • Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
    • Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die insgesamt Erfahrungen im Bereich von
    • - Entgelten im Schienengüterverkehr oder
    • - Produktionssystemen im Schienengüterverkehr (insbesondere Einzelwagenverkehr, Ganzzugverkehr und Kombinierter Verkehr) oder
    • - der Analyse von Statistiken- und Prognoseerstellungen im Schienengüterverkehr
    • belegen.
    • Es müssen Erfahrungen in mindestens 2 der benannten Schwerpunkte belegt werden.
    • .
    • Zu 3.3: Erklärung zu Interessenkonflikten / zur Neutralität gem. § 4 Abs. 3 UVgO
    • Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, einschließlich der Unterauftragnehmer (s. Formblatt F-EK 3.3), die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Eisenbahnverkehrsunternehmen oder mit Zuwendungsempfängern der "Richtlinie über eine anteilige Finanzierung der Entgelte in Serviceeinrichtungen des Schienengüterverkehrs mit dem Schwerpunkt Einzelwagenverkehr" gesellschaftsrechtlich/ wirtschaftlich/ verbunden ist.
    • .
    • Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters einschließlich der Unterauftragnehmer (s. Formblatt F-EK 3.3), ob er derzeit und / oder absehbar bis zum Vertragsende Beratungs/ Unterstützungs/leistungen für Dritte oder einzelnen Gesellschaftern erbringt oder erbringen wird, die mit dem Themenbereich der "Richtlinie über eine anteilige Finanzierung der Entgelte in Serviceeinrichtungen des Schienengüterverkehrs mit dem Schwerpunkt Einzelwagenverkehr" und den zu vergebenden Leistungen in Verbindung stehen (auch im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens).
    • .
    • Mindestanforderung:
    • Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungs- und /oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten im Themenbereich der "Richtlinie über eine anteilige Finanzierung der Entgelte in Serviceeinrichtungen des Schienengüterverkehrs mit dem Schwerpunkt Einzelwagenverkehr" im Zusammenhang und mit den in der Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten Leistungen erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
    • Auf Grund der Leistungspflichten kann der AN nicht selbst Zuwendungsempfänger für die in der LB bezeichneten Förderprojekte sein, die zu evaluieren sind.
    • .
    • Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
    • Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots

Zuschlagskriterien

  • ZK1.1

    • Leistungskonzept - Vorgehensweise zu AP 1: Gewichtung 15%
    • ZK1.2: Leistungskonzept - Vorgehensweise zu AP 2: Gewichtung 10%
    • ZK1.3: Leistungskonzept - Vorgehensweise zu AP 3: Gewichtung 30%
    • ZK2: Leistungskonzept - Organisation Personaleinsatz: Gewichtung 15%
    • ZK3: Preis: Gewichtung: 30 %
    • Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

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Eignungskriterien56 KB32 Seiten
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