Frist abgelaufen

2322/G11 Aktualisierung der Kosten- und Wertansätze der Bundesverkehrswegeplanung

Auftraggeber
Veröffentlicht
30.03.2023
Angebotsfrist
16.05.2023
Umfang und Form der zu aktualisierenden Kosten- und Wertansätze erstrecken sich im Wesentlichen auf die Kosten- und Wertansätze der im Methodenhandbuch zum BVWP 2030 dokumentierten Nutzen- und Kostenkomponenten. Dieses ist auf der Internetseite des BMDV unter https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/BVWP/bvwp-methodenhandbuch.pdf?__blob=publicationFile verfügbar. Aktualisierung bzw. Fortschreibung der Kosten- und Wertansätze sind so vorzunehmen, dass NKA für die Bewertung von Projekten aller drei Verkehrsträger möglich sind. Im Rahmen des FE-Projekts sollen ausschließlich eine Aktualisierung bzw. eine Fortschreibung von Kosten- und Wertansätzen erfolgen. Dabei wird erwartet, dass als Grundlage für jeden Parameter Analysen nationaler (bspw. VP 2040, UBA-Methodenkonvention 3.1 ) und internationaler (bspw. in Bewertungsverfahren anderer Länder genutzte Kosten- und Wertansätze oder von auf EU-Ebene empfohlene bzw. ggf. vorgegebene Kosten- und Wertansätze) Literatur bzw. eigene Überlegungen (Recherchearbeiten bzw. Datenanalysen) erfolgen. Neben dem oben genannten Methodenhandbuch gehören jedenfalls folgende Projekte zur grundlegenden Literatur: - FE-Projekt 96.0974/2011 „Grundsätzliche Überprüfung und Weiterentwicklung der Kosten-Nutzen-Analyse im Bewertungsverfahren der Bundesverkehrswegeplanung“ (Aspekte zu Kosten- und Wertansätzen sowie zur Diskontrate) - FE-Projekte zur Basisprognose der VP 2040: (für die Bewertung relevante Prämissen und andere Annahmen) - Fachteil 2: FE-Projekt VB970423 „Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2040“ - Fachteil 3: FE-Projekt 26.0196/2017 und 26.0197/2017 „Straßenverkehrsprognose 2040“ - Fachteil 4: FE-Projekt VB970429 „Eisenbahnverkehrsprognose 2040“ - Fachteil 5: FE-Projekt 97.425/2020 „Binnenschifffahrtsprognose 2040“ - FE-Projekt 97.0411/2019 „Weiterentwicklung und Aktualisierung ausgewählter Aspekte der Methodik und Verfahren der Bundesverkehrswegeplanung“ (AP 6 „Detaillierungsgrad von Nutzen-Kosten-Untersuchungen“, AP 10.6 „Kurzanalyse: Berücksichtigung differenzierter Diskontraten in der Nutzen-Kosten-Analyse“) - FE-Projekt 70.976/2019 „Entwicklung und Fortschreibung der Berechnungsverfahren zur Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des schienengebundenen ÖPNV“ (Aspekte zu Kosten- und Wertansätzen) Diese und ggf. weitere dem AG zur Verfügung stehende Ergebnisse bzw. ggf. Zwischenergebnisse relevanter Forschungsprojekte oder gutachterlicher Leistungen werden vom AG zur Verfügung gestellt und sind vom AN zu berücksichtigen. Soweit Prognosen erforderlich werden (z.B. Emissionsfaktoren, Mineralölpreise), ist als Zieljahr analog zur VP 2040 das Jahr 2040 zu wählen. Kein Bestandteil des FE-Projekts ist die grundsätzliche Prüfung der hinter den Bewertungsmengengerüsten und Kostensätzen stehenden BVWP-Bewertungsmethodik. Bei der Dokumentation der Ergebnisse ist die Herleitung aller Arbeitsansätze zu begründen. Sie müssen vollständig nachvollziehbar sein. Insbesondere ist zu gewährleisten, dass die Kosten- und Wertansätze in einer Form vorliegen, die eine Integration in das aktuelle BVWP-Bewertungsverfahren bzw. entsprechender -methodik erlaubt. Abschließend sollen die Auswirkungen der aktualisierten Kosten- und Wertansätze anhand von Beispielrechnungen für ausgewählte Investitionsvorhaben dargestellt werden. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
30.03.23
Fragenfrist
16.05.23
Abgabefrist
16.05.23

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Freischalten
Telefon
0228 99 610 1234
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen

    • a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen und
    • eine entsprechenden Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 (Formblatt F Sanktion VO 2022/576) abzugeben
    • (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
    • https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
    • https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R0576&from=DE
    • b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen
    • darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
    • c)Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
    • Zu EK 2.1: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
    • Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F-EK2.1).
    • Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich ist.
    • Ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen. Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
    • - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall,
    • - Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € je Schadensfall,
    • Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 33 UVgO
    • Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
    • Zu EK 3.1: Bereich/ Themenschwerpunkt: Entwicklung einer (Teil-)Methodik von Nutzen-Kosten-Analysen für Verkehrsinfrastrukturprojekte
    • Der AG berücksichtigt Referenzen aus den letzten 10 Jahren.
    • Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.1):
    • - Kurztitel des Referenzprojektes
    • - Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
    • - Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
    • - Leistungszeitraum (Jahr)
    • - Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (Anz. Personentagen)
    • - 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
    • - Aus Sicht des Bieters betroffene Bereich/e:
    • 2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
    • Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
    • Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
    • Es ist mindestens1 Referenzprojekt nachzuweisen, das Erfahrungen in der Entwicklung einer (Teil-)Methodik von Nutzen-Kosten-Analysen für Verkehrsinfrastrukturprojekten belegt.
    • Zu EK 3.2 Themenschwerpunkt: Durchführung von Nutzen-Kosten-Analysen von Verkehrsinfrastrukturprojekten
    • Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
    • Bereich/ Themenschwerpunkt Durchführung von Nutzen-Kosten-Analysen von Verkehrsinfrastrukturprojekten
    • Der AG berücksichtigt Referenzen aus den letzten 10 Jahren.
    • Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.2):
    • - Kurztitel des Referenzprojektes
    • - Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
    • - Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
    • - Leistungszeitraum (Jahr)
    • - Anzahl der Umfrageteilnehmer
    • - Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (Anz. Personentagen)
    • - 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
    • 2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
    • Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es ist mindestens1 Referenzprojekt nachzuweisen, das Erfahrungen in der Durchführung von Nutzen-Kosten-Analysen von Verkehrsinfrastrukturprojekten belegt.
    • Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Zuschlagskriterien

  • 1.1

    • Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 1, 2 und AP 4, 5 Gewichtung: 30 %
    • 1.2: Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 3 Gewichtung: 30 %
    • 2.1: Organisation Personaleinsatz sowie Zeit- und Leistungsplan Gewichtung: 10 %
    • 3: Preis: Gewichtung: 30 %
    • Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

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