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14-AR-26-143; Amt Rantzau; Planung Markttreff Ellerhoop

Auftraggeber
Veröffentlicht
30.06.2026
Angebotsfrist
30.07.2026
Die Gemeinde Ellerhoop (ca. 1.600 Einwohner, Amt Rantzau, Kreis Pinneberg) realisiert den Neubau eines MarktTreff als kommunales Infrastrukturprojekt. Ziel ist die Schaffung von Grundversorgung, Dienstleistungsangeboten und einer Treffpunktfunktion für die Dorfgemeinschaft.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
30.06.26
Abgabefrist
30.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Geschätzter Wert
425.847 €
Erfüllungsort
Elmshorn, Deutschland
Vertragslaufzeit
75 Tage
E-Mail
zentralevergabstelle@kreis-pinneberg.de
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Telefon
+49 412145024913
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Website
https://www.deutsche-evergabe.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Angabe des Umsatzes der letzten drei Geschäftsjahre Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen

    - Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre

  • Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Mindesthöhe

    • mind. 1.500.000 € für Personenschäden, mind. 1.000.000 € für sonstige Schäden.
    • Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
    • - Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit der o. g. Mindesthöhe.
  • Nachweis der Berufszulassung oder Bescheinigung über die berufliche Befähigung der die Leistung ausführenden Personen. Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen

    - Nachweis der Berufszulassung oder Bescheinigung über die berufliche Befähigung

  • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung. Weiterhin ist die „Eigenerklärung EU zu EU Sanktionen gegen Russland“ vom Bieter auszufüllen und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen. __________________________________________________ Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH -in der derzeit gültigen Fassung- (ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. __________________________________________________ Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen

    • - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
    • - Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
    • - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
    • - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
    • - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
    • - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
    • - Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,
    • - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
    • - Nachweis über Haftpflichtversicherung
    • - Die Eintragung im Beruf- oder Handelsregister

Zuschlagskriterien

  • Qualitätskriterium: Darstellung vergleichbarer Projekte

  • Qualitätskriterium: Erfahrung im Umgang mit Fördermitteln

  • Qualitätskriterium

    • Maßnahmen zur Qualitätssicherung im
    • Projektablauf
  • Qualitätskriterium: Regionaler Bezug / lokale Ansässigkeit

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Preisblatt42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB16 Seiten
Eigenerklärung124 KB32 Seiten
Eignungskriterien56 KB6 Seiten
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