Veröffentlichung 27.05.26 | Abgabefrist 30.06.26 | Vertragsbeginn 07.09.26 |
Eignungskriterien
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieter/der Bietergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte des Bieter /der Bietergemeinschaft, jeweils in den letzten drei Jahren, ersichtlich ist. Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieter/der Bietergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte des Bieter /der Bietergemeinschaft, jeweils in den letzten drei Jahren, ersichtlich ist. Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer.
Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen, einzureichen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich für die Berechnung dieses Zeitraums ist der in der Bekanntmachung genannte Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote, Kopie ausreichen: bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen, einzureichen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich für die Berechnung dieses Zeitraums ist der in der Bekanntmachung genannte Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote, Kopie ausreichen: bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Zuschlagskriterien
Preiskriterium: .
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