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18 Ausschreibungen
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Auftragsgegenstand des Vergabeverfahrens ist das Ziel der VBG (nachfolgend auch die "AG") ist es, die Dienstleistung für die Unterhaltsreinigung im Wege einer europaweiten Ausschreibung zu vergeben. Leistungsgegenstand ist die Unterhaltsreinigung für die AG am Standort Duisburg (Bezirksverwaltung), Düsseldorfer Straße 15 in 47051 Duisburg. Die Leistung wird im Zeitraum vom 01.10.2025 bis 30.09.2027 vergeben. Durch eine einseitige Erklärung der Auftraggeberin ist eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils für 12 Monate, ab 01.10.2027, längstens bis zum 30.09.2029 möglich. Die Vertragslaufzeiten enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Jede Vertragsverlängerung bedarf der Schriftform und wird vier Monate, von der Auftraggeberin, vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit bekanntgegeben. "Nachrückerklausel": Die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Falls in diesem Zeitraum von der AG festgestellt werden sollte, dass die Leistungen des bezuschlagten Auftragnehmenden (AN) nicht den gestellten Ansprüchen entsprechen, kann die AG innerhalb der Probezeit den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von spätestens 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Verlängerung über den 30.06.2029 hinaus ist ausgeschlossen. Ungeachtet dessen kann im Ausnahmefall eine einvernehmliche kurzfristige Vertragsverlängerung erfolgen, wenn außergewöhnliche und unvorhergesehene Umstände (z.?B. die Aufhebung einer Ausschreibung oder baubedingte Verzögerungen) dies erforderlich machen. Die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Sollte die AG das Gebäude oder Teile des Gebäudes (Untervermietung) nicht weiter betreiben, kann sie den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Kalendermonats kündigen, in dem die Veränderungen wirksam werden. Das in den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geregelte Recht zur Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Sollte die AG Gebäudeteile, die bisher in der Untervermietung stehenden Flächen, im Zeitraum der Vertragslaufzeit wieder aufnehmen, so wird die AG dem AN über die Hinzunahme der Flächen, mindestens sechs Wochen vor geplanter Maßnahme und den voraussichtlichen Beginn sowie über mögliche Auswirkung auf den Leistungsumfang, schriftlich informieren. Die konkreten Änderungen des Leistungsumfanges werden in Form von schriftlichen Nachträgen geregelt, sobald die Hinzunahme von Flächen durch die AG verbindlich festgelegt ist. Es gibt die Möglichkeit, das Objekt am 07.07.2025 - 17.07.2025 zu besichtigen. Termine sind mit der AG zu vereinbaren. Eine Objektbesichtigung ist nicht verpflichtend. Nachteile infolge einer versäumten Objektbesichtigung liegen im Risiko des Bieters; berechtigen insbesondere nicht zu Mehr- oder Ersatzansprüchen des Auftragnehmers und können keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsanpassung oder -aufhebung begründen. Bei Angebotsabgabe müssen die Formblätter verwendet werden, die diesen Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Vergabeunterlagen sind allein verbindlich. Das Angebot muss die Preise und alle in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Dasselbe gilt, wenn die von der Vergabestelle gesondert verlangten Unterlagen nicht rechtzeitig vorgelegt werden. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot führt grundsätzlich zum Ausschluss aller Hauptangebote. Dies gilt auch bei inhaltsgleichen Hauptangeboten. Sollten dennoch mehrere Hauptangebote eingereicht worden sein, so muss vor Ablauf der Angebotsfrist über die Kommunikation des DTVP bekanntgegeben werden, welches Hauptangebot zurückgezogen wird und welches Hauptangebot gültig ist. Die Gesamtreinigungsfläche im Objekt beträgt ca. 5.504,35 m2 inkl. Treppenhäuser sowie Treppen-/Aufzugsvorräume im Untergeschoss. Die Reinigungsleistungen für die Auftraggeberin werden gemäß Preisblatt_Kalkulation nach Raumgruppen gegliedert und in Vollreinigung durchgeführt. Sollten in diesen Beschreibungen Fehler sein, die eine sachgerechte und hygienisch einwandfreie Reinigung nicht gewährleisten, so hat der AN die AG im Rahmen der Angebotserstellung darauf aufmerksam zu machen. Die Reinigungsinhalte werden dann im Rahmen der Ausschreibung entsprechend angepasst. Das u-förmig aufgebaute Gebäude hat 6 Geschosse und eine Tiefgarage. Die Stockwerke sind nahezu identisch aufgebaut. Im Erdgeschoss befindet sich ein Bistro und ein komplett ausgestatteter Küchenbereich, welcher zurzeit nicht bewirtschaftet wird, ein Tagungsbereich sowie Büroflächen und ein Sanitärbereich mit Duschen. Die Verwaltung ist montags bis freitags von 06.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet. Im Objekt befindet sich eine Einbruchmeldeanlage, die nach Dienstschluss scharfgeschaltet wird. In den Gebäudebereichen der AG arbeiten bis zu 180 Beschäftigte in der Zeit von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Die zu reinigenden Bereiche befinden sich hauptsächlich in zugangsgeschützten Bereichen. Zur Durchführung der Arbeiten notwendigen Zugangskarten werden dem Reinigungspersonal vor Beginn der Reinigungsarbeiten am Empfang gegen Unterschrift ausgehändigt und sind nach den Reinigungsarbeiten wieder abzugeben. Die Objektleitung oder dessen Stellvertretung ist für die AG von montags bis freitags tele- fonisch und elektronisch per E-Mail von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar. - Der VA oder dessen Stellvertretung ist während der gesamten Zeit der Leistungsausführung im Objekt präsent und davon mindestens 1 Stunde von direkten Reinigungsleistungen befreit. Die in der Leistungsbeschreibung samt Anlagen aufgeführten Reinigungsarbeiten je Reinigungsgruppe sind durch den AN auf Plausibilität zu prüfen. Die Reinigungsinhalte werden dann im Rahmen der Ausschreibung entsprechend angepasst. Die Leistungen sind entsprechend der Leistungsbeschreibung, den Reinigungsgruppen Turnus sowie den kalkulierten Gesamtstunden aus dem Formblatt "Preisblatt_Kalkulation" zu erbringen.
Auftragsgegenstand des Vergabeverfahrens ist das Ziel der VBG (nachfolgend auch die "AG") ist es, die Dienstleistung für die Unterhaltsreinigung im Wege einer europaweiten Ausschreibung zu vergeben. Leistungsgegenstand ist die Unterhaltsreinigung für die AG am Standort Duisburg (Bezirksverwaltung), Düsseldorfer Straße 15 in 47051 Duisburg. Die Leistung wird im Zeitraum vom 01.10.2025 bis 30.09.2027 vergeben. Durch eine einseitige Erklärung der Auftraggeberin ist eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils für 12 Monate, ab 01.10.2027, längstens bis zum 30.09.2029 möglich. Die Vertragslaufzeiten enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Jede Vertragsverlängerung bedarf der Schriftform und wird vier Monate, von der Auftraggeberin, vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit bekanntgegeben. "Nachrückerklausel": Die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Falls in diesem Zeitraum von der AG festgestellt werden sollte, dass die Leistungen des bezuschlagten Auftragnehmenden (AN) nicht den gestellten Ansprüchen entsprechen, kann die AG innerhalb der Probezeit den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von spätestens 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Verlängerung über den 30.06.2029 hinaus ist ausgeschlossen. Ungeachtet dessen kann im Ausnahmefall eine einvernehmliche kurzfristige Vertragsverlängerung erfolgen, wenn außergewöhnliche und unvorhergesehene Umstände (z.?B. die Aufhebung einer Ausschreibung oder baubedingte Verzögerungen) dies erforderlich machen. Die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Sollte die AG das Gebäude oder Teile des Gebäudes (Untervermietung) nicht weiter betreiben, kann sie den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Kalendermonats kündigen, in dem die Veränderungen wirksam werden. Das in den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geregelte Recht zur Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Sollte die AG Gebäudeteile, die bisher in der Untervermietung stehenden Flächen, im Zeitraum der Vertragslaufzeit wieder aufnehmen, so wird die AG dem AN über die Hinzunahme der Flächen, mindestens sechs Wochen vor geplanter Maßnahme und den voraussichtlichen Beginn sowie über mögliche Auswirkung auf den Leistungsumfang, schriftlich informieren. Die konkreten Änderungen des Leistungsumfanges werden in Form von schriftlichen Nachträgen geregelt, sobald die Hinzunahme von Flächen durch die AG verbindlich festgelegt ist. Es gibt die Möglichkeit, das Objekt am 07.07.2025 - 17.07.2025 zu besichtigen. Termine sind mit der AG zu vereinbaren. Eine Objektbesichtigung ist nicht verpflichtend. Nachteile infolge einer versäumten Objektbesichtigung liegen im Risiko des Bieters; berechtigen insbesondere nicht zu Mehr- oder Ersatzansprüchen des Auftragnehmers und können keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsanpassung oder -aufhebung begründen. Bei Angebotsabgabe müssen die Formblätter verwendet werden, die diesen Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Vergabeunterlagen sind allein verbindlich. Das Angebot muss die Preise und alle in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Dasselbe gilt, wenn die von der Vergabestelle gesondert verlangten Unterlagen nicht rechtzeitig vorgelegt werden. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot führt grundsätzlich zum Ausschluss aller Hauptangebote. Dies gilt auch bei inhaltsgleichen Hauptangeboten. Sollten dennoch mehrere Hauptangebote eingereicht worden sein, so muss vor Ablauf der Angebotsfrist über die Kommunikation des DTVP bekanntgegeben werden, welches Hauptangebot zurückgezogen wird und welches Hauptangebot gültig ist. Die Gesamtreinigungsfläche im Objekt beträgt ca. 5.504,35 m2 inkl. Treppenhäuser sowie Treppen-/Aufzugsvorräume im Untergeschoss. Die Reinigungsleistungen für die Auftraggeberin werden gemäß Preisblatt_Kalkulation nach Raumgruppen gegliedert und in Vollreinigung durchgeführt. Sollten in diesen Beschreibungen Fehler sein, die eine sachgerechte und hygienisch einwandfreie Reinigung nicht gewährleisten, so hat der AN die AG im Rahmen der Angebotserstellung darauf aufmerksam zu machen. Die Reinigungsinhalte werden dann im Rahmen der Ausschreibung entsprechend angepasst. Das u-förmig aufgebaute Gebäude hat 6 Geschosse und eine Tiefgarage. Die Stockwerke sind nahezu identisch aufgebaut. Im Erdgeschoss befindet sich ein Bistro und ein komplett ausgestatteter Küchenbereich, welcher zurzeit nicht bewirtschaftet wird, ein Tagungsbereich sowie Büroflächen und ein Sanitärbereich mit Duschen. Die Verwaltung ist montags bis freitags von 06.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet. Im Objekt befindet sich eine Einbruchmeldeanlage, die nach Dienstschluss scharfgeschaltet wird. In den Gebäudebereichen der AG arbeiten bis zu 180 Beschäftigte in der Zeit von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Die zu reinigenden Bereiche befinden sich hauptsächlich in zugangsgeschützten Bereichen. Zur Durchführung der Arbeiten notwendigen Zugangskarten werden dem Reinigungspersonal vor Beginn der Reinigungsarbeiten am Empfang gegen Unterschrift ausgehändigt und sind nach den Reinigungsarbeiten wieder abzugeben. Die Objektleitung oder dessen Stellvertretung ist für die AG von montags bis freitags tele- fonisch und elektronisch per E-Mail von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar. - Der VA oder dessen Stellvertretung ist während der gesamten Zeit der Leistungsausführung im Objekt präsent und davon mindestens 1 Stunde von direkten Reinigungsleistungen befreit. Die in der Leistungsbeschreibung samt Anlagen aufgeführten Reinigungsarbeiten je Reinigungsgruppe sind durch den AN auf Plausibilität zu prüfen. Die Reinigungsinhalte werden dann im Rahmen der Ausschreibung entsprechend angepasst. Die Leistungen sind entsprechend der Leistungsbeschreibung, den Reinigungsgruppen Turnus sowie den kalkulierten Gesamtstunden aus dem Formblatt "Preisblatt_Kalkulation" zu erbringen.
Veranstaltungs- und Bühnentechnik für das PREVIER
Lieferung und Montage der Medientechnik für die Praxiswelten im PREVIER
Lieferung und Montage der Medientechnik für die Praxiswelten im PREVIER
Lieferung und Montage von Verdunkelungsvorhängen inkl. Vorhangschienen für Hotelzimmer für das PREVIER in Hamburg.
Gebäude- und Inhaltsversicherung für das PREVIER in Hamburg
Gebäude- und Inhaltsversicherung für das PREVIER in Hamburg
Rahmenvereinbarung zur Unterstützung der VBG, Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit für Kreativleistungen, insbesondere für folgende Fälle: - Grafik- und Videoproduktion sowie der Durchführung von Fotoshootings - Erstellung von Web- und Print-Medien, die aus dem Kommunikationsmanagement resultieren.
Ziel der VBG (nachfolgend auch die "AG") ist es, die Dienstleistung für die Unterhaltsreinigung im Wege einer europaweiten Ausschreibung zu vergeben. Leistungsgegenstand ist die Unterhaltsreinigung für die AG am Standort Bielefeld (Bezirksverwaltung), Nikolaus-Dürkopp-Straße 8 in 33602 Bielefeld. Die Leistung wird im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2027 vergeben. Durch eine einseitige Erklärung der Auftraggeberin ist eine einmalige Verlängerungsoption für 24 Monate, ab 01.01.2028 möglich. Die Vertragslaufzeiten enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Vertragsverlängerung bedarf der Schriftform und wird vier Monate, von der Auftraggeberin, vor Ende der regulären Vertragslaufzeit bekanntgegeben. "Nachrückerklausel": Die ersten sechs Monate der regulären Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Falls in diesem Zeitraum von der AG festgestellt werden sollte, dass die Leistungen des bezuschlagten Auftragnehmenden (AN) nicht den gestellten Ansprüchen entsprechen, kann die AG innerhalb der Probezeit den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von spätestens 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sofern der Vertrag aus diesem Vergabeverfahren aus besonderem Grund, insbesondere auch durch Insolvenz oder Kündigung, während der Probezeit beendet wird, behält sich die Auftraggeberin vor, den im Rang 2 und 3 nachfolgenden Bieter aus dem abgeschlossenen Vergabeverfahren für die Restlaufzeit zu beauftragen. Die Nachrückerklausel wird durch die AG nur binnen der Probezeit angewendet. Dabei würde nach schriftlicher Erklärung durch den Bieter auf Anfrage der Auftraggeberin die Beauftragung zu den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eingereichten Angebots- und Preisbedingungen erfolgen. Tritt die Nachrückerklausel nicht in Kraft, wird die Vergabestelle in diesem Fall eine erneute Ausschreibung der in Rede stehenden Leistungen durchführen. Daher ist es offensichtlich, dass sie von diesem Recht zur außerordentlichen Kündigung nur sehr zurückhaltend Gebrauch machen wird. Es ist also in keiner Weise zu erwarten, dass die Vergabestelle völlig grundlos eine außerordentliche Kündigung erklärt. Die Regelungen des BGB gelten unbenommen. Eine klarstellende Regelung, dass eine außerordentliche Kündigung möglicherweise Schadensersatzansprüche nach sich zieht, ist daher nicht erforderlich.
Ziel der VBG (nachfolgend auch die "AG") ist es, die Dienstleistung für die Unterhaltsreinigung im Wege einer europaweiten Ausschreibung zu vergeben. Leistungsgegenstand ist die Unterhaltsreinigung für die AG am Standort Bielefeld (Bezirksverwaltung), Nikolaus-Dürkopp-Straße 8 in 33602 Bielefeld. Die Leistung wird im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2027 vergeben. Durch eine einseitige Erklärung der Auftraggeberin ist eine einmalige Verlängerungsoption für 24 Monate, ab 01.01.2028 möglich. Die Vertragslaufzeiten enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Vertragsverlängerung bedarf der Schriftform und wird vier Monate, von der Auftraggeberin, vor Ende der regulären Vertragslaufzeit bekanntgegeben. "Nachrückerklausel": Die ersten sechs Monate der regulären Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Falls in diesem Zeitraum von der AG festgestellt werden sollte, dass die Leistungen des bezuschlagten Auftragnehmenden (AN) nicht den gestellten Ansprüchen entsprechen, kann die AG innerhalb der Probezeit den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von spätestens 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sofern der Vertrag aus diesem Vergabeverfahren aus besonderem Grund, insbesondere auch durch Insolvenz oder Kündigung, während der Probezeit beendet wird, behält sich die Auftraggeberin vor, den im Rang 2 und 3 nachfolgenden Bieter aus dem abgeschlossenen Vergabeverfahren für die Restlaufzeit zu beauftragen. Die Nachrückerklausel wird durch die AG nur binnen der Probezeit angewendet. Dabei würde nach schriftlicher Erklärung durch den Bieter auf Anfrage der Auftraggeberin die Beauftragung zu den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eingereichten Angebots- und Preisbedingungen erfolgen. Tritt die Nachrückerklausel nicht in Kraft, wird die Vergabestelle in diesem Fall eine erneute Ausschreibung der in Rede stehenden Leistungen durchführen. Daher ist es offensichtlich, dass sie von diesem Recht zur außerordentlichen Kündigung nur sehr zurückhaltend Gebrauch machen wird. Es ist also in keiner Weise zu erwarten, dass die Vergabestelle völlig grundlos eine außerordentliche Kündigung erklärt. Die Regelungen des BGB gelten unbenommen. Eine klarstellende Regelung, dass eine außerordentliche Kündigung möglicherweise Schadensersatzansprüche nach sich zieht, ist daher nicht erforderlich.
Netzwerk im PREVIER in Hamburg
TV-System, SAT-Anlage und Endgeräte für das PREVIER
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Prüfung ,,Elektrischer Betriebsmittel" aus dem Bereich Büro gemäß Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 3 Die Durchführung der Prüfung erfolgt gemäß DGUV Vorschrift 3 und auf Grundlage der DIN VDE 0701-0702 sowie DIN VDE 0105 - 100. Prüfung an 16 Standorten der VBG im Bundesgebiet mit 79.500 Prüfungen binnen 4 Jahren.
Rahmenvereinbarung mit einer Rechtsanwaltskanzlei, welche die AG zu Themen aus Compliance und Informationssicherheit berät, außergerichtlich und gerichtlich vertritt, Stellungnahmen und Gutachten verfasst sowie im Falle eines konkreten Fortbildungsbedarfs Schulungen und Workshops anbietet.
Lieferung und Montage von Verdunkelungsvorhängen inkl. Vorhangschienen für Hotelzimmer für das PREVIER in Hamburg.
Für den Messebau / Ausstellungsstand der VBG soll zentral ein Lieferant/Dienstleister das Management, deutschlandweit, durchführen. Das Management umfasst - die Konzeptionierung, grafische Gestaltung, Planung und Präsentation des Standes nach jeweiliger Standflächengröße, Variante und Standthemenvorgabe - die Beschaffung/Lieferung von Standkomponenten - die Bereitstellung von Standkomponenten und Dienstleistungen für den Stand - die Logistik, Lagerung und der Transport der Standkomponenten - den Aufbau und Abbau des Standes auf Messen und Veranstaltungen (in unter-schiedlichen Varianten und Größen) - die Prüfung, Instandhaltung und Instandsetzung defekter Bestandteile und Standkomponenten - die Mängelbeseitigung nach Inbetriebnahme des Standes und während der Messelaufzeit - die Meldung defekter Bestandteile und Standkomponenten und deren Ausmusterung/Entsorgung
Sitzmöbel und Tische einer Designlinie
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