Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche 3, Dez. 32. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche 3, Dez. 32 mit Sitz in Hannover ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 0 aktive Ausschreibungen von insgesamt 3 erfassten Vergabeverfahren.
Als Vergabestelle schreibt Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche 3, Dez. 32 regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.
Alle Ausschreibungen von Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche 3, Dez. 32 werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.
3 Ausschreibungen
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant, auf der Landesstraße L 16 in der Ortschaft Ditzumerhammrich, Gemeinde Bunde, das Bestandsbauwerk L16 ü. Wl. Ditzum-Bunder Sieltief durch einen Ersatzneubau zu ersetzen. Das Bauwerk überführt die Landesstraße L16 über den Wasserlauf des Ditzum-Bunder Sieltiefs und verbindet die Ortschaften Oldendorp und Ditzumerverlaat. Das Bauwerk verbindet zudem die Landestraße L 16 mit der Kreisstraße K 42. Die Verkehrstärke in diesem Abschnitt der L 16 betrug im Jahr 2021 800 Kfz/24h mit einem Schwerlastanteil von unter 2 %. Das Bauwerk L 16 ü. Wl. Ditzum-Bunder Sieltief wurde im Zuge einer Nachrechnung aus dem Jahr 2019 von der Bk 45 auf die Bk 30 herabgestuft und mit einer Restnutzungsdauer bis 2039 versehen. Aus diesen Gründen ist das Bauwerk durch einen Neubau zu ersetzen. Im Zuge der Gesamtmaßnahme "B3 Ortsumgehung (OU) Elstorf mit Zubringer A26" sind zur Querung untergeordneter Verkehrswege und Gewässer mehrere Ingenieurbauwerke vorgesehen. Hierzu zählen auch die Bauwerke 2.04 Unterführung Daerstorfer Stadtweg bei Bau-km 132+727,444 sowie 3.06 Unterführung Schützenstraße bei Bau-km 135+629,228. Beide Bauwerke dienen der kreuzungsfreien Führung der B3 OU Elstorf über die jeweiligen Gemeindestraßen und gewährleisten die dauerhafte Anbindung des nachgeordneten Wegenetzes. Die Trasse der B3 OU Elstorf verläuft westlich der Ortslagen Ovelgönne, Ketzendorf und Elstorf und verbindet die B73 im Norden mit der bestehenden B3 südlich von Elstorf. Sie bildet damit einen leistungsfähigen Abschnitt der B3 neu und übernimmt eine wichtige Zubringerfunktion zwischen den Bundesautobahnen A26 und A1. Die Ingenieurbauwerke fügen sich konstruktiv und gestalterisch in das Gesamtprojekt ein und sichern die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit der Neubaustrecke. Grundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Rückbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Rückbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen zu erbringen. Die genau zu erbringenden Leistungen lassen sich den jeweiligen Leistungsbeschreibungen entnehmen: L16 Wl. Ditzum-Bunder Sieltief Ersatzneubau: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 2, 3 und 6) Rückbau: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 2, 3 und 6) Verbauten: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6) B3 OU Elstorf BW 2.04 Optional - Neubau: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6) Optional - Verbauten: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6) B3 OU Elstorf BW 3.06 Optional - Neubau: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6) Optional - Verbauten: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6) Allgemeine Objektbeschreibungen: L16 Wl. Ditzum-Bunder Sieltief Ersatzneubau: Für die Planung des Ersatzneubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Ersatzneubaus ist grundsätzlich in der Trassierung des Bestandes geplant. Der neue Straßenquerschnitt soll um einen gemeinsamen Geh- und Radweg verbreitert werden. (RQ9B) Es sind die in Kapitel 2.2.4 der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung genannten Randbedingungen zu beachten. Rückbau: Im Vorfeld der Herstellung des Ersatzneubaus ist das Bestandsbauwerk zurückzubauen. Hierzu ist eine entsprechende Planung aufzustellen. Verbauten: An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. B3 OU Elstorf BW 2.04 Neubau: Für die Planung des Neubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Neubaus sollen die angegebenen Planungsparameter berücksichtigt werden. Es sind die in Kapitel 2.4.3 der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung genannten Randbedingungen zu beachten. Verbauten: An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. B3 OU Elstorf BW 3.06 Neubau: Für die Planung des Neubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Neubaus sollen die angegebenen Planungsparameter berücksichtigt werden. Es sind die in Kapitel 2.6.3 genannten Randbedingungen zu beachten. Verbauten: An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant, auf der Landesstraße L 16 in der Ortschaft Ditzumerhammrich, Gemeinde Bunde, das Bestandsbauwerk L16 ü. Wl. Ditzum-Bunder Sieltief durch einen Ersatzneubau zu ersetzen. Das Bauwerk überführt die Landesstraße L16 über den Wasserlauf des Ditzum-Bunder Sieltiefs und verbindet die Ortschaften Oldendorp und Ditzumerverlaat. Das Bauwerk verbindet zudem die Landestraße L 16 mit der Kreisstraße K 42. Die Verkehrstärke in diesem Abschnitt der L 16 betrug im Jahr 2021 800 Kfz/24h mit einem Schwerlastanteil von unter 2 %. Das Bauwerk L 16 ü. Wl. Ditzum-Bunder Sieltief wurde im Zuge einer Nachrechnung aus dem Jahr 2019 von der Bk 45 auf die Bk 30 herabgestuft und mit einer Restnutzungsdauer bis 2039 versehen. Aus diesen Gründen ist das Bauwerk durch einen Neubau zu ersetzen. Im Zuge der Gesamtmaßnahme "B3 Ortsumgehung (OU) Elstorf mit Zubringer A26" sind zur Querung untergeordneter Verkehrswege und Gewässer mehrere Ingenieurbauwerke vorgesehen. Hierzu zählen auch die Bauwerke 2.04 Unterführung Daerstorfer Stadtweg bei Bau-km 132+727,444 sowie 3.06 Unterführung Schützenstraße bei Bau-km 135+629,228. Beide Bauwerke dienen der kreuzungsfreien Führung der B3 OU Elstorf über die jeweiligen Gemeindestraßen und gewährleisten die dauerhafte Anbindung des nachgeordneten Wegenetzes. Die Trasse der B3 OU Elstorf verläuft westlich der Ortslagen Ovelgönne, Ketzendorf und Elstorf und verbindet die B73 im Norden mit der bestehenden B3 südlich von Elstorf. Sie bildet damit einen leistungsfähigen Abschnitt der B3 neu und übernimmt eine wichtige Zubringerfunktion zwischen den Bundesautobahnen A26 und A1. Die Ingenieurbauwerke fügen sich konstruktiv und gestalterisch in das Gesamtprojekt ein und sichern die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit der Neubaustrecke. Grundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Rückbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Rückbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen zu erbringen. Die genau zu erbringenden Leistungen lassen sich den jeweiligen Leistungsbeschreibungen entnehmen: L16 Wl. Ditzum-Bunder Sieltief Ersatzneubau: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 2, 3 und 6) Rückbau: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 2, 3 und 6) Verbauten: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6) B3 OU Elstorf BW 2.04 Optional - Neubau: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6) Optional - Verbauten: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6) B3 OU Elstorf BW 3.06 Optional - Neubau: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6) Optional - Verbauten: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6) Allgemeine Objektbeschreibungen: L16 Wl. Ditzum-Bunder Sieltief Ersatzneubau: Für die Planung des Ersatzneubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Ersatzneubaus ist grundsätzlich in der Trassierung des Bestandes geplant. Der neue Straßenquerschnitt soll um einen gemeinsamen Geh- und Radweg verbreitert werden. (RQ9B) Es sind die in Kapitel 2.2.4 der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung genannten Randbedingungen zu beachten. Rückbau: Im Vorfeld der Herstellung des Ersatzneubaus ist das Bestandsbauwerk zurückzubauen. Hierzu ist eine entsprechende Planung aufzustellen. Verbauten: An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. B3 OU Elstorf BW 2.04 Neubau: Für die Planung des Neubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Neubaus sollen die angegebenen Planungsparameter berücksichtigt werden. Es sind die in Kapitel 2.4.3 der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung genannten Randbedingungen zu beachten. Verbauten: An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. B3 OU Elstorf BW 3.06 Neubau: Für die Planung des Neubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Neubaus sollen die angegebenen Planungsparameter berücksichtigt werden. Es sind die in Kapitel 2.6.3 genannten Randbedingungen zu beachten. Verbauten: An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) plant den Ersatzneubau von drei Brücken. Die Plattenbrücke kreuzt den Wasserlauf Emmer und befindet sich in der Ortschaft Welsede. Das Bauwerk liegt bei Kilometer 6.781 der Landesstraße 431. Die L 431 verläuft in Nord-Süd Richtung parallel zur Emmer. Im Jahr 2021 betrug die Verkehrsbelastung der L 431 6600 Kfz/24h mit einem Schwerlastanteil von 6% (400 SV/24h). Die Notwendigkeit eines Ersatzneubaus ergibt sich aus der nur noch eingeschränkten Tragfähigkeit Die Möglichkeit einer Instandsetzung wurde untersucht, ist aber insbesondere vor dem Hintergrund der Restnutzungsdauer (2030) nicht wirtschaftlich. Die Maßnahme wird als BIM-Maßnahme geplant. Die Plattenbrücke kreuzt den Wasserlauf Speekbach und befindet sich in der Ortschaft Meinbrexen. Das Bauwerk liegt bei Kilometer 8,993 der Landesstraße 550. Die L 550 verläuft Nord-Süd Richtung parallel zur Weser. Auf Bauwerkshöhe bindet die K54 in die L550 ein. Im Jahr 2023 betrug die Verkehrsbelastung der L 550 2105 Kfz/24h mit einem Schwerlastanteil von 5,60% (118 SV/24h). Die Notwendigkeit eines Ersatzneubaus ergibt sich aus der nur noch eingeschränkten Tragfähigkeit und des nicht mehr ausreichenden Bauwerkszustandes (Zustandsnote 2,7). Die Möglichkeit einer Instandsetzung wurde untersucht, ist aber insbesondere vor dem Hintergrund des Bauwerksalters nicht wirtschaftlich. Die Maßnahme wird als BIM-Maßnahme geplant. Die Bogenbrücke kreuzt den Wasserlauf Hagenbach und befindet sich über der Ortschaft Ottenstein. Das Bauwerk liegt bei Kilometer 3,632 der Landesstraße 586. Die L586 verläuft in Nord-Süd-Richtung und mündet kurz hinter dem Bauwerk in die Kreisstraße 87. Im Jahr 2022 betrug die Verkehrsbelastung der L568 1349 Kfz/24h mit einem Schwerlastanteil von 4,74% (64 SV/24h). Die Notwendigkeit eines Ersatzneubaus ergibt sich aus der nur noch eingeschränkten Tragfähigkeit und des nicht mehr ausreichenden Bauwerkszustandes (Zustandsnote von 3,0). Die Möglichkeit einer Instandsetzung wurde untersucht, ist aber insbesondere vor dem Hintergrund des Bauwerksalters nicht wirtschaftlich. Die Maßnahme wird als BIM-Maßnahme geplant.
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