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49 Ausschreibungen (Seite 1 von 3)
Für den niedersächsischen Landtag in Hannover sind insgesamt 500 Freischwinger mit und ohne Tablar frei Verwendungsstelle zu liefern. Die zu beschaffenden Produkte müssen einen hochqualitativen Eindruck in einem repräsentativen parlamentarischen Umfeld im Gebäude des Niedersächsischen Landtages vermitteln.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von verschiedenen Großraumfunkstreifenwagen ( Los 1: Groß-raumfunkstreifenwagen (GFUSTW); Los 2: Großraumfunkstreifenwagen für die Bundesautobahn (BABGFUSTW); Los 3: Großraumfunkstreifenwagen neutral (GFUSTW-N).) Die Rahmenvereinbarung für die Lose soll jeweils mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der die im jeweiligen Angebotsvordruck abgefragten Leistungen anbietet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit kleine Anpassungen wie beispielsweise im Bereich Funk oder im Text der Sondersignalanlage, die über die in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) genannten Mindestanforderungen hinausgehen, zu liefern. Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen Abrufberechtigt sind die Dienststellen der Polizei für folgende Lose: - Los 1: Polizei Niedersachsen, Polizei Thüringen und Polizei Bremen/Bremerhaven - Los 2: Polizei Niedersachsen, Polizei Bremen/Bremerhaven - Los 3: Polizei Niedersachsen, Polizei Bremen/Bremerhaven Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1 - 3 zu entnehmen.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN als Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung über gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung von Postzustel-lungsaufträgen (PZA) in insgesamt 10 Regionallosen (Lose 11 bis 19 und 31) aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los und regelt die Be-dingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Die Leistungen dürfen nur auf der Grundlage einer gültigen Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gemäß § 4 Postgesetz (PostG) erbracht werden. Die einzelnen Sendungsarten sind den jeweiligen Angebotsvordrucken zu entnehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den einzelnen Losen zu entnehmen.
Der NLWKN führt im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klima-schutz an niedersächsischen Oberflächengewässern landesweite regelmäßige Untersuchungen des Makrozoobenthos nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) durch. Für den vorliegenden Auftrag sollen im Jahr 2026 die biologische Qualitätskomponente Makrozoobenthos an ausgewählten Gewässern untersucht werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inklusive Anlagen zu entnehmen.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Büromaterial. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment liefern kann. Das Kernsortiment besteht aus den bisher abgerufenen Artikeln und Freitextbestellungen. Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen. Das Randsortiment umfasst nur Artikel der folgenden Warengruppen: - Ordnung und Registratur - Ordner - Ordnerzubehör - Hefter - Mappen - Prospekte und Aktenhüllen - Register/Trennmittel - Ordnungszubehör - Gummibänder - Blöcke/Hefter/Kladden - Folien - Haftnotizen - Schreiben und Korrektur - Rund um den Schreibtisch (Heftgeräte, Enthefter, Locher, Schreibunterlage, Papierkörbe) - Etiketten, Beschilderung, Kennzeichnung - Zeichenbedarf - Moderationsbedarf - Präsentationsbedarf - Klebeartikel - Stempelzubehör - Pilotenkoffer, Aktenkoffer - Versandmittel (Packbänder, Abroller usw. ausgenommen Briefhüllen und Versandtaschen) In der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (B) inkl. Angebotsvordruck wird ein einheitlicher Rabattsatz auf das Randsortiment abgefragt. Das Randsortiment ist anhand eines digitalen Händlerkatalog mit Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisangaben des Bieters einzureichen. Eine Konkretisierung des Umfangs des tatsächlichen Randsortiments erfolgt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung. Die Artikel des Kern- und Randsortiments werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Niedersächsischen Landesverwaltung inkl. der niedersächsischen Inseln, das Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung (TMIKL) inkl. nachgeordneter Bereiche, das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz (TMJMV) inkl. nachgeordneter Bereiche, die Stadt Celle und die Stadt Göttingen inkl. Außenstellen sowie diverse Kommunen gem. dem Anhang "Übersicht der Kommunen". Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover vergeben werden. Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber sichergestellte oder beschlagnahmte Kraftfahrzeuge aller Art in Verwahrung, die ihm von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers zur Unterstellung/Sicherstellung übergeben werden, oder die er im Auftrag dieser Dienststellen abschleppt. Darunter fallen auch E-Scooter, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Abschlepp- / Transportvorgang umfasst regelmäßig folgende Leistungen: - die Anfahrt vom Firmenstandort zum Ort des Einsatzes, - eine gegebenenfalls notwendige Bergung des Fahrzeuges, - das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug, - den Transport von rollfähigen oder geborgenen Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort, - das Abladen des abgeschleppten/transportieren Fahrzeuges am Verwahrort Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Für das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Dezernat 6 - Staatliche Moorverwaltung - sollen drei Allrad-Transportern als Doppelkabiner-Fahrgestell mit Kofferaufbau beschafft werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Zur Nutzung für sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unmittelbaren Landesverwaltung des Landes Niedersachsen soll ein Dienstleistungskonzessionsvertrag nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB über Firmenfitnessdienstleistungen mit einer Anbieterin oder einem Anbieter für Sport- und Fitnessangebote im Rahmen von Firmenfitness geschlossen werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Für den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Betriebsstelle Brake-Oldenburg, Heinestraße 1, 26919 Brake, sollen Sandsäcke für die Landessandsackreserve beschafft werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) über die Lieferung von Löschgruppenfahrzeugen LF 20 KatS. Es werden mindestens 22 Löschgruppenfahrzeuge LF 20 KatS beschafft. Während der gesamten Vertrags-laufzeit von 48 Monaten können maximal 98 Stück hinzukommen, insgesamt werden mithin maximal 120 Fahrzeuge abgerufen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI) und des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK), sowie die Träger des Brandschutzes und der Hilfeleistung in Niedersachsen gem. § 1 des NBrandSchG. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) und der Anlage 1 "Angaben des Bieters" und Anlage 2 "Beladungsliste" zu entnehmen.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Artikel zur Blutentnahme. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen Polizei in Niedersachsen inkl. der Niedersächsischen Inseln (Los 1) und des Freistaats Thüringen (Los 2). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlichrechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Atemalkohol-Testgeräten und Zubehör. Abrufberechtigt sind alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln, alle Dienststellen der Justiz im Land Niedersachsen und alle Polizeidienststellen im Freistaat Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Auftrag umfasst die Lieferung von Leasing für sechs Kommandowagen PKW, SUV oder Geländewagen mit Dieselmotor für die Regierungsbrandmeister.
Der Auftrag umfasst die Lieferung von 20 x Leasing von SUV/Geländewagen mit elektrischem Antrieb für die Polizeibehörden, das LKA Nienburg, die Polizeiakademie Nienburg sowie das LZN. Die Leasinglaufzeit soll 24 Monate betragen. Die Auslieferung der Fahrzeuge erfolgt als Werksabholung oder beim nächstgelegenen Vertragshändler des Auftragnehmers zum 01.01.2026. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Arbeitsbooten nach DIN 14961 inkl. Trailer für den NLWKN. Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Das Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen, kurz MRVZN, ist ein Fachkrankenhaus für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie mit Standorten in Moringen, Göttingen sowie Brauel und Bad Rehburg. In den forensischen Krankenhäusern mit 598 Planbetten werden Patienten, die überwiegend nach §§ 63 und 64 StGB untergebracht sind, von ca. 1200 Mitarbeiter/-innen behandelt. Die einzelnen Liegenschaften sind überwiegend ständig verschlossen und eine An- und Abmeldung der Besucher und Fremdfirmen beim Pförtner ist unbedingt erforderlich. Die textilen Dienstleistungen umfassen die Versorgung mit Lohnwäsche, Mietberufsbekleidung und Mietflachwäsche. Das Jahresvolumen beträgt ca. 93.000 kg Mietwäschevollversorgung, ca. 2.873 Stk. Mietberufsbekleidung und ca. 27 kg kundeneigene Textilien (Lohnwäsche). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss jeweils einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Leitpfosten (Los 1) und Stationierungs- und Klassifizierungsta-feln (Los 2). Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung inkl. der niedersächsischen Inseln. Der Großteil der Abrufe erfolgt durch Straßenmeistereien. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Für das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) soll ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF20) beschafft werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss jeweils einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Leitpfosten (Los 1) und Stationierungs- und Klassifizierungsta-feln (Los 2). Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung inkl. der niedersächsischen Inseln. Der Großteil der Abrufe erfolgt durch Straßenmeistereien. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Für das Niedersächsische Landesjugendamt (nachfolgend NLJA genannt) soll ein Personalbemessungs-system entwickelt und umgesetzt werden. Die Leistung setzt sich aus insgesamt 6 Leistungsbestandteilen zusammen. Die Leistungsbestandteile sind grundsätzlich aufeinander aufbauend - können jedoch im Rahmen einer besseren Struktur in der Leistungserbringung in nicht wesentlicher Art (s. 2.14 Leistungsänderungen - Change Request) verändert und angepasst werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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