Ausschreibungen Breitband Ortenau GmbH & Co. KG

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Ø Auftragswert
Bauarbeiten
Häufigste Branche (63%) →

Vergabe von Netzpacht- und Netzbetriebsverträgen zum Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Ortenaukreis (Phase 2) im Rahmen des sog. Betreibermodell

Aktiv
Frist: 06.07.2026
Veröffentlicht: 05.06.2026
Breitband Ortenau GmbH & Co. KG

Der Ortenaukreis, sowie 47 kreisangehörige Städte und Gemeinden haben sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam in den unterversorgten Bereichen ihrer Gebiete ein NGA-Netz zu errichten und dessen dauerhaften Betrieb zu gewährleisten. Hierzu wurde die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (BOKG) gegründet, die für ihre Gesellschafter-Kommunen die Funktion als Infrastrukturträgerin übernehmen soll. In 2019/2020 hat die BOKG ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) zur pachtweisen Überlassung und zum Betrieb eines noch zu errichtenden passiven NGA-Netzes / einer noch zu errichtenden passiven Infrastruktur im Rahmen des sog. "Weißen Flecken-Programms" nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführt. Der Ausbau in Phase 1 bezog sich gemäß diesem Förderregime auf solche Gebiete, die zuvor mit einer Datenrate von weniger als 30 MBit/s im Download er-schlossen waren. Der Ausbau dieser ersten Phase ist zu einem Großteil abgeschlossen. Im Anschluss folgt nun der Ausbau der Phasen 2 bis 5. Die BOKG führt die Verfahren zur Vergabe von Netzpacht- und Netzbetriebsverträgen zum flächendeckenden Breitbandausbau im Betreibermodell für die Phasen 2 bis 5 teilweise parallel durch. Gegenstand des dieses Verfahrens ist der Ausbau der Phase 2. Die BOKG möchte in diesem Rahmen ein gigabitfähiges Netz für die bislang unterversorgten Adresspunkte in den u.g. Kommunen gemäß den in der Leistungsbeschreibung Phase 2 näher definierten Ausbaugebieten auf Grundlage einer noch abschließend zu erstellenden technischen Planung errichten und die beantragten Fördermittel für die Planung und den Bau verwenden. Planungs- und Bauleistungen sind nicht Gegenstand dieser Vergabe. Ausbauziel der BOKG ist, eine flächendeckende NGA-Versorgung in den u.g. Kommunen zu gewährleisten und den noch unterversorgten Adresspunkten eine Datenrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung zu stellen. Die Vergabe erfolgt in den folgenden Losen, eine Bewerbung für ein, mehrere oder alle Lose ist möglich: Los 2.01 Zell am Harmersbach; Los 2.02 Biberach; Los 2.03 Mühlenbach; Los 2.04 Hornberg; Los 2.05 Oberharmersbach; Los 2.06 Oberwolfach; Los 2.07 Nordrach; Los 2.08 Bad Peterstal Griesbach; Los 2.09 Schuttertal; Los 2.10 Wolfach; Los 2.11 Lautenbach; Los 2.12 Oppenau; Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Vergabe von Netzpacht- und Netzbetriebsverträgen zum Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Ortenaukreis (Phase 3) im Rahmen des sog. Betreibermodell

Aktiv
Frist: 06.07.2026
Veröffentlicht: 05.06.2026
Breitband Ortenau GmbH & Co. KG

Der Ortenaukreis, sowie 47 kreisangehörige Städte und Gemeinden haben sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam in den unterversorgten Bereichen ihrer Gebiete ein NGA-Netz zu errichten und dessen dauerhaften Betrieb zu gewährleisten. Hierzu wurde die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (BOKG) gegründet, die für ihre Gesellschafter-Kommunen die Funktion als Infrastrukturträgerin übernehmen soll. In 2019/2020 hat die BOKG ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) zur pachtweisen Überlassung und zum Betrieb eines noch zu errichtenden passiven NGA-Netzes / einer noch zu errichtenden passiven Infrastruktur im Rahmen des sog. "Weißen Flecken-Programms" nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführt. Der Ausbau in Phase 1 bezog sich gemäß diesem Förderregime auf solche Gebiete, die zuvor mit einer Datenrate von weniger als 30 MBit/s im Download er-schlossen waren. Der Ausbau dieser ersten Phase ist zu einem Großteil abgeschlossen. Im Anschluss folgt nun der Ausbau der Phasen 2 bis 5. Die BOKG führt die Verfahren zur Vergabe von Netzpacht- und Netzbetriebsverträgen zum flächendeckenden Breitbandausbau im Betreibermodell für die Phasen 2 bis 5 teilweise parallel durch. Gegenstand des dieses Verfahrens ist der Ausbau der Phase 3. Die BOKG möchte in diesem Rahmen ein gigabitfähiges Netz für die bislang unterversorgten Adresspunkte in den u.g. Kommunen gemäß den in der Leistungsbeschreibung Phase 3 näher definierten Ausbaugebieten auf Grundlage einer noch abschließend zu erstellenden technischen Planung errichten und die beantragten Fördermittel für die Planung und den Bau verwenden. Planungs- und Bauleistungen sind nicht Gegenstand dieser Vergabe. Ausbauziel der BOKG ist, eine flächendeckende NGA-Versorgung in den u.g. Kommunen zu gewährleisten und den noch unterversorgten Adresspunkten eine Datenrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung zu stellen. Die Vergabe erfolgt in den folgenden Losen, eine Bewerbung für ein, mehrere oder alle Lose ist möglich: Los 3.1 Ottenhöfen; Los 3.2 Fischerbach; Los 3.3 Steinach; Los 3.4 Hofstetten. Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Vergabe von Netzpacht- und Netzbetriebsverträgen zum Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Ortenaukreis (Phase 4) im Rahmen des sog. Betreibermodell

Aktiv
Frist: 06.07.2026
Veröffentlicht: 05.06.2026
Breitband Ortenau GmbH & Co. KG

Der Ortenaukreis, sowie 47 kreisangehörige Städte und Gemeinden haben sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam in den unterversorgten Bereichen ihrer Gebiete ein NGA-Netz zu errichten und dessen dauerhaften Betrieb zu gewährleisten. Hierzu wurde die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (BOKG) gegründet, die für ihre Gesellschafter-Kommunen die Funktion als Infrastrukturträgerin übernehmen soll. In 2019/2020 hat die BOKG ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) zur pachtweisen Überlassung und zum Betrieb eines noch zu errichtenden passiven NGA-Netzes / einer noch zu errichtenden passiven Infrastruktur im Rahmen des sog. "Weißen Flecken-Programms" nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführt. Der Ausbau in Phase 1 bezog sich gemäß diesem Förderregime auf solche Gebiete, die zuvor mit einer Datenrate von weniger als 30 MBit/s im Download er-schlossen waren. Der Ausbau dieser ersten Phase ist zu einem Großteil abgeschlossen. Im Anschluss folgt nun der Ausbau der Phasen 2 bis 5. Die BOKG führt die Verfahren zur Vergabe von Netzpacht- und Netzbetriebsverträgen zum flächendeckenden Breitbandausbau im Betreibermodell für die Phasen 2 bis 5 teilweise parallel durch. Gegenstand des dieses Verfahrens ist der Ausbau der Phase 4. Die BOKG möchte in diesem Rahmen ein gigabitfähiges Netz für die bislang unterversorgten Adresspunkte in den u.g. Kommunen gemäß den in der Leistungsbeschreibung Phase 4 näher definierten Ausbaugebieten auf Grundlage einer noch abschließend zu erstellenden technischen Planung errichten und die beantragten Fördermittel für die Planung und den Bau verwenden. Planungs- und Bauleistungen sind nicht Gegenstand dieser Vergabe. Ausbauziel der BOKG ist, eine flächendeckende NGA-Versorgung in den u.g. Kommunen zu gewährleisten und den noch unterversorgten Adresspunkten zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung zu stellen. Die Vergabe erfolgt in den folgenden Losen, eine Bewerbung für ein, mehrere oder alle Lose ist möglich: Los 4.1 Cluster 1 (Oberharmersbach, Mühlenbach, Schuttertal, Oberkirch, Oberwolfach, Ettenheim); Los 4.2 Cluster 2 (Nordrach, Bad Peterstal-Griesbach, Hornberg, Wolfach, Hausach); Los 4.3 Cluster 3 (Gutach, Fischerbach, Hofstetten, Steinach, Seelbach); Los 4.4 Cluster 4 (Ottenhöfen, Oppenau, Biberach, Hohberg); Los 4.5 Cluster 10 (Durbach). Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Errichtung der passiven Infrastruktur für ein Glasfasernetz in dem Teilgebiet des Ortenaukreises unter Inanspruchnahme von Fördermitteln

Abgelaufen
Frist: 18.03.2022
Veröffentlicht: 18.02.2022
Breitband Ortenau GmbH & Co. KG

Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (nachfolgend "Auftraggeber") beabsichtigt im Ortenaukreis, u.a. in der Gemeinde Friesenheim, ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Vorhaben umfasst die Erschließung der unterversorgten Gebäude mittels FttB-Technologie. Das Vorhaben wird unter anderem aus Mitteln des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.201 finanziert. Aus diesem Grund sind die nachfolgend aufgeführten Regelungen bzw. Vorgaben des Fördermittelgebers auf Grundlage der vorläufigen Zuwendungsbescheide des Bundes vom 24.08.2020 und 24.08.2020 sowie 03.08.2020 (Anlagen 1, 1a, 1b) samt Nebenbestimmungen und Anlagen von dem Auftragnehmer im Übrigen zwingend einzuhalten: - Vorläufige Zuwendungsbescheide des Bundes vom 24.08.2020 und 24.08.2020 sowie 03.08.2020 - Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung vom 28.11.2019 - Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA-)Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung) - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk, Stand 13.06.2019) - Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes (BNBest-Breitband, Stand: 10.07.2019) - GIS-Nebenbestimmungen, Version 1.1 vom 02.10.2019 (GIS-NBest BW) - Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 4.1 vom 02.04.2019 - Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus, Version 2.0 vom 01.08.2018 - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, Stand: 13.06.2019) - Dokument "Merkblatt Mittelanforderung - Infrastrukturmaßnahmen" (Stand: September 2018) - Dokument "Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen" (Version 2.0 vom 02.07.2019) Ergänzend wird hierzu auch auf Ziff. 4.1. der Baubeschreibung hingewiesen (s. Anlage 19) sowie auf die vorl. Zuwendungsbescheide des Bundes nebst Anlagen (s. Anlagen 1, 1a, 1b). Gegenstand dieser Ausschreibung sind 3 Gebietslose.

Errichtung der passiven Infrastruktur für ein Glasfasernetz in dem Teilgebiet des Ortenaukreises unter Inanspruchnahme von Fördermitteln

Abgelaufen
Frist: 19.09.2022
Veröffentlicht: 22.08.2022
Breitband Ortenau GmbH & Co. KG

Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (nachfolgend "Auftraggeber") beabsichtigt im Ortenaukreis, u.a. in den Gemeinden Steinach und Gengenbach, ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Vorhaben umfasst die Erschließung der unterversorgten Gebäude mittels FttB-Technologie. Das Vorhaben wird unter anderem aus Mitteln des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 finanziert. Aus diesem Grund sind die nachfolgend aufgeführten Regelungen bzw. Vorgaben des Fördermittelgebers des Bundes auf Grundlage der vorläufigen Zuwendungsbescheide des Bundes jeweils vom 24.08.2020 (Lose 1-3, Los 4 - Cluster 4.2, Lose 5,6) und 31.08.2020 (Los 7) (Anlagen 1-1f) samt Nebenbestimmungen und Anlagen von dem Auftragnehmer im Übrigen zwingend einzuhalten: - Vorläufige Zuwendungsbescheide des Bundes jeweils vom 24.08.2020 und vom 31.08.2020 - Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung vom 28.11.2019 - Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA-)Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung) - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk, Stand 13.06.2019) - Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes (BNBest-Breitband, Stand: 10.07.2019) - GIS-Nebenbestimmungen, Version 1.1 vom 02.10.2019 (GIS-NBest BW) - Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 4.1 vom 02.04.2019 - Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus, Version 2.0 vom 01.08.2018 - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, Stand: 13.06.2019) - Dokument "Merkblatt Mittelanforderung - Infrastrukturmaßnahmen" (Stand: September 2018) - Dokument "Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen" (Version 2.0 vom 02.07.2019) Ergänzend wird hierzu auch auf die Baubeschreibung hingewiesen (s. Anlage 19) sowie auf die vorl. Zuwendungsbescheide des Bundes nebst Anlagen (s. Anlagen 1-1f) Gegenstand dieser Ausschreibung sind 8 Gebietslose., wobei die Lose 4 und 8 jeweils in Gebiets-Cluster unterteilt sind.

Errichtung der passiven Infrastruktur für ein Glasfasernetz in dem Teilgebiet des Ortenaukreises unter Inanspruchnahme von Fördermittel

Abgelaufen
Frist: 05.12.2022
Veröffentlicht: 07.11.2022
Breitband Ortenau GmbH & Co. KG

Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (nachfolgend "Auftraggeberin") beabsichtigt im Ortenaukreis, u.a. in den Gemeinden Gutach, Hausach , Hofstetten, Fischerbach , ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Vorhaben umfasst die Erschließung der unterversorgten Gebäude mittels FttB-Technologie. Das Vorhaben wird unter anderem aus Mitteln des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 finanziert. Aus diesem Grund sind die nachfolgend aufgeführten Regelungen bzw. Vorgaben des Fördermittelgebers des Bundes auf Grundlage der vorläufigen Zuwendungsbescheide des Bundes (Lose 1-8) (Anlagen 1-1g) samt Nebenbestimmungen und Anlagen von dem Auftragnehmer im Übrigen zwingend einzuhalten: - Vorläufige Zuwendungsbescheide des Bundes (Los 1-8); - Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung vom 28.11.2019; - Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA-)Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung); - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk, Stand 13.06.2019); - Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes (BNBest-Breitband, Stand: 10.07.2019); - GIS-Nebenbestimmungen, Version 1.1 vom 02.10.2019 (GIS-NBest BW); - Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 4.1 vom 02.04.2019; - Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus, Version 2.0 vom 01.08.2018; - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, Stand: 13.06.2019); - Dokument "Merkblatt Mittelanforderung - Infrastrukturmaßnahmen" (Stand: September 2018); - Dokument "Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen" (Version 2.0 vom 02.07.2019); Ergänzend wird hierzu auch auf die Baubeschreibung hingewiesen (s. Anlage 19) sowie auf die vorl. Zuwendungsbescheide des Bundes nebst Anlagen (s. Anlagen 1-1g). Gegenstand dieser Ausschreibung sind 8 Gebietslose, wobei das Los 8 jeweils in Gebiets-Cluster (Cluster 8.1.,8.2., 8.3.) unterteilt ist.

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Über Breitband Ortenau GmbH & Co. KG

Breitband Ortenau GmbH & Co. KG mit Sitz in Offenburg ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 3 aktive Ausschreibungen von insgesamt 98 erfassten Vergabeverfahren.

Als Vergabestelle schreibt Breitband Ortenau GmbH & Co. KG regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.

Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Breitband Ortenau GmbH & Co. KG sind Bauarbeiten (63%), Telekommunikation (35%) und Architektur & Ingenieurwesen (24%). Weitere relevante Bereiche umfassen Post- & Fernmeldedienste.

Alle Ausschreibungen von Breitband Ortenau GmbH & Co. KG werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren.

Häufige Fragen zu Breitband Ortenau GmbH & Co. KG

Auf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Breitband Ortenau GmbH & Co. KG aus Offenburg. Aktuell sind 3 Ausschreibungen aktiv (von 98 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Bauarbeiten, Telekommunikation, Architektur & Ingenieurwesen. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert.

Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.

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Breitband Ortenau GmbH & Co. KG ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.

Die Auftragsverteilung bei Breitband Ortenau GmbH & Co. KG: Bauarbeiten (63%), Telekommunikation (35%), Architektur & Ingenieurwesen (24%), Post- & Fernmeldedienste (12%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.

Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Breitband Ortenau GmbH & Co. KG bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.

Die Beschaffung bei Breitband Ortenau GmbH & Co. KG folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.

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