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2 Ausschreibungen
Gegenstand der zu vergebenden Leistungen ist die Umweltplanung für die Baumaßnahme Köhlbrandquerung (Ersatzneubau der Köhlbrandquerung als Brücke einschl. Rückbau der Bestandsbrücke). Bestandteil der Leistungen sind u.a. Gutachten wie der UVP-Bericht, der Landschaftspflegerischer Begleitplan und Weitere.
Angesichts der Zielsetzungen der Bundesregierung sowohl zum Erhalt der biologischen Vielfalt als auch zum Ausbau der erneuerbaren Energien ist es essenziell, die Konflikte zwischen beiden Politikbereichen zu minimieren und Lösungsansätze aufzuzeigen sowie diese weiterzuentwickeln. Auf diese Weise kann das Ziel der Bundesregierung umgesetzt werden, die Energiewende naturverträglich auszugestalten. Im Prüfbericht BT-Drucksache 20/9830 vom 15.12.2023 spricht sich die Bundesregierung dafür aus, die probabilistische Methode zur Berechnung der Kollisionswahrscheinlichkeit von Brutvögeln bei Windenergieanlagen (WEA) an Land als neue Methode in Genehmigungsver-fahren einzuführen. Die Methode soll zunächst für den Rotmilan eingeführt werden. Eine Ausweitung auf weitere Arten ist zu prüfen. Für die Methode wurde, initiiert und begleitet durch eine durch die Umweltministerkonferenz eingesetzte Unterarbeitsgruppe, ein Modell entwickelt. Dieses Raumnutzungs-Kollisionsrisikomodell (nachfolgend „RKR-Modell“ abgekürzt) prognostiziert die Raumnutzung des Rotmilans und berechnet die Kollisionswahrscheinlichkeit als Basis für die Prüfung, ob durch eine beantragte Windenergieanlage von einer signifikanten Erhöhung des Tötungs- und Verletzungsrisikos auszugehen ist. Die Anwendung der probabilistischen Methode in Genehmigungsverfahren in Form des RKR-Modells bedarf noch der Setzung eines Signifikanzschwellenwertes. Dieser Wert soll festlegen, ab wann durch ein Windenergievorhaben bzw. eine Windenergieanlage eine signifikante Erhöhung des Tötungs- und Verletzungsrisikos für einen im Bereich der Anlage ansässigen Brutvogel vorliegt. Das Vorhaben soll, ausgehend vom bestehenden Rechtsrahmen, prüfen, welche fachlichen Argumente für die Herleitung dieser Signifikanzschwelle herangezogen werden können und wo ein entsprechender Schwellenwert zu setzen ist, um ein angemessenes Schutzniveau für den Rotmilan zu wahren. Als wesentliche Bezugsgröße ist dabei insbesondere das Grundrisiko zu betrachten. Ebenso sind die derzeitigen Regelvermutungen des BNatSchG zu berücksichtigen. Es stellen sich hierbei verschiedene übergeordnete Fragen: Wie ist das Grundrisiko zu bestimmen und welche Bezüge bestehen zur Frage der Risikoerhöhung? Wie sollte mit Änderungen des Grundrisikos umgegangen werden? Ab welchem Wert wäre eine signifikante bzw. tolerable Erhöhung des Grundrisikos durch ein Vorhaben anzunehmen und wie wäre dieser Wert fachlich und rechtlich herzuleiten? Welche weiteren Faktoren (z. B. populationsbiologische, verhaltensbiologische) sind bei der Setzung eines artspezifischen Signifikanzschwellenwertes zu berücksichtigen? Welche Anforderungen müssten für die Übertragung der Methode bzw. des Schwellenwertes auf andere Brutvögel formuliert werden? Welche fachlichen Argumente sprechen gegen eine Ausweitung auf andere Brutvogelarten? Die Leistung untergliedert sich in 3 Arbeitspakete und die Ergebnisdarstellung: Arbeitspaket 1 „Überblick und Bewertung über vorliegende und mögliche Ansätze zur Herleitung und Setzung von Signifikanzschwellen“ (15 %) Arbeitspaket 2 „Fachliche Argumente und Anforderungen für die Herleitung einer Signifikanzschwelle und Fragen des Grundrisikos im bestehenden Rechtsrahmen“ (60 %) Arbeitspaket 3 „Anforderungen an weitere Arten“ (15 %) Ergebnisdarstellung (10%) Während des Leistungszeitraum sollen ca. drei Projekbesprechungen in Form von Videokonferenzen stattfinden. Der mit der Durchführung der Besprechungen verbundene Aufwand wird auf ca. fünf Arbeitsstunden geschätzt.
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