Finden Sie aktuelle öffentliche Ausschreibungen zum Thema "Schwellenwert" von Bund, Ländern und Kommunen. Täglich aktualisiert mit allen relevanten Vergabeverfahren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Name: Wismut GmbH, Abteilung Beschaffung; Straße: Jagdschänkenstraße 29; PLZ, Ort: 09117 Chemnitz; Telefon: +49 371 8120-431, Fax: +49 371 8120-430; E-Mail: beschaffung@wismut.de, Internet: www.wismut.de b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A; Vergabenummer: 1244611-J68 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: Zugelassene Angebotsabgabe: elektronisch, in Textform d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 08349 Johanngeorgenstadt f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen: Grubenbauverwahrung im Verwahrbereich E in 08349 Johanngeorgenstadt; Verwahr- und Bohrarbeiten; 18 Mon Baustelleneinrichtung vorhalten; 32 Stck Beweissicherung Einzelobjekte; 170 t Entsorgung Bohrgut, Baugrubenaushub; 560 m² Flächenbefestigung Vlies; 120 m³ Flächenbefestigung Mineralgemisch; 25 Stck Mediensicherung; 5 Stck Asphaltoberbau f. Verschluß Bohrungen; 1.790 m Hohlraum-/Verfüllbohrung kernlos d=120 mm; 1.995 m Hohlraum-/Verfüllbohrung Kern d=100 mm; 1.125 m Vollverrohrung DN 80; 490 m Vollverrohrung DN 125; 20 d Betonpumpenanlage mobil; 1.150 m³ Liefern/Einbau Beton (C 25/30); 2.750 t Liefern/Einbau Schotter/Splitt; 130 m³ Baugrube/Vorteufe; 30 m Kontursicherung Stahlprofile; 10 m³ Kontursicherung Spritzbeton bewehrt; 130 m³ Massenaushub Teufe. g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f): nein i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 27.07.2026; Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 31.12.2027 j) Nebenangebote: nicht zugelassen k) mehrere Hauptangebote: zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: https://www.subreport.de/E52546354; Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist.; Nachforderung: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden teilweise nachgefordert und zwar folgende Unterlagen: Unterlagen mit Ausnahme von Formblatt 225a o) Ablauf der Angebotsfrist: am 03.06.2026 um 13,00 Uhr; Ablauf der Bindefrist: am 03.07.2026 p) Adresse für elektronische Angebote: https://www.subreport.de/E52546354; Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (Es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch r) Zuschlagskriterien: nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Zuschlagskriterium ist der Preis. s) Eröffnungstermin: am 03.06.2026 um 13:30 Uhr; Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Keine Bieter zugelassen. t) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: gemäß VOB v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. w) Beurteilung der Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.; Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.; Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich: liegt den Vergabeunterlagen bei.; Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Absatz 3 VOB/A zu machen: - Benennung eines Strahlenschutzbeauftragten und Nachweis seiner Fachkunde entsprechend Kap. 5 der Strahlenschutzverordnung 2018 (LV-Position 1.2.80.); - Angabe von 3 Referenzobjekten zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen mit bergmännischem Charakter bzw. untertägigen Erkundungs-/ und/oder Sicherungs-/ Verwahrungs-/ Sanierungsleistungen im Gangerzbergbau in den letzten 5 Jahren. Davon mindestens ein Referenzobjekt mit Bohrleistungen zur Hohlraumerkundung /-verfüllung im Umfang >350 Bohrmeter (LV-Titel 3.1./3.2.) und ein Referenzobjekt mit Einrichtung und Betrieb einer Teufe mittels Teufanlage zur Material- und Masseförderung bis mindestens 20 m Tiefe und Einbau von Fahrung (LV-Titel 3.3.). x) Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Für die Wismut GmbH unterhalb der Schwellenwerte nicht vorgesehen. Bohren,Bergbauliche Maßnahmen
Die HafenCity Hamburg GmbH vergibt die Bauleistungen für die Herstellung der Promenade Kirchenpauerkai, 2. Bauabschnitt als EU‑weites offenes Verfahren gemäß § 3a EU Abs. 1 VOB/A. Es handelt sich um eine Bauleistung, deren geschätzter Auftragswert den maßgeblichen EU‑Schwellenwert überschreitet (inkl. des bereits hergestellten 1. Bauabschnittes und der noch ausstehenden Bauabschnitte). Die Leistung ist eindeutig und umfassend in den Vergabeunterlagen beschrieben, sodass ein offener Wettbewerb zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gewährleistet werden kann. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch durchgeführt. Die Bekanntmachung, Bereitstellung der Vergabeunterlagen, gesamte Bieterkommunikation, Angebotsabgabe sowie Angebotsöffnung und ‑wertung erfolgen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform der HafenCity Hamburg GmbH. Angebote sind fristgerecht und vollständig in elektronischer Form einzureichen; andere Übermittlungswege sind ausgeschlossen.
Die Gemeinde Namborn (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirt-schaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland ("Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland") beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. ================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der für Konzessionen, hierbei auch für Dienstleistungskonzessionen, maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten.
ReFoPlan: „Bundesweite Referenzwerte zur Klimawandelanpassung für „Träger öffentlicher Aufgaben (KAnG §8.1)““ Für das Vorhaben stellt der Deutsche Wetterdienst (DWD) Klimaparameter bereit, die aus einem Klimaanpassungs-Referenz-Erwärmungspfad (Arbeitstitel, kurz: KARE) abgeleitet sind. Vorrangig basierend auf diesen Vorarbeiten sollen in diesem Vorhaben folgende Arbeiten durchgeführt werden: - gemeinsam mit Normungs- und Standardisierungs-Akteuren (z. B. Fachgremien und Verbände für Normen, Standards, Richtlinien und technische Regeln) ein übergeordnetes Verfahren (in Form eines Leitfadens) und hierzu für ausgewählte Anwendungsbereiche in Infrastruktursektoren (z. B. Wasserversorgung) spezifische Verfahren entwickeln und erproben, um dort einen möglichen KARE zu konkretisieren und zu operationalisieren (möglichst durch Ableitung von technischen Referenz- und Schwellenwerten sowie technischen Bemessungsgrenzen); - gemeinsam mit Fachleuten der Bundesländer, unter Einbeziehung weiterer Träger öffentlicher Aufgaben (TöA) und relevanter Akteure, ein übergeordnetes Verfahren (in Form eines Leitfadens) und hierzu ausgewählte sektorspezifische Verfahren entwickeln, mit denen ein möglicher KARE in das konkrete Handeln aller betroffenen TöA überführt, d. h. für die Anpassungsplanung operationalisiert und in Planungsprozesse integriert werden kann; - gemeinsam mit Fachleuten der Bundesländer, unter Einbeziehung relevanter Akteure, einen Verfahrensvorschlag erarbeiten, um für alle Akteure notwendige Daten und Klimadienste zur Operationalisierung eines KARE möglichst bundesweit kohärent und niedrigschwellig (unentgeltlich, gebündelt, praxisnah) bereitzustellen; - die entwickelten Verfahren in Bezug auf die Übertragbarkeit in weitere Anwendungsbereiche und Sektoren reflektieren sowie übergeordnete Empfehlungen für eine Rahmensetzung des Bundes (Maßnahmen, Instrumente) ableiten.
Es ist beabsichtigt, einen Konzessionsvertrag für die Bewirtschaftung des Mitarbeitenden-Restaurants abzuschließen. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ermittlung des ökologischen Mindestwasserabflusses an der Legnitzka und dem Buchholzer Wasser
Vergabe von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen für den Ersatzneubau einer Sporthalle für den Vereins-, Breiten- und Schulsport der Gemeinde Altheim
Vergabe von Objektplanungsleistungen für die Neuerrichtung des Mensabereichs im Wege des Neubaus als Anbau an das Bestandsgebäude der Michael Beheim Schule in Obersulm
a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: Stadt Adorf/Vogtl.; Bereich/Abteilung: Bauamt; Straße, Hausnummer: Markt 1; Postleitzahl: 08626; Ort: Adorf/Vogtl.; Land: DE; Telefon: +49 37423-575-0; Fax: +49 37423-575-36; Internet-Adresse: www.adorf-vogtland.de; E-Mail: vergabe@adorf-vogtland.de b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. d) Art des Auftrages: Einheitspreisvertrag gemäß § 4 Abs. 1 Punkt 1 VOB/A e) Ort(e) der Ausführung: Straße, Hausnummer: Markt; Postleitzahl: 08626; Ort: Adorf/Vogtl.; Land: DE f) Art und Umfang der Leistung: - Erdarbeiten ca. 300 m³ - Pflasterarbeiten Naturstein inkl. Frostschutzeinbau ca. 450 m² - Verlegung Granitborde ca. 115 m - Setzten von Granitpalisaden abgetreppt -Andecken Oberboden inkl. Nassansaat -Setzen eines Doppelstabmattenzaunes mit Tor ca. 80 m -Pflanzarbeiten Hecke ca. 30 m, Einzelgehölze g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Ausführungsfristen: Beginn: 26.05.2026, Ende: 19.07.2026 j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Entfällt, da Nebenangebote zugelassen sind. k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen. l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3357291/zustellweg-auswaehlen. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) entfällt o) Frist für den Eingang der Angebote: 20.04.2026, 10:00 Uhr; Bindefrist: 18.05.2026 p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abzugeben. q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt. s) Eröffnungstermin: Datum: 20.04.2026, 10:00 Uhr; Ort: Rathaus Adorf, Markt 3, Zimmer 1.3; Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter t) Sicherheiten: Es ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. USt., ohne Nachträge) zu leisten, wenn die Auftragssumme mind. 250.000 € ohne USt. beträgt. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme, inkl. USt), wenn die Auftragssumme mind. 250.000 € ohne Umsatzsteuer beträgt. u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Zahlungsbedingungen gem. Anlage 3 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO. Mit Abgabe des Angebotes ist ein Zahlungsplan beizubringen. v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich: mit den Vergabeunterlagen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung über Eintragung in das Berufsregister den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des An-teils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen netto. die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren und genauere Angaben zu mindestens 2 solcher vergleichbarer Leistungen mit Angabe von Auftraggeber/ Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten, Kurzbeschreibung der Art und Menge der ausgeführten Leistungen, Ausführungszeitraum (abgeschlossene Leistungen aus dem aktuellen Kalenderjahr können ebenfalls angegeben werden), Auftragssumme. zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte das nachweisliche Nichtvorliegen einer schweren Verfehlung, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (keine Ausschlussgründe gem. §§ 6a Nr. 7 VOB/A vorliegend in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden kein Ausschlussgrund gem. §§16 Abs. 2 i.V.m. 6a VOB/A vorliegend zwar ein Ausschlussgrund gem. § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vorliegend, aber Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen) Nachweise: Handelsregisterauszug (wenn zur Eintragung verpflichtet) oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Gewerbeanmeldung, wenn nicht zur Eintragung im Handelsregister verpflichtet, in Verfahren unterhalb der Schwellenwerte Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz, wenn vorhanden. x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: Landesdirektion Sachsen; Straße, Hausnummer: Postfach 10 13 64 ; Postleitzahl: 04013; Ort: Leipzig; Land: DE; Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de; E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de Parkplatzanlagen,Landschaftsbau/ Außenanlagen
BAUVORHABEN Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Ems-Nordsee als AG und Vorhabenträger plant den Ersatz der Schleuse Herbrum. Die Schleuse Herbrum liegt im Nordwesten Niedersachsens im Landkreis Emsland und ist als Eingangsschleuse des Dortmund-Ems-Kanals (DEK) von der Nordsee kommend Teil des DEK. Für den Rückbau der alten Schleusenkammer und den Ersatzneubau sind bodenmechanische und umwelttechnische Laborversuche erforderlich. LEISTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS - Probentransport - Mischprobenbildung - Geotechnische Laborversuche - Umwelttechnische Laborversuche Vom Auftragnehmer (AN) werden die fachgerechte umwelttechnische Mischprobenbildung sowie die Durchführung bodenmechanischer und umwelttechnischer Laborversuche gefordert. ----- Erkundungsmaßnahmen und Probenlager: Das zu untersuchende Material wird aus wasser- und landseitigen Kernbohrungen sowie landseitigen Kleinrammbohrungen gewonnen. Zudem werden Grundwassermessstellen errichtet und Wasserproben (Grund- und Oberflächenwasserproben) entnommen. Die Kernbohrungen werden in Form von Linerbohrungen abgeteuft. Alle entnommenen/erbohrten Boden- und Wasserproben aus den Kernbohrungen und den Kleinrammbohrungen werden seitens eines durch den AG beauftragten Bohrunternehmens in ein Probenlager transportiert. Das Probenlager soll im Umkreis (<30 km) der Baumaßnahme errichtet werden. Die genaue Lage ist derzeit noch nicht festgelegt. Die Laborprogramme für die bodenmechanischen Laborversuche sowie die Analysenpläne für die umwelttechnischen Untersuchungen werden seitens des Fachgutachters aufgestellt. Seitens der vom AG beauftragen Bohrfirma werden die für die bodenmechanischen und umwelttechnischen Laborversuche notwendigen Bodenproben im Kernlager in entsprechenden Behältern bereitgestellt. Die Pumpproben entnimmt die Bohrfirma. Anschließend sind die Wasserproben seitens des AN in entsprechende Gefäße zu füllen - die Gefäße liefert der AN. Die Probenabholung und der Probentransport erfolgen durch den AN. ----- Entnahme von Proben: Die Probennahme sowohl des Bodens als auch des Wassers ist Sache des AG. Die Proben werden im Kernlager bereitgestellt und in luftdicht verschlossenen Behältern (>= 1 l Inhalt) aufbewahrt. Ungestörte Bodenproben werden in 1 m langen Linern aufbewahrt (Güteklasse 1), gestörte Proben (Güteklasse 3 nach DIN 4020) für geotechnische Untersuchungen sind i.d.R. in 1,0 l Bechern bzw. 5,0 l und 10,0 l Eimern aus Kunststoff, für umwelttechnische Zwecke i.d.R. in Braungläsern mit mindestens 1,0 l bzw. 2,0 l Fassungsvermögen und luftdicht schließenden Deckeln bzw. bei Bedarf in Headspacegläser aufbewahrt. Proben mit Korndurchmesser größer als 20 mm werden in 5-Liter-Behälter (Kunststoffeimer mit luftdicht abschließenden Deckeln) abgefüllt. Wasserproben sind durch den AN in entsprechende Gefäße für die umwelttechnischen Untersuchungen umzufüllen. Die Einzelproben für umwelttechnische Untersuchungen von Boden werden durch den AN dem Kernlager entnommen - die Mischproben müssen im Nachgang für die chemischen Untersuchungen von dem AN erstellt werden. Der Transport der Proben in das untersuchende Labor obliegt dem AN. Der Umfang der Untersuchungen wird vom AG vorgegeben. Alle Kerne und Proben sind bei Abholung/ Transport/ Lagerung gegen Sonneneinstrahlung, Frosteinwirkung, Austrocknung und Diebstahl zu schützen. ----- Entnahme von Proben: An ausgewählten Bodenproben aus den Bohrungen werden vom AN geotechnische Laborversuche durchgeführt. Vorgesehen sind bodenmechanische Versuche - Fels wird nicht erwartet. Die bohrbegleitenden sowie nach Beendigung der Bohrarbeiten erstellten Laborprogramme werden seitens des AG zur Verfügung gestellt. Nachfolgende bodenmechanischen Laborversuche sind derzeit geplant: - Nasssiebung nach DIN EN ISO 17 892-4, - Kombinierte Sieb-/Schlämmanalyse nach DIN EN ISO 17 892-4, - Wassergehalt nach DIN 17892-1, - Fließ-/ und Ausrollgrenzen nach DIN EN ISO 17892-12, - Dichte nach DIN EN ISO 17 892-2, - Bestimmung der lockersten/dichtesten Lagerung nach DIN 18 126, - Kalkgehalt nach DIN 18129, - Glühverlust nach DIN EN 17 685-1, - Wasserdurchlässigkeit nach DIN EN ISO 17 892-1, - Ödometerversuch mit stufenweiser Belastung nach DIN EN ISO 17 892-5, - Bestimmung der Scherfestigkeit (Scherversuch) nach DIN EN ISO 17 892-10, - Abrasivität, LCPC nach NF P 18 579 - Bestimmung der optimalen Proctordichte nach DIN 18 127. ----- Umwelttechnische Untersuchungen: Die umwelttechnischen Laboruntersuchungen sind in zertifizierten Laboren (DIN EN ISO / IEC 17025) durchzuführen. Ziele der umwelttechnischen Untersuchungen sind: - Einstufung des Aushubmaterials hinsichtlich der Belastung nach der ErsatzbaustoffV (BM-0, BM-0*, BM-F) - ggf. zusätzlich durch den AG angeordnete Nachanalytik nach DepV / bei Überschreitung der Parameter BM-F3 - Untersuchung von Grundwasserproben und Oberflächenwasserproben nach Schwellenwerte, Schwermetalle, Fe2+. Fe3+, Gesamteisen, Mangan, Stahl- und Betonaggressivität. Die Probenahme erfolgt durch die Bohrfirma. Den Analyseplan stellt der AG bohrbegleitend sowie nach den Bohrarbeiten zur Verfügung. Die Proben werden den Linerbohrungen und den Kleinrammbohrungen nach den Bohrarbeiten entnommen. Das zu untersuchende Wasser wird den Grundwassermessstellen entnommen. Im Zuge der Arbeiten wird der Plan seitens des Fachgutachters gemäß den im Baufeld angetroffenen Verhältnissen in Abstimmung mit dem AG angepasst und fortgeschrieben. Im Laufe der Erkundung werden mehrere Analysen veranlasst. Die gemäß dem Analysenplan, nach Abstimmung und auf Weisung des AG/des Fachgutachters, entnommenen Proben werden vom AN gesammelt und fachgerecht zum Labor des AN transportiert und dort gelagert. Die Probenahme bzw. Mischprobenbildung umfasst die Leistungen: Lieferung der Probenentnahmebehältnisse für die Mischproben, Entnahme und Beschriftung der Proben inkl. Rückstellproben, Führen von Protokollen, Transport ins Labor und An-/ Abtransport aller Gerätschaften und Verbrauchsmaterialien. Alle Mischproben sind in geeigneten Behältnissen licht- und luftdicht fachgerecht aufzubewahren (z.B. Kühlraum des chem. Labors). Die nicht verbrauchten Proben sind als Rückstellproben mindestens ein Jahr einzulagern.
Kostenlos die größte Ausschreibungsdatenbank in DACH mit semantischer Suche durchsuchen. 100+ Plattformen.
Kostenlos startenAuf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen zum Thema Schwellenwert aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Nutzen Sie unsere intelligente Suchfunktion und Filter, um gezielt passende Aufträge zu finden.
Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.
Die Anforderungen variieren je nach Auftrag. Typischerweise werden Fachkenntnisse, Referenzprojekte ähnlicher Größe, entsprechende Zertifizierungen, Versicherungsnachweise und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit geprüft. Details finden Sie in den jeweiligen Vergabeunterlagen.
Mit Bidfix können Sie automatische Benachrichtigungen einrichten. Erstellen Sie ein kostenloses Konto und definieren Sie Ihre Suchkriterien. Sie erhalten dann täglich Updates zu neuen Ausschreibungen, die Ihren Anforderungen entsprechen – inklusive KI-gestützter Relevanzanalyse.
Die Dauer variiert je nach Verfahrensart. Offene Verfahren haben meist eine Angebotsfrist von 30-35 Tagen ab Veröffentlichung. Verhandlungsverfahren können mehrere Monate dauern. Die genauen Fristen sind in jeder Ausschreibung angegeben.