Öffentliche Ausschreibungen

Dienstleistungskonzession

Finden Sie aktuelle öffentliche Ausschreibungen zum Thema "Dienstleistungskonzession" von Bund, Ländern und Kommunen. Täglich aktualisiert mit allen relevanten Vergabeverfahren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Ausschreibungen
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Aktuell offen
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Aktuelle Ausschreibungen

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Dienstleistungskonzession zur Entsorgung von beseitigungspflichtigen sonstigen Deponieabfällen

Aktiv
Frist: 17.06.2026
Veröffentlicht: 07.05.2026
Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) -...

Dienstleistungskonzession zur Entsorgung von beseitigungspflichtigen Deponieabfällen (sonstige Deponieabfälle) Deponieabfälle; Abfallbeseitigung; Bauabfall

Dienstleistungskonzession zur Belieferung von Speisen bzw. Zubereitung vor Ort in den Schulen in Trägerschaft des Landkreises Sömmerda

Aktiv
Frist: 09.06.2026
Veröffentlicht: 13.05.2026
Landkreis Sömmerda

Belieferung bzw. Zubereitung von Schulmahlzeiten Dienstleistungskonzession zur Belieferung von Speisen bzw. Zubereitung vor Ort in den Schulen in Trägerschaft des Landkreises Sömmerda

Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Versorgung von Kindern

Aktiv
Frist: 27.05.2026
Veröffentlicht: 13.05.2026
Eigenbetrieb DEKITA

Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 0000-5291000-2026-2028-01 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Eigenbetrieb DEKITA Gliwicer Str. 1 06842 Dessau-Roßlau Deutschland Telefonnummer: +49 340-2042415 Telefaxnummer: +49 340-2042915 E-Mail-Adresse: manuela.mohs@dessau-rosslau.de Internet-Adresse: www.dekita.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: schriftlich elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: Siehe oben 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art der Leistung: Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Versorgung im Versorgungssystem Warmanlieferung mit Mittagessen und Getränken von Kindern der Kindereinrichtungen in der Trägerschaft des Eigenbetriebes DEKITA Menge und Umfang: Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Versorgung im Versorgungssystem Warmanlieferung mit Mittagessen und Getränken von Kindern der Kindereinrichtungen in der Trägerschaft des Eigenbetriebes DEKITA: 4 Lose, 4 Optionen: Option 1 - Mittagessen Option 2 (Zusatzoption) - Ganztagsversorgung Frühstück/Mittag/Vesper Option 3 (Zusatzoption) - Ganztagsversorgung Warenkorb Option 4 - Getränkeversorgung Ort der Leistung: einzelne Kindereinrichtungen - Adressen siehe LV 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Ja Angebote sind möglich für: Maximale Anzahl an Losen: 4 Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 4 Beschreibung der Losaufteilung: Die Bieter sollten auch die Optionen der anderen Versorgungsformen (Ganztagsversorgung/Warenkorbmodell) sowie die Getränkeversorgung mit anbieten, für den Fall, dass sich das betreffende Kuratorium für eine andere Versorgungsform entscheidet. Kann er die gewählten Optionen nicht sicherstellen, kann er keinen Anspruch auf die Lieferung der Mittagsversorgung geltend machen 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 03.08.2026 Ende der Ausführungsfrist: 30.07.2027 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Option zur Verlängerung um 1 Jahr 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19df7e75d0d-7ded5c13bbb75b0 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 27.05.2026 10:00 Ablauf der Bindefrist: 30.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : keine 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Gewerbeanmeldung Handelsregisterauszug Unbedenklichkeitsbescheinigung KK und FA Haftpflichtversicherung Referenzen (3 St.) 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Vergabe-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.: 15. Sonstiges: Gastgewerbe/ Gastroservice,Transporte (Personen)

Vergabe einer Dienstleistungskonzession

Aktiv
Frist: 29.05.2026
Veröffentlicht: 28.04.2026
Gemeinde Taufkirchen, Köglweg 3, 82024 T...

Vergabe einer Dienstleistungskonzession

Stadt Bramsche, Dienstleistungskonzession Altkleidercontainer

Aktiv
Frist: 03.06.2026
Veröffentlicht: 04.05.2026
Stadt Bramsche

Stadt Bramsche, Dienstleistungskonzession Altkleidercontainer

Vergabe Dienstleistungskonzession Heimkantine Ferdinand-von-Schill-Kaserne Torgelow

Aktiv
Frist: 04.06.2026
Veröffentlicht: 08.05.2026
Verpflegungsamt der Bundeswehr

Vergabe Dienstleistungskonzession Ferdinand-von-Schill-Kaserne, Neumühler Straße 10 B, 17358 Torgelow 1

GRAINET-Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes

Aktiv
Frist: 28.05.2026
Veröffentlicht: 14.04.2026
Gemeinde Grainet
2.500.000 €

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nachfolgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Gemeinde Grainet zum Zwecke der Planung, der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Versorgung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB einer Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessionsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Auswahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.

Vergabe Dienstleistungskonzession Kleinkantine Niederberg-Kaserne St. Augustin - Verpflegungsdienstleistung, Catering, Gastronomiebetrieb

Aktiv
Frist: 04.06.2026
Veröffentlicht: 07.05.2026
Verpflegungsamt der Bundeswehr

Vergabe Dienstleistungskonzessionen Kleinkantine Niederberg-Kaserne, Alte Heerstraße 81, 53757 St. Augustin 1

Vergabe einer Dienstleistungskonzession für ein teilweise exklusives Werberecht auf kommunalen Flächen der Stadt Schwedt/Oder (Kernstadt) für den Zeitraum vom 01.07.2026 bis 30.06.2036

Aktiv
Frist: 05.06.2026
Veröffentlicht: 08.05.2026
Stadt Schwedt/Oder

Vergabe einer Dienstleistungskonzession für ein teilweise exklusives Werberecht auf kommunalen Flächen der Stadt Schwedt/Oder (Kernstadt) für den Zeitraum vom 01.07.2026 bis 30.06.2036

TITTLNG-Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes

Aktiv
Frist: 10.06.2026
Veröffentlicht: 30.04.2026
Marktgemeinde Tittling

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nachfolgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Marktgemeinde Tittling zum Zwecke der Planung, der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Versorgung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB einer Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessionsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Auswahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.

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