Angebotserstellung

Eignungskriterien & Eignungsnachweise: Leitfaden für öffentliche Vergabe (2026)

Welche Eignungsnachweise öffentliche Auftraggeber verlangen, wie Sie diese vorbereiten und welche Alternativen es gibt. Mit Checkliste und Praxistipps.

12 Min. Lesezeit
Alexander KohlerAlexander Kohler
Aktualisiert: 20. April 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Diese Dokumente brauchen Sie in fast jeder Ausschreibung: Handelsregisterauszug (max. 6 Monate alt), Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt und Berufsgenossenschaft, Betriebshaftpflicht-Nachweis, Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre und mindestens 3 vergleichbare Referenzen.
  • Sparen Sie Aufwand mit Präqualifizierung (PQ): Einmal zertifiziert, reichen Sie bei jeder Ausschreibung nur Ihre PQ-Nummer ein. Kosten: ab 300 €/Jahr (PQ-Verein Bau) oder über IHK (AVPQ für Liefer-/Dienstleistungen).
  • Erfüllen Sie die Anforderungen nicht allein? Nutzen Sie Eignungsleihe (§ 47 VgV): Ein Dritter stellt seine Kapazitäten zur Verfügung. Alternative: Bietergemeinschaft, bei der Umsätze und Referenzen addiert werden.

Checkliste: Diese Eignungsnachweise werden gefordert

Hier sind die Standard-Eignungsnachweise, die Sie für öffentliche Ausschreibungen bereithalten sollten:

Grundlegende Nachweise (fast immer gefordert)

Nachweis
Anforderung
Gültigkeit
Handelsregisterauszug
Existenz und Vertretungsbefugnis
Max. 6 Monate alt
Gewerbeanmeldung
Bei Einzelunternehmen
Aktuell
Unbedenklichkeit Finanzamt
Keine Steuerschulden
Laufendes Jahr
Unbedenklichkeit Berufsgenossenschaft
Beiträge bezahlt
Laufendes Jahr
Betriebshaftpflichtversicherung
Deckungssummen (typisch: 3-5 Mio. €)
Gültige Police
Umsatz letzte 3 Jahre
Gesamt + im relevanten Tätigkeitsbereich
Jahresabschlüsse
Referenzen (3-5 Stück)
Vergleichbare Projekte
Letzte 3-5 Jahre

Erweiterte Nachweise (je nach Ausschreibung)

Nachweis
Wann gefordert
Mitarbeiterzahlen
Bei personalintensiven Leistungen
Lebensläufe Schlüsselpersonal
Bei Beratung, IT, Planung
ISO 9001 (Qualitätsmanagement)
Bei anspruchsvollen Leistungen
ISO 14001 / EMAS (Umwelt)
Bei umweltrelevanten Aufträgen
ISO 27001 (IT-Sicherheit)
Bei IT-Projekten mit sensiblen Daten
Handwerksrolleneintrag
Bei Handwerksleistungen (Bau)
Kammermitgliedschaft
Bei Architekten, Ingenieuren

So bereiten Sie Referenzen optimal auf

Referenzen sind der häufigste Stolperstein. Jede Referenz sollte enthalten:

  1. Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten
  2. Projektbeschreibung (Art der Leistung, die dem Ausschreibungsgegenstand ähnelt)
  3. Auftragswert (sollte in vergleichbarer Größenordnung liegen)
  4. Zeitraum der Leistungserbringung
  5. Referenzbescheinigung (falls gefordert, rechtzeitig beim Auftraggeber anfordern)

Was sind Eignungskriterien?

Eignungskriterien sind die Anforderungen, die ein Unternehmen erfüllen muss, um an einem Vergabeverfahren teilnehmen zu können. Sie stellen sicher, dass nur Unternehmen ein Angebot abgeben, die den Auftrag auch tatsächlich ausführen können.

Wichtige Abgrenzung: Eignungskriterien sind keine Zuschlagskriterien. Die Eignungsprüfung erfolgt vor der Bewertung der Angebote. Nur wer die Eignung nachweist, kommt überhaupt in die Angebotswertung.

Rechtsgrundlagen

Die Eignungsprüfung ist in folgenden Vorschriften geregelt:

  • §§ 122 bis 126 GWB: Grundlagen der Eignung (Befähigung, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit)
  • §§ 42 bis 49 VgV: Konkretisierung der Eignungsanforderungen für Liefer-/Dienstleistungsaufträge
  • § 6a EU VOB/A: Eignungsnachweise für Bauleistungen
  • §§ 33 bis 35 UVgO: Eignungsprüfung unterhalb der Schwellenwerte

Die drei Säulen der Eignung

Das Vergaberecht unterscheidet drei Kategorien von Eignungskriterien:

  1. Befähigung zur Berufsausübung: Nachweis, dass das Unternehmen existiert und zur Leistungserbringung berechtigt ist
  2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis, dass das Unternehmen finanziell in der Lage ist, den Auftrag auszuführen
  3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Nachweis, dass das Unternehmen über die fachliche Kompetenz und Erfahrung verfügt

Der Auftraggeber darf nur Eignungskriterien aufstellen, die auftrags- und leistungsbezogen sind und in einem angemessenen Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen (§ 122 Abs. 4 GWB).

Befähigung zur Berufsausübung

Die erste Säule der Eignung betrifft die grundlegende Berechtigung des Unternehmens, die ausgeschriebene Leistung zu erbringen.

Typische Nachweise

  • Handelsregisterauszug: Nachweis der Existenz und Vertretungsbefugnis (nicht älter als 6 Monate)
  • Gewerbeanmeldung: Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften
  • Berufsregistereintragung: Handwerksrolle (für Handwerksberufe), Architektenkammer, Ingenieurkammer
  • Erlaubnisse und Genehmigungen: Für regulierte Berufe (z. B. Bewachungsgewerbe, Abfallentsorgung)

Besonderheiten nach Branche

Für Planungsleistungen wie Architektur und Ingenieurbüro-Leistungen wird häufig die Kammermitgliedschaft oder eine gleichwertige Qualifikation verlangt.

Bei Bauaufträgen (Hochbau, Tiefbau) kann die Eintragung in die Handwerksrolle oder ein Meisterbrief gefordert werden.

Bei IT-Projekten (Software, IT-Dienstleistungen) sind Befähigungsnachweise in der Regel weniger formalisiert. Hier stehen technische Zertifizierungen und Referenzen im Vordergrund.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Der Auftraggeber prüft, ob das Unternehmen finanziell stabil genug ist, um den Auftrag durchzuführen.

Typische Nachweise

  • Jahresumsatz: Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (gesamt und im relevanten Tätigkeitsbereich). Der geforderte Mindestumsatz darf maximal das Doppelte des geschätzten Auftragswertes betragen (§ 45 Abs. 2 VgV)
  • Bilanzen oder Bilanzauszüge: Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre (falls veröffentlichungspflichtig)
  • Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen (typisch: 3 bis 5 Mio. € für Personen- und Sachschäden)
  • Bankauskunft oder Bonitätsnachweis: In seltenen Fällen eine Bestätigung der Hausbank über die finanzielle Leistungsfähigkeit

Wichtige Grenzen

Der Auftraggeber darf keine unangemessenen Anforderungen stellen. Insbesondere:

  • Der geforderte Mindestjahresumsatz darf maximal das Doppelte des geschätzten Auftragswerts betragen
  • Bilanzen dürfen nur verlangt werden, wenn das Unternehmen zur Offenlegung verpflichtet ist
  • Die Anforderungen müssen im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen

Praxistipp für KMU

Kleine Unternehmen scheitern häufig an Umsatzanforderungen. Zwei Lösungsansätze:

  1. Bietergemeinschaft: Schließen Sie sich mit einem Partner zusammen. Die Umsätze der Bietergemeinschaftsmitglieder werden addiert
  2. Eignungsleihe: Berufen Sie sich auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Dritten (z. B. Muttergesellschaft oder Kooperationspartner). Dieser muss sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung gemeinsam mit Ihnen zu haften

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Diese dritte Säule ist in der Praxis oft die entscheidende Hürde: Der Auftraggeber prüft, ob Sie die fachliche Kompetenz für den konkreten Auftrag mitbringen.

Typische Nachweise

Referenzen (der wichtigste Eignungsnachweis):

  • Vergleichbare Projekte der letzten 3 bis 5 Jahre
  • Mindestanforderungen: Art der Leistung, Umfang (Auftragswert), Auftraggeber, Ausführungszeitraum
  • Der Auftraggeber kann eine Mindestanzahl von Referenzen verlangen (häufig 3)
  • Referenzen müssen dem Auftragsgegenstand vergleichbar sein, nicht identisch

Personal:

  • Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter der letzten 3 Jahre
  • Qualifikation des einzusetzenden Personals (Studienabschlüsse, Berufserfahrung, Zertifizierungen)
  • Benennung von Projektleiter und Schlüsselpersonal (mit Lebenslauf)

Technische Ausstattung:

  • Maschinen und Geräte für Bauleistungen
  • IT-Infrastruktur und Sicherheitszertifizierungen
  • Qualitätsmanagementsystem (z. B. ISO 9001)
  • Umweltmanagementsystem (z. B. ISO 14001, EMAS)

Referenzen optimal aufbereiten

Referenzen sind der häufigste Stolperstein bei der Eignungsprüfung. So bereiten Sie sie optimal auf:

  1. Passgenauigkeit: Wählen Sie Referenzen, die dem ausgeschriebenen Auftrag möglichst ähnlich sind (Art, Umfang, Branche)
  2. Vollständigkeit: Alle geforderten Angaben ausfüllen (Auftraggeber, Ansprechpartner, Auftragswert, Leistungszeitraum)
  3. Aktualität: Bevorzugen Sie aktuelle Referenzen. Ältere Referenzen nur wenn ausdrücklich zugelassen
  4. Bescheinigungen: Wenn der Auftraggeber Referenzbescheinigungen fordert, holen Sie diese frühzeitig ein

Nutzen Sie die Wissensdatenbank von Bidfix, um alle Ihre Referenzen, Zertifikate und Personalprofile zentral zu speichern. Bei einer neuen Ausschreibung schlägt die KI automatisch die passenden Referenzen vor.

Präqualifizierung (PQ) und AVPQ

Die Präqualifizierung ist ein Vorabnachweis der Eignung, der den Bewerbungsprozess erheblich vereinfacht.

Was ist Präqualifizierung?

Bei der Präqualifizierung lassen Sie Ihre Eignungsnachweise einmalig von einer anerkannten Stelle prüfen und zertifizieren. In Vergabeverfahren reichen Sie dann nur noch Ihre PQ-Nummer ein, statt alle Einzelnachweise erneut zusammenzustellen.

PQ-Systeme in Deutschland

PQ-Verein (Bauleistungen):

  • Für Bauunternehmen, die an öffentlichen Bauausschreibungen teilnehmen
  • Geprüft werden: Handelsregister, Berufsgenossenschaft, Steuerliche Unbedenklichkeit, Haftpflichtversicherung, Umsatzzahlen, Referenzen
  • Jährliche Aktualisierung erforderlich

AVPQ (Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen):

  • Seit 2017 das offizielle Präqualifizierungssystem für Liefer- und Dienstleistungen
  • Getragen von den IHKs (Industrie- und Handelskammern)
  • Vergabestellen müssen AVPQ-Nachweise akzeptieren

Vorteile der Präqualifizierung

  • Zeitersparnis: Keine wiederholte Zusammenstellung von Eignungsnachweisen
  • Akzeptanz: Vergabestellen vertrauen auf die externe Prüfung
  • Aktualität: Durch jährliche Erneuerung sind Ihre Nachweise stets aktuell
  • Signalwirkung: PQ signalisiert Professionalität und Verlässlichkeit

Kosten

Die Kosten für die Präqualifizierung variieren:

  • PQ-Verein (Bau): Ab ca. 300 € pro Jahr (je nach Umsatzklasse)
  • AVPQ: Die Gebühren werden von den IHKs festgelegt

Empfehlung

Wenn Sie regelmäßig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, lohnt sich die Präqualifizierung in jedem Fall. Der einmalige Aufwand für die Zusammenstellung der Nachweise amortisiert sich bereits nach wenigen Bewerbungen.

Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (englisch: European Single Procurement Document, ESPD) ist ein standardisiertes Formular, mit dem Bieter ihre Eignung vorläufig nachweisen.

Funktionsweise

Die EEE ersetzt in der ersten Verfahrensstufe die Vorlage sämtlicher Einzelnachweise. Der Bieter erklärt darin:

  • Keine Ausschlussgründe vorliegend (§§ 123, 124 GWB)
  • Eignungskriterien werden erfüllt (Befähigung, Leistungsfähigkeit, Fachkunde)
  • Angabe, welche Nachweise auf Anforderung vorgelegt werden können

Ablauf

  1. Der Auftraggeber stellt die EEE als Teil der Vergabeunterlagen bereit
  2. Der Bieter füllt die EEE aus und reicht sie mit dem Angebot ein
  3. Nur der Bestbieter (nach der Angebotswertung) muss die tatsächlichen Nachweise vorlegen
  4. Die Nachweise müssen dann innerhalb einer gesetzten Frist eingereicht werden

Vorteile

  • Geringerer Aufwand: In der Angebotsphase müssen Sie keine Originalnachweise beschaffen
  • EU-weit standardisiert: Das Formular ist in allen EU-Mitgliedstaaten gleich
  • Elektronisch ausfüllbar: Über den ESPD-Service der EU-Kommission online erstellbar

Grenzen

  • Die EEE ist nur ein vorläufiger Nachweis. Die tatsächlichen Unterlagen müssen auf Anforderung vorgelegt werden
  • Nicht alle Auftraggeber akzeptieren die EEE (insbesondere im Unterschwellenbereich)
  • Bei Mehrpartner-Rahmenvereinbarungen können alle Rahmenvertragspartner aufgefordert werden, Nachweise vorzulegen

Praxistipp

Auch wenn Sie die EEE nutzen: Halten Sie alle Originalnachweise stets griffbereit. Der Auftraggeber setzt typischerweise eine Frist von 6 bis 10 Werktagen für die Nachreichung. Wer dann erst anfängt, Bescheinigungen zu beantragen, riskiert den Zuschlag.

Bidfix unterstützt Sie hier durch die Funktion Dokumente Ausfüllen: Das System kann Eigenerklärungen und Formulare automatisch mit Ihren hinterlegten Unternehmensdaten vorausfüllen.

Eignungsleihe und Bietergemeinschaften

Wenn Ihr Unternehmen die Eignungskriterien nicht allein erfüllt, bietet das Vergaberecht zwei Instrumente: die Eignungsleihe und die Bietergemeinschaft.

Eignungsleihe (§ 47 VgV)

Bei der Eignungsleihe berufen Sie sich auf die Kapazitäten eines Dritten (eines anderen Unternehmens), um Eignungskriterien zu erfüllen.

Voraussetzungen:

  • Der Dritte muss eine Verpflichtungserklärung abgeben, dass er die Ressourcen im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stellt
  • Bei wirtschaftlicher/finanzieller Leistungsfähigkeit haften Bieter und Dritter gemeinsam (§ 47 Abs. 3 VgV)
  • Bei beruflicher Erfahrung/Qualifikation muss der Dritte den betreffenden Leistungsteil auch tatsächlich erbringen
  • Der Dritte darf keine zwingenden Ausschlussgründe (§ 123 GWB) aufweisen

Typische Anwendungsfälle:

  • Junges Unternehmen leiht sich Referenzen der Muttergesellschaft
  • KMU leiht sich finanzielle Leistungsfähigkeit eines Konzernpartners
  • Spezialist leiht sich Personalkapazitäten eines Kooperationspartners

Bietergemeinschaft

Eine Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen für ein gemeinsames Angebot.

Merkmale:

  • Die Mitglieder haften gesamtschuldnerisch für die Auftragsausführung
  • Ein Mitglied wird als bevollmächtigter Vertreter benannt
  • Die Eignungsnachweise aller Mitglieder werden zusammengerechnet
  • Jedes Mitglied muss die persönliche Eignung (Ausschlussgründe) einzeln nachweisen

Vorteile:

  • Kombination von Kompetenzen und Kapazitäten
  • Gemeinsame Erfüllung von Umsatz- und Referenzanforderungen
  • Risikoteilung bei großen Aufträgen

Nachteile:

  • Gesamtschuldnerische Haftung (jedes Mitglied haftet für die gesamte Leistung)
  • Höherer Koordinationsaufwand
  • Interne Absprachen über Leistungsanteile und Vergütung erforderlich

Was ist besser: Eignungsleihe oder Bietergemeinschaft?

Die Wahl hängt vom konkreten Fall ab:

  • Eignungsleihe: Wenn Ihnen nur ein einzelner Nachweis fehlt (z. B. Umsatz, eine spezielle Referenz)
  • Bietergemeinschaft: Wenn Sie die Leistung tatsächlich gemeinsam erbringen wollen und die Kompetenzverteilung dies erfordert

Checkliste: Eignungsnachweise vorbereiten

Erstellen Sie einen digitalen Ordner mit allen Standard-Eignungsnachweisen und halten Sie diese stets aktuell:

Grundlegende Nachweise (immer bereithalten)

  1. Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) oder Gewerbeanmeldung
  2. Berufsgenossenschaftsbescheinigung (Unbedenklichkeit, aktuelles Jahr)
  3. Steuerbescheinigung des Finanzamts (steuerliche Unbedenklichkeit)
  4. Betriebshaftpflichtversicherung (Police oder Bestätigung des Versicherers mit Deckungssummen)
  5. Umsatzangaben der letzten 3 Geschäftsjahre (gesamt und im relevanten Tätigkeitsbereich)
  6. Mitarbeiterzahlen der letzten 3 Jahre
  7. Referenzliste mit mindestens 5 vergleichbaren Projekten (Auftraggeber, Leistung, Wert, Zeitraum)

Erweiterte Nachweise (nach Bedarf)

  1. Qualifikationsnachweise des Schlüsselpersonals (Lebensläufe, Zertifikate)
  2. ISO-Zertifizierungen (9001 Qualität, 14001 Umwelt, 27001 Informationssicherheit)
  3. Präqualifizierung (PQ-Verein Nummer oder AVPQ-Registrierung)
  4. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, ausgefüllt als Vorlage)
  5. Nachunternehmerverzeichnis (falls Sie regelmäßig Nachunternehmer einsetzen)
  6. Bietergemeinschaftserklärung (Vorlage, falls relevant)
  7. Tariftreueerklärung (in manchen Bundesländern Pflicht)

Automatisierung

Mit Bidfix können Sie diesen Prozess weitgehend automatisieren:

  • Die Kriterienanalyse erkennt in jeder Ausschreibung automatisch, welche Eignungsnachweise gefordert sind, und gleicht sie mit Ihren vorhandenen Dokumenten ab
  • Die Funktion Dokumente Ausfüllen befüllt Eigenerklärungen und Formulare mit Ihren Unternehmensdaten
  • In der Wissensdatenbank speichern Sie alle Zertifikate, Referenzen und Personalprofile zentral

So reduzieren Sie den Aufwand für die Eignungsprüfung auf ein Minimum und können sich auf die eigentliche Angebotserstellung konzentrieren.

FAQ

Was passiert, wenn ein Eignungsnachweis fehlt?

Fehlende Eignungsnachweise können unter Umständen nachgefordert werden (§ 56 VgV). Der Auftraggeber setzt dafür eine angemessene Frist (typisch 6 bis 10 Werktage). Die Nachforderung ist allerdings keine Pflicht, sondern liegt im Ermessen des Auftraggebers. Bei zwingenden Ausschlussgründen (z. B. fehlende Unterschrift, falsches Format) gibt es keine Nachforderungsmöglichkeit.

Wie alt dürfen Eignungsnachweise sein?

Grundsätzlich sollten Eignungsnachweise zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe aktuell sein. Handelsregisterauszüge sollten nicht älter als 6 Monate sein, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft und des Finanzamts stammen idealerweise aus dem laufenden Jahr. Referenzen dürfen je nach Ausschreibung 3 bis 5 Jahre alt sein.

Was ist der Unterschied zwischen Eignungskriterien und Zuschlagskriterien?

Eignungskriterien prüfen, ob ein Unternehmen grundsätzlich fähig ist, den Auftrag auszuführen (Ja/Nein-Entscheidung). Zuschlagskriterien bewerten die Qualität und den Preis der eingereichten Angebote (Punktwertung). Die Eignungsprüfung erfolgt vor der Angebotswertung. Nur Bieter, die alle Eignungskriterien erfüllen, kommen in die Angebotswertung nach Zuschlagskriterien.

Muss ich bei jeder Ausschreibung alle Nachweise neu einreichen?

Nein. Mit einer Präqualifizierung (PQ-Verein oder AVPQ) reichen Sie nur Ihre PQ-Nummer ein. Alternativ können Sie die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Erst der Bestbieter muss die tatsächlichen Nachweise vorlegen. Bei Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte akzeptieren viele Vergabestellen Eigenerklärungen.

Was ist Eignungsleihe und wann darf ich sie nutzen?

Bei der Eignungsleihe (§ 47 VgV) berufen Sie sich auf die Kapazitäten eines Dritten, um Eignungskriterien zu erfüllen. Das ist zulässig, wenn der Dritte eine Verpflichtungserklärung abgibt und die Ressourcen tatsächlich zur Verfügung stellt. Bei wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit haften Sie und der Dritte gemeinsam. Bei beruflicher Erfahrung muss der Dritte den entsprechenden Leistungsteil auch erbringen.

Darf der Auftraggeber beliebig hohe Anforderungen an die Eignung stellen?

Nein. Eignungskriterien müssen auftrags- und leistungsbezogen sein und in einem angemessenen Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen (§ 122 Abs. 4 GWB). Der geforderte Mindestjahresumsatz darf maximal das Doppelte des geschätzten Auftragswerts betragen. Überzogene Anforderungen können mit einer Rüge angegriffen werden.

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