Versicherungen

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben für Versicherungen. Finden Sie passende Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.

Rahmenvertrag Fahrradleasing

Aktiv
Frist: 09.07.2026
Veröffentlicht: 02.07.2026
Stadt Euskirchen - Fachbereich 1, Allgem...

Im Rahmen des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 01.03.2021 möchte die Stadt Euskirchen allen Beschäftigten und Beamten ein Dienstrad im Rahmen einer Leasingvereinbarung ermöglichen. Leasinggegenstand ist die Bereitstellung von Fahrrädern im Rahmen des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zweck der Überlassung an Beschäftigte und Beamte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich der Versicherungs- und Serviceleistungen. Hier insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse, Wartungen und Reparaturen sowie Störfallmanagement. Bei dem Leasinggegenstand darf es sich ausschließlich um neue, den Originalherstellerangaben entsprechende Fahrräder handeln. Die Rahmenvereinbarung umfasst soll eine Laufzeit von 36 Monaten umfassen, mit der Möglichkeit einer Optionsfrist um 1 Jahr. Die einzelnen Leasingverträge haben jeweils eine Laufzeit von 36 Monaten gem. TV-Leasing. Die Einzelleasingverträge sind auch nach Ablauf der Laufzeit der Rahmvereinbarung ordnungsgemäß zu erfüllen und dürfen nicht gekündigt werden. Geschätzte Abnahmemenge: 104 Fahrräder

Rahmenvertrag Fahrradleasing

Aktiv
Frist: 09.07.2026
Stadt Euskirchen - Fachbereich 1, Allgem...

Im Rahmen des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 01.03.2021 möchte die Stadt Euskirchen allen Beschäftigten und Beamten ein Dienstrad im Rahmen einer Leasingvereinbarung ermöglichen. Leasinggegenstand ist die Bereitstellung von Fahrrädern im Rahmen des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zweck der Überlassung an Beschäftigte und Beamte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich der Versicherungs- und Serviceleistungen. Hier insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse, Wartungen und Reparaturen sowie Störfallmanagement. Bei dem Leasinggegenstand darf es sich ausschließlich um neue, den Originalherstellerangaben entsprechende Fahrräder handeln. Die Rahmenvereinbarung umfasst soll eine Laufzeit von 36 Monaten umfassen, mit der Möglichkeit einer Optionsfrist um 1 Jahr. Die einzelnen Leasingverträge haben jeweils eine Laufzeit von 36 Monaten gem. TV-Leasing. Die Einzelleasingverträge sind auch nach Ablauf der Laufzeit der Rahmvereinbarung ordnungsgemäß zu erfüllen und dürfen nicht gekündigt werden. Geschätzte Abnahmemenge: 104 Fahrräder

Haftpflichtversicherung

Aktiv
Frist: 10.07.2026
Veröffentlicht: 15.06.2026
Insel Gruppe AG

Die Betriebs-Haftpflichtversicherung ist zwingende Voraussetzung für die Betriebsbewilligung und damit für die Patientenversorgung. Die derzeitige Versicherung (medizinisch und nicht-medizinisch) der Insel Gruppe AG wird neu ausgeschrieben. Ziel ist die rechtskonforme, wettbewerbliche Beschaffung von qualitativ hochstehenden Versicherungsleistungen zu marktgerechten Konditionen, adäquatem Deckungsschutz für den Spitalbetrieb und planbarer Verlängerungsoption. Details werden den qualifizierten Teilnehmern nach der Präqualifikation zur Verfügung gestellt. Anträge auf Teilnahme unterliegen der Fristverkürzung gemäss Art.47 Absatz 1 IVöB 2019 i.v.M. Art. XI Abs. 2 GPA aufgrund nachgewiesener Dringlichkeit (Betriebserlaubnis eines Spitals ist an das unmittelbare bestehen einer Haftpflichtversicherung geknüpft).

Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern gemäß TV-Fahrradleasing bzw. Landesbesoldungsgesetz NRW für den Ennepe-Ruhr-Kreis

Aktiv
Frist: 13.07.2026
Veröffentlicht: 12.06.2026
Ennepe-Ruhr-Kreis

Der Ennepe-Ruhr-Kreis strebt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing bzw. Landesbesoldungsgesetz NRW an. Die Fahrräder sollen denjenigen Tarifbeschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TV-Fahrradleasing fallen, sowie den Beamtinnen und Beamten im Wege der Entgeltumwandlung zur dienstlichen und privaten Nutzung überlassen werden. Die Vereinbarung umfasst dabei auch Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen, insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement sowie die Bereitstellung eines Onlineportals. Die geschätzte Abnahmemenge sind 200 Fahrräder. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahme-grenze von 250 Fahrädern.

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