Dienstleistungen von Orthopäden

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben für Dienstleistungen von Orthopäden. Finden Sie passende Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.

120
Ausschreibungen aktiv
360
Ausschreibungen gesamt
1,8 Mio. €
Ø Auftragswert
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Top Auftraggeber (10) →

Vermittlungscoaching für schwerbehinderte-, gleichgestellte- oder von Behinderung bedrohter Personen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V. mit § 45 SGB III

Aktiv
Frist: 29.06.2026
Veröffentlicht: 01.06.2026
Neue Wege Kreis Bergstraße - Kommunales ...

Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- beabsichtigt die Vergabe einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III für schwerbehinderte, gleichgestellte oder von Behinderung bedrohte erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Ziel der Maßnahme ist insbesondere: • Feststellung und Klärung individueller gesundheitlicher, sozialer und arbeitsmarktbezogener Integrationshemmnisse, • Heranführung an geeignete Unterstützungs- und Rehabilitationssysteme, • Stabilisierung der Beschäftigungsfähigkeit, • Vorbereitung auf Ausbildung oder Beschäftigung, • Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung, • nachhaltige Begleitung im Integrationsprozess. Die messbaren Ziele definieren wir hierbei wie folgt: (1) Bei der Klärung des Status der gesundheitlichen Einschränkungen sowie deren Auswirkungen auf die berufliche Eingliederungsfähigkeit soll eine Zielerreichungsquote von 50 % erreicht werden. (2) Bei der Hinführung der Teilnehmenden in geeignete Unterstützungs-, Beratungs- oder Rehabilitationssysteme soll eine Zielerreichungsquote von 30 % erreicht werden. (3) Bei der Vermittlung in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis am ersten Arbeitsmarkt soll eine Vermittlungsquote von 20 % erreicht werden. Die Bewertung der Zielerreichung erfolgt unter vorrangiger Berücksichtigung der individuell vereinbarten Förderziele gemäß Förderplan. B.1.2 Zielgruppe Zielgruppe sind schwerbehinderte, gleichgestellte oder von Behinderung bedrohte erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Rechtskreis SGB II aus dem Kreis Bergstraße. Es sollen 25 Plätze für Teilnehmende zur Verfügung gestellt werden. Bei Bedarf kann im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit eine Erhöhung der Teilnahmeplätze um bis zu 20% schriftlich vereinbart werden. Die Bezugsgröße für die Ermittlung der Erhöhung der Platzanzahl ist die ursprüngliche Anzahl der Plätze, wie sie im Los- und Preisblatt des Ausschreibungsverfahrens festgelegt ist. Für die zusätzlichen Plätze gelten die gleichen Konditionen, insbesondere werden sie zum vereinbarten Monatskostensatz vergütet.

AOK-Priomed Orthopädie nach § 140a SGB V

Aktiv
Frist: 29.06.2026
Veröffentlicht: 26.01.2024
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Selektivvertrag "AOK-Priomed Orthopädie gemäß § 140a SGB V" mit Fachärzten für Orthopädie oder Unfallchirurgie, welche ein vollständig ausgefülltes Arztprofil auf Orthinform inkl. ausgewiesener Expertise im Bereich der Cox- und Gonarthrose haben, im Rahmen eines sogenannten "Open-House Modells" .Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern mit Praxissitz in Hessen der Abschluss des Selektivvertrages angeboten. Interessierte Leistungserbringer können dazu bei der unter I.1 genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Leistungserbringer die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Leistungserbringer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.01.2024. Im Anschluss daran kann der Beitritt zum Vertrag jederzeit bei Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen erfolgen. Alle gültigen Verträge enden automatisch am 31.12.2026. Der späteste Zeitpunkt zum Vertragsbeitritt ist der 30.06.2026. Der Selektivvertrag hat das Ziel, die frühzeitige Diagnosestellung und Interventionsmöglichkeit nach Auftreten erster Symptome sowie bei gesicherter Diagnose die maximale Verringerung der Krankheitsaktivität und bestmögliche Prognose zur Lebensqualität bei Patienten mit Gonarthrose oder Hüftarthrose zu erwirken. Damit wird gewährleistet, dass operative Therapiemaßnahmen erst dann eingeleitet werden, wenn die Möglichkeiten der konservativen Behandlung vollständig ausgeschöpft wurden. Mit einer abgestimmten qualitätsgesicherten Versorgung, innerhalb derer der Orthopäde oder Chirurg in enger Zusammenarbeit die Behandlung der von einer Gonarthrose oder Hüftarthrose betroffenen Patienten mit dem Hausarzt koordiniert und die Umsetzung des Therapieplans wohnortnah begleitet, lässt sich sowohl die Lebensqualität der betroffenen Patienten deutlich erhöhen als auch der Ressourceneinsatz wirtschaftlich gestalten. Patienten mit Arthrose, die gut über ihr Krankheitsbild informiert sind, machen sich weniger Sorgen, ertragen vorhandene Beschwerden besser und entwickeln effektive Methoden, um mit der Krankheit umzugehen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" oder die Angaben unter Pkt. IV.2.2) "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" bzw. Pkt. IV.2.7) "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV.2.2) bzw. Pkt. IV.2.7.) sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.

Betriebsärztin/Betriebsarzt

Aktiv
Frist: 29.06.2026
Veröffentlicht: 28.05.2026
Landesamt für Zentrale Dienste

Gegenstand des Vertrags ist die arbeitsmedizinische Beratung und Betreuung nach dem "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (ASiG), der "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" (ArbMedVV) sowie der DGUV Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in den jeweils gültigen Fassungen. Es sind die vertraglichen Leistungen der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung sowie der betriebsspezifischen Betreuung nach Stundenaufwand sowie die Untersuchungs- / Beratungsleistungen zu den vertraglich definierten Versorgungsanlässen zu den vertraglichen Pauschalsätzen zu erbringen. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag ohne Mindestabnahmeverpflichtung. Es gilt für die vertraglichen Leistungen der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung sowie der betriebsspezifischen Betreuung, die nach Stundenaufwand zu erbringen sind, insgesamt ein Höchstvolumen von 1.335 Gesamtstunden für die gesamte Laufzeit der Vereinbarung (einschließlich der optionalen Verlängerungszeiträume) in Summe. Das geschätzte Volumen für die vertraglichen Leistungen der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung sowie der betriebsspezifischen Betreuung beträgt insgesamt 890 Stunden.

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Häufige Fragen zu Dienstleistungen von Orthopäden

Der CPV-Code 85121283 steht für "Dienstleistungen von Orthopäden". CPV (Common Procurement Vocabulary) ist das EU-weite Klassifizierungssystem für öffentliche Ausschreibungen. Es ermöglicht eine einheitliche Kategorisierung von Beschaffungsgegenständen in der gesamten EU.

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