Dienstleistungen des Veterinärwesens

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben für Dienstleistungen des Veterinärwesens. Finden Sie passende Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.

120
Ausschreibungen aktiv
360
Ausschreibungen gesamt
689 Tsd. €
Ø Auftragswert
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Top Auftraggeber (10) →

Betriebsärztin/Betriebsarzt

Aktiv
Frist: 29.06.2026
Veröffentlicht: 28.05.2026
Landesamt für Zentrale Dienste

Gegenstand des Vertrags ist die arbeitsmedizinische Beratung und Betreuung nach dem "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (ASiG), der "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" (ArbMedVV) sowie der DGUV Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in den jeweils gültigen Fassungen. Es sind die vertraglichen Leistungen der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung sowie der betriebsspezifischen Betreuung nach Stundenaufwand sowie die Untersuchungs- / Beratungsleistungen zu den vertraglich definierten Versorgungsanlässen zu den vertraglichen Pauschalsätzen zu erbringen. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag ohne Mindestabnahmeverpflichtung. Es gilt für die vertraglichen Leistungen der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung sowie der betriebsspezifischen Betreuung, die nach Stundenaufwand zu erbringen sind, insgesamt ein Höchstvolumen von 1.335 Gesamtstunden für die gesamte Laufzeit der Vereinbarung (einschließlich der optionalen Verlängerungszeiträume) in Summe. Das geschätzte Volumen für die vertraglichen Leistungen der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung sowie der betriebsspezifischen Betreuung beträgt insgesamt 890 Stunden.

Vermittlungscoaching für schwerbehinderte-, gleichgestellte- oder von Behinderung bedrohter Personen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V. mit § 45 SGB III

Aktiv
Frist: 29.06.2026
Veröffentlicht: 01.06.2026
Neue Wege Kreis Bergstraße - Kommunales ...

Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- beabsichtigt die Vergabe einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III für schwerbehinderte, gleichgestellte oder von Behinderung bedrohte erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Ziel der Maßnahme ist insbesondere: • Feststellung und Klärung individueller gesundheitlicher, sozialer und arbeitsmarktbezogener Integrationshemmnisse, • Heranführung an geeignete Unterstützungs- und Rehabilitationssysteme, • Stabilisierung der Beschäftigungsfähigkeit, • Vorbereitung auf Ausbildung oder Beschäftigung, • Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung, • nachhaltige Begleitung im Integrationsprozess. Die messbaren Ziele definieren wir hierbei wie folgt: (1) Bei der Klärung des Status der gesundheitlichen Einschränkungen sowie deren Auswirkungen auf die berufliche Eingliederungsfähigkeit soll eine Zielerreichungsquote von 50 % erreicht werden. (2) Bei der Hinführung der Teilnehmenden in geeignete Unterstützungs-, Beratungs- oder Rehabilitationssysteme soll eine Zielerreichungsquote von 30 % erreicht werden. (3) Bei der Vermittlung in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis am ersten Arbeitsmarkt soll eine Vermittlungsquote von 20 % erreicht werden. Die Bewertung der Zielerreichung erfolgt unter vorrangiger Berücksichtigung der individuell vereinbarten Förderziele gemäß Förderplan. B.1.2 Zielgruppe Zielgruppe sind schwerbehinderte, gleichgestellte oder von Behinderung bedrohte erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Rechtskreis SGB II aus dem Kreis Bergstraße. Es sollen 25 Plätze für Teilnehmende zur Verfügung gestellt werden. Bei Bedarf kann im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit eine Erhöhung der Teilnahmeplätze um bis zu 20% schriftlich vereinbart werden. Die Bezugsgröße für die Ermittlung der Erhöhung der Platzanzahl ist die ursprüngliche Anzahl der Plätze, wie sie im Los- und Preisblatt des Ausschreibungsverfahrens festgelegt ist. Für die zusätzlichen Plätze gelten die gleichen Konditionen, insbesondere werden sie zum vereinbarten Monatskostensatz vergütet.

Bereitstellung/Betriebsführung Wohnungslosenunterkunft (Flexi-Heim) Heinrich-Wieland-Straße 99 und 101 zur Unterbringung wohnungsloser Familien

Aktiv
Frist: 29.06.2026
Veröffentlicht: 28.05.2026
Landeshauptstadt München, Sozialreferat,...

Ausgeschriebener Auftragsgegenstand ist die Bereitstellung und Betriebsführung von 139 Bettplätzen für wohnungslose Familien in der Wohnungslosenunterkunft (Flexi-Heim) "Heinrich-Wieland-Straße 99 und 101" für die Dauer von zehn Jahren. Die genannte Unterkunft dient als vertragsgegenständlicher Erfüllungsort. Im Zuge der Übernahme der Betreibertätigkeit tritt der*die ausgewählte Bieter*in (Auftragnehmerin, AN) außerdem auf Seiten der Landeshauptstadt München (LHM) in das Mietvertragsverhältnis mit der Eigentümerin des Gebäudes ein. Bei dem Objekt in der Heinrich-Wieland-Straße 99 und 101 handelt es sich um ein neugebautes Flexi-Heim zur vorübergehenden Unterbringung wohnungsloser Familien. Informationen zum Objekt und zur Verteilung der insgesamt 139 Bettplätze können den beigefügten Grundrissplänen sowie der Objektbeschreibung entnommen werden. Durch Zuschlagserteilung kommt zwischen der AG und der AN ein Vertragsverhältnis zustande, dessen Inhalte diese Leistungsbeschreibung (Teil A) inklusive der besonderen Vertragsbedingungen (Teil B) und aller Anlagen sowie alle von dem*der Bieter*in mit dem Angebot eingereichte Unterlagen sind. Nach erfolgreicher Übergabe des Objektes beginnt zudem das Mietvertragsverhältnis zwischen der AN und der Eigentümerin. Betreffender, bereits im Vorfeld zwischen der Eigentümerin und der LHM geschlossener Mietvertrag vom 11.04.2024 sowie der 1. Nachtrag zum Mietvertrag vom 12.05.2026 werden als Anlagen 6 und 6a ebenfalls mit Zuschlag verbindlicher Vertragsbestandteil. Mit Angebotsabgabe erklärt sich der*die Bieter*in demnach zum Abschluss zweier Vertragsverhältnisse bereit: der Dienstleistungsvereinbarung über die Bereitstellung und Betriebsführung von 139 Bettplätzen für wohnungslose Familien in der Wohnungslosenunterkunft "Heinrich-Wieland-Straße 99 und 101" mit der AG und dem Mietvertragsverhältnis mit der ANDO Vermögensverwaltung GmbH über dasselbe Objekt für die Dauer der Betriebsführung. In ihrer Funktion (Betriebsführung der Unterkunft) übernimmt die AN die zentrale Rolle für die Abläufe im Flexi-Heim und ist als Generalmieter gemäß der im Mietvertrag mit der Eigentümerin festgelegten Aufgabenverteilung verantwortlich für den Erhalt des einwandfreien Zustands des Objektes und seiner Ausstattung. Der ausgeschriebene Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung und Betriebsführung von 139 Bettplätzen für wohnungslose Familien in der Wohnungslosenunterkunft "Heinrich-Wieland-Straße 99 und 101" beginnt mit Zuschlagserteilung zu laufen. Der Leistungsbeginn orientiert sich an der Übergabe des Gebäudes durch die Eigentümerin, welche nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgt und für den 01. September 2026 geplant ist. Eine Verzögerung um bis zu drei Monate kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Mit erfolgreicher Übergabe des Objektes setzt die 30jährige Laufzeit des Mietvertrags zwischen der Eigentümerin und der LHM ein. Die AN tritt zeitgleich anstelle der LHM als Mieter in das Mietvertragsverhältnis ein, sodass zu diesem Zeitpunkt alle Verpflichtungen der AN aus dem Mietvertrag, insbesondere hinsichtlich des Gebäudeunterhalts sowie die Zahlung des Mietzinses, für die Dauer der Dienstleistungsvereinbarung (10 Jahre) einsetzen. Im Anschluss an die Übergabe (und ggf. bereits zuvor) hat die AN das Objekt entsprechend der vorgesehenen Nutzung als Wohnungslosenunterkunft herzurichten. Die dafür erforderliche Ausstattung des Objektes mit beweglichem Mobiliar ist von der AN im Vorfeld zu organisieren und anschließend eigenverantwortlich durchzuführen. Nach erfolgreicher Abnahme des Objektes durch Mitarbeiter*innen der LHM sowie ggf. die AN, erfolgt die Freigabe als betriebsbereite Wohnungslosenunterkunft. Sodann kann mit der Unterbringung der wohnungslosen Familien in dem Objekt begonnen werden (Belegungsbeginn). Der Belegungsbeginn hat so bald wie möglich, spätestens jedoch einen Monat nach Übergabe, zu erfolgen. Die Laufzeit der Dienstleistungsvereinbarung über die Bereitstellung und Betriebsführung von 139 Bettplätzen für wohnungslose Familien beträgt zehn Jahre ab Zuschlagserteilung. Das so errechnete Vertragsende stellt auch das Ende des Mietverhältnisses für die AN dar, sodass die LHM zu diesem Zeitpunkt automatisch erneut auf Mieterseite in das Mietvertragsverhältnis mit der Eigentümerin eintritt. Beide Vertragsverhältnisse enden für die AN folglich nach vorgegebenem Zeitablauf und bedürfen keiner zusätzlichen Kündigung. Die AG behält für die Dauer der Vertragslaufzeit das alleinige Belegungsrecht der Unterbringungsplätze. D.h., es ist allein der AG vorbehalten, den unterzubringenden Personen einen Vorschlag zur Unterbringung im Flexi-Heim "Heinrich-Wieland-Straße 99 und 101" zu machen. Im Gegenzug gewährt die AG eine Belegungsgarantie von 80 Prozent der belegungs- und garantiefähigen Plätze. Für jeden belegten Bettplatz wird ein monatliches Bettplatzentgelt auf der Grundlage eines zwischen der AN und den Bewohner*innen abgeschlossenen schriftlichen Beherbergungsvertrags entrichtet. Das Bettplatzentgelt schulden also ausschließlich nur die Untergebrachten. Das Bettplatzentgelt setzt sich zusammen aus der anteiligen Nettomiete pro Bettplatz, die die AN an die Eigentümerin zu leisten hat, und den von dem*der Bieter*in zu kalkulierenden Betriebsführungskosten pro Bettplatz. Das Bettplatzentgelt ist wesentlicher Bestandteil des Angebots und unterliegt einer Deckelung (siehe Punkt A.V. Vergütung in der Leistungsbschreibung). Für Einzelheiten verweisen wir auf die Leistungsbeschreibung.

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Häufige Fragen zu Dienstleistungen des Veterinärwesens

Der CPV-Code 85200000 steht für "Dienstleistungen des Veterinärwesens". CPV (Common Procurement Vocabulary) ist das EU-weite Klassifizierungssystem für öffentliche Ausschreibungen. Es ermöglicht eine einheitliche Kategorisierung von Beschaffungsgegenständen in der gesamten EU.

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