Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben für Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör. Finden Sie passende Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.
76 Ausschreibungen (Seite 1 von 8)
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Schlauchschal blau für die Kooperation mit der Polizei und Justiz Bayern. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
gemäß LB
Es wird von folgenden Mengen während der Vertragslaufzeit ausgegangen: Mindestabnahmemengen 1.500 Jacken Geschätzte Gesamtabnahmemengen 10.000 Jacken Maximalabnahmemenge: 20.000 Jacken
Regenschutzanzug GSG9 2 tlg. steingrau-oliv Mindestabnahmemenge (= Festbestellmenge): 40 Stück Regenschutzanzügen GSG9 2 tlg. steingrau-oliv, bestehend aus: - 40 Stück Regenschutzjacken und 40 Regenschutzhosen Höchstmenge (= geschätzte Gesamtbedarfsmenge): 100 Stück Regenschutzanzug GSG9 2 tlg. steingrau-oliv bestehend aus:: - 100 Stück Regenschutzjacken und 100 Regenschutzhosen Die Höchstmenge beinhaltet eine Menge von 60 Regenschutzanzügen für weitere Bestellungen und/oder Abrufe aus der Rahmenvereinbarungen für die Jahre 2026 - 2028 ohne Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers
Ausschreibungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitshandschuhen (Leder) für die Beschäftigten der BSR. Für die Versorgungssicherheit der Lederhandschuhe soll eine Rahmenvereinbarung mit max. zwei Auftragnehmern mit jeweils unterschiedlichen Herstellern und dessen Handschuhmodellen (Sommerhandschuhe und Winterhandschuhe) abgeschlossen werden. Der Vertrag beinhaltet darüber hinaus die kompetente Betreuung und Beratung der anfordernden Bereiche (jederzeit auch vor Ort), die Lieferung innerhalb einer vorgegebenen Zeit nach Abrufbestellung und die Anbindung des vereinbarten Sortimentes an das eKatalog-System des Auftraggebers. Wegen der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen
Die ausgeschriebene Leistung umfasst den Abschluss eines Rahmenvertrages über Arbeitskleidung gemäß Leistungsbeschreibung. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von zwei Jahren, sowie einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr ausgeschrieben. Genaueres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Funktionsshirts für die Kooperation mit der Polizei und Justiz Bayern. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Jacken für die Polizei und Justiz Bayern. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Warnschutzkleidung entspricht spezifischen Normen (z. B. EN ISO 20471) und ist für den Ein-satz in gefährdeten Bereichen - etwa im Straßenverkehr oder auf Baustellen - konzipiert. Sie bietet durch fluoreszierende Farben und Reflexstreifen eine deutlich erhöhte Sichtbarkeit. Multischutz umfasst Kleidung mit speziellen und multiplen Schutzfunktionen, etwa gegen Hitze, Flammen oder elektrische Lichtbögen.
Geschätzte Gesamtbedarfsmenge: - 12.800 Stück Krawatte zum Dienstanzug THW - 2.000 Stück Halstuch zum Dienstanzug THW davon Mindestabnahmemenge (Festbestellmenge): - 6.400 Stück Krawatte zum Dienstanzug THW - 1.000 Stück Halstuch zum Dienstanzug THW Die Rahmenvereinbarungslaufzeit beträgt vier Jahre. Die geschätzte Gesamtbedarfsmenge entspricht der Höchstmenge. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung über die Festbestellmenge hinaus.
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