EdTech-Konzepte für Ausschreibungen: Pädagogischen Mehrwert überzeugend darstellen

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EdTech-Konzepte für Ausschreibungen: Pädagogischen Mehrwert überzeugend darstellen

18. Nov. 2025
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7 min
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Alexander Kohler
Alexander KohlerCo-Founder & CEO von BidFix

Viele EdTech-Ausschreibungen scheitern nicht an der Technik, sondern am fehlenden pädagogischen Konzept. Erfahren Sie, wie Sie den Fokus von reinen Features auf echte Lernwirksamkeit lenken und Vergabestellen mit didaktischer Tiefe überzeugen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Stellen Sie den pädagogischen Nutzen (KMK-Kompetenzen) vor die technischen Features.
  • Weisen Sie Barrierefreiheit nicht nur technisch (BITV 2.0), sondern auch didaktisch (UDL) nach.
  • Integrieren Sie Datenschutz und Interoperabilität als Qualitätsmerkmale, nicht als Anhänge.

Der DigitalPakt Schule hat die IT-Landschaft in deutschen Klassenzimmern nachhaltig verändert, doch die Anforderungen an Anbieter wandeln sich. Laut der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ steht nicht mehr die reine Hardware-Beschaffung im Fokus, sondern die pädagogische Integration. Schulträger und Vergabestellen fordern zunehmend detaillierte Konzepte, die belegen, wie digitale Tools den Unterricht tatsächlich verbessern. Für IT-Dienstleister und Software-Anbieter bedeutet das: Wer nur technische Spezifikationen liefert, verliert. Sie müssen lernen, die Sprache der Pädagogik zu sprechen.

Warum Technik allein keine Ausschreibung mehr gewinnt

Lange Zeit reichte es in der öffentlichen Vergabe aus, technische Leistungsmerkmale wie Speicherplatz, Prozessorleistung oder Feature-Listen abzuarbeiten. Doch dieser Wind hat sich gedreht. Warum ist das so? Aktuelle Studien des Bitkom zeigen, dass trotz verbesserter Ausstattung die digitalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler teilweise stagnieren. Wie die Kultusministerkonferenz (KMK) in ihrer Strategie betont, muss digitale Bildung daher stets dem „Primat des Pädagogischen“ folgen. Das führt zu einem radikalen Umdenken bei den Beschaffern: Der „Pädagogik vor Technik“-Ansatz wird zum harten Zuschlagskriterium.

Was heißt das für Sie als Anbieter? Eine reine Feature-Liste ist kein Verkaufsargument mehr. Lassen Sie uns ehrlich sein: Wenn Sie eine Lernplattform anbieten, interessiert die Vergabestelle weniger, dass diese „in PHP programmiert“ ist. Viel wichtiger ist die Frage: Wie unterstützt Ihre Lösung kollaboratives Lernen gemäß dem 4K-Modell? Das Deutsche Schulportal berichtet, dass Schulen zunehmend Lösungen suchen, die Lehrkräfte entlasten. Auch das Bündnis für Bildung bestätigt in seinem Beschaffungs-Leitfaden, dass sich Tools einfach in didaktische Szenarien einfügen müssen, statt administrative Hürden aufzubauen.

Wie gelingt dieser Spagat? Ein erfolgreiches EdTech-Konzept muss eine Brücke schlagen. Hier ist der Schlüssel für Ihren Erfolg: Es muss die technische Zuverlässigkeit und den Datenschutz garantieren, aber die Argumentation vollständig aus der Perspektive des Lernenden und Lehrenden aufbauen. Denken Sie daran: Sie verkaufen keine Software, sondern Bildungserfolg.

Das Herzstück: Wie Sie ein didaktisches Konzept schreiben

Was ist das didaktische Konzept? Es ist der wichtigste qualitative Teil Ihrer Ausschreibungsantwort, der technische Funktionen in pädagogischen Mehrwert übersetzt. Laut der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ sollten Sie dabei sechs Kompetenzbereiche adressieren und Features in konkrete Anwendungsszenarien einbetten, um die pädagogische Wirksamkeit Ihrer Lösung nachzuweisen. Hier trennt sich die Spreu vom Weizen.

Aber wie formulieren Sie technische Funktionen so um, dass sie als pädagogischer Mehrwert erkennbar werden? Statt Funktionen isoliert zu beschreiben, sollten Sie diese in Anwendungsszenarien („Use Cases“) einbetten. Hier ist ein Ansatz, wenn Sie die wichtigsten Bereiche durchgehen:

  • Kommunizieren und Kooperieren: Beschreiben Sie nicht nur, dass Ihre Software eine Chat-Funktion hat. Schreiben Sie: „Das Modul ermöglicht synchrone und asynchrone Zusammenarbeit, wodurch Schülerinnen und Schüler gemäß KMK-Kompetenzbereich 2 lernen, digitale Werkzeuge für die gemeinsame Bearbeitung von Dokumenten zu nutzen.“
  • Produzieren und Präsentieren: Wenn Ihr Tool Dateiuploads erlaubt, rahmen Sie dies als: „Die Plattform unterstützt kreative Gestaltungsprozesse, indem sie Lernenden erlaubt, eigene Medienprodukte (Podcasts, Videos) hochzuladen und in geschützten Räumen zu präsentieren (Kompetenzbereich 3).“
  • Problemlösen und Handeln: Wie hilft adaptives Feedback? Erklären Sie, wie Ihre Lösung Schüler bei der eigenständigen Fehlersuche unterstützt. Untersuchungen von John Hattie (Visible Learning) bestätigen immer wieder, dass Feedback einer der stärksten Einflussfaktoren auf den Lernerfolg ist.

Nutzen Sie auch das SAMR-Modell (Substitution, Augmentation, Modification, Redefinition). Bildung.digital betont, dass digitale Medien mehr sein müssen als ein Ersatz für analoge Werkzeuge. Wenn Sie dieses Modell anwenden, können Sie in Ihrem Text aufzeigen, dass Ihre Lösung nicht nur das Arbeitsblatt digitalisiert (Substitution), sondern völlig neue Lernformen ermöglicht (Redefinition), wie etwa den weltweiten Austausch mit Partnerklassen in Echtzeit.

Warum sollten Sie die Lehrerentlastung betonen? Ein starkes didaktisches Konzept geht explizit auf die Rolle der Lehrkraft ein. Laut Bitkom Research nutzen bereits 81 % der Lehrkräfte digitale Tools zur Wissensvermittlung, wünschen sich aber mehr Unterstützung bei der Binnendifferenzierung. Formulieren Sie also: „Das Dashboard liefert der Lehrkraft Echtzeit-Einblicke in den Lernstand, sodass sie gezielt intervenieren kann, statt Zeit mit manueller Korrektur zu verbringen.“

Stellen Sie auch den Bezug zu den Lehrplänen der Bundesländer her. Da Bildung Ländersache ist, wirkt es extrem kompetent, wenn Sie in einer Ausschreibung für Bayern auf den „LehrplanPLUS“ oder in NRW auf den „Medienkompetenzrahmen NRW“ verweisen. Nach Angaben der Bertelsmann Stiftung ist gerade dieser föderale Bezug oft entscheidend für die Akzeptanz. Der Medienkompetenzrahmen NRW ist beispielsweise ein Goldstandard, an dem sich viele Ausschreibungen orientieren. Wenn Sie schreiben: „Unsere Lösung deckt die Säulen 1, 2 und 4 des Medienkompetenzrahmens NRW vollständig ab“, haben Sie ein Argument, das schwer zu schlagen ist.

Übersetzen Sie jedes technische Feature in eine pädagogische Handlungsmöglichkeit. Nutzen Sie die Vokabeln der Zielgruppe (Kompetenzorientierung, Binnendifferenzierung, Kollaboration) und belegen Sie, dass Ihr Tool nicht nur funktioniert, sondern wirkt.

Lernwirksamkeit evidenzbasiert nachweisen

Behaupten kann man viel - belegen ist besser. Wenn Sie moderne Ausschreibungen gewinnen wollen, kommen Sie an der „Evidenzbasierung“ nicht vorbei. Was sind die konkreten Anforderungen? Laut dem Forschungsprojekt FALKE-digital ist der Einsatz digitaler Medien nur dann lernförderlich, wenn er didaktisch sinnvoll eingebettet ist. Doch wie können Sie das in einem schriftlichen Konzept glaubhaft nachweisen?

Hier sind drei bewährte Strategien für Ihre Argumentation:

  • Verweis auf wissenschaftliche Studien: Schauen wir uns die Forschung an. Nach den Ergebnissen von John Hattie in „Visible Learning“ sollten Sie belegen, dass Ihre Lösung Prinzipien wie „direktes Feedback“ unterstützt.
  • Eigene Pilotdaten: Warum sind eigene Daten so wertvoll? Wenn Sie noch keine externe Studie haben, nutzen Sie Daten aus Pilotprojekten: „In einem Pilotversuch an 10 Schulen konnte die Vorbereitungszeit der Lehrkräfte um 20 % reduziert werden.“
  • Zertifikate und Siegel: Verweisen Sie auf Gütesiegel wie das „Comenius-EduMedia-Siegel“ oder pädagogische Gutachten unabhängiger Institute.

Das bedeutet für Sie: Vermeiden Sie vage Aussagen wie „verbessert das Lernen“. Seien Sie präzise. Wie berichtet die FernUniversität in Hagen? Sie bestätigt, dass adaptive Textniveaus den aktuellen Erkenntnissen der EdTech-Forschung zur individuellen Förderung entsprechen.

Inklusion und Barrierefreiheit: Mehr als nur eine Checkliste

Was ist die gesetzliche Grundlage für Inklusion? Inklusion ist in Deutschland keine „Nice-to-have“-Option, sondern gesetzliche Pflicht. Öffentliche Auftraggeber sind an die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) gebunden. Laut der Bundesfachstelle Barrierefreiheit gilt dies für alle digitalen Anwendungen, die von öffentlichen Stellen (also auch Schulen) genutzt werden. Ein EdTech-Konzept, das diesen Punkt ignoriert, wird oft sofort formell ausgeschlossen.

Doch wie können Sie darüber überzeugend schreiben? Hier ist der Schlüssel: Trennen Sie in Ihrem Konzept zwischen der technischen Barrierefreiheit und der pädagogischen Inklusion.

Was sind die technischen Anforderungen? Auf der technischen Ebene müssen Sie die Konformität mit den WCAG 2.1 (Level AA oder AAA) bestätigen. Nach Angaben des World Wide Web Consortiums (W3C) und Experten für BITV-Umsetzung sollten Sie konkrete Beispiele nennen: „Unsere Software ist vollständig per Tastatur bedienbar, unterstützt gängige Screenreader (NVDA, JAWS) und bietet skalierbare Schriftgrößen ohne Layoutverlust.“ Wenn Sie dies belegen wollen, fügen Sie idealerweise einen aktuellen BITV-Testbericht oder eine VPAT (Voluntary Product Accessibility Template) als Anlage bei.

Der pädagogische Teil ist jedoch oft der, mit dem Sie punkten können. Wie funktioniert das Konzept des Universal Design for Learning (UDL)? EdTech Books berichtet, dass UDL als Framework Lernumgebungen von vornherein für alle zugänglich macht, statt nachträglich Anpassungen vorzunehmen. Argumentieren Sie in Ihrem Konzept entlang der drei UDL-Prinzipien:

  • Vielfältige Darstellungsformen: „Inhalte werden nicht nur als Text, sondern multimodal (Text, Audio, Video mit Untertiteln) angeboten, um unterschiedliche Wahrnehmungskanäle anzusprechen.“
  • Vielfältige Ausdrucksmöglichkeiten: „Schülerinnen und Schüler können ihr Wissen nicht nur schriftlich, sondern auch per Sprachaufnahme oder Video-Upload demonstrieren.“
  • Vielfältige Motivationswege: „Das System bietet unterschiedliche Schwierigkeitsgrade und Themenzugänge, um Lernende individuell abzuholen.“

Wenn Sie ein starkes Beispiel für Inklusion suchen, schauen Sie sich die Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) an. Laut aktuellen bildungswissenschaftlichen Studien profitieren betroffene Lernende massiv von assistiven Technologien. Schreiben Sie: „Für Schülerinnen und Schüler mit LRS bietet unsere Lösung eine integrierte Vorlesefunktion sowie eine spezielle Schriftart (OpenDyslexic). Dies ermöglicht ihnen die volle Teilhabe am Regelunterricht, ohne dass sie auf gesonderte Hilfsmittel angewiesen sind.“ Damit zeigen Sie, dass Sie Inklusion nicht nur als technische Hürde, sondern als pädagogische Chance begreifen.

Warum ist auch die sprachliche Barrierefreiheit entscheidend? Die KMK-Strategie betont die Bedeutung von Bildungssprache ausdrücklich. Erwähnen Sie, wenn Ihre Software „Leichte Sprache“ unterstützt oder integrierte Wörterbücher für DaZ-Lernende (Deutsch als Zweitsprache) bietet. In einer immer diverser werdenden Schullandschaft ist dies ein massives Verkaufsargument.

Behandeln Sie Barrierefreiheit in Ihrem Konzept nicht als lästige Pflichtübung im Anhang. Machen Sie sie zu einem zentralen Qualitätsmerkmal Ihrer Lösung, das Chancengerechtigkeit garantiert.

Technische Umsetzung und Datenschutz (DSGVO)

Warum ist Datenschutz so entscheidend? Kein pädagogisches Konzept der Welt rettet Sie, wenn der Datenschutz wackelt. Wie Dr. Datenschutz berichtet, verarbeiten Schulen besonders sensible Daten und müssen daher extrem strenge Maßstäbe anlegen. Wenn Sie hier nachlässig sind, verlieren Sie schnell das Vertrauen der Eltern und Schulträger.

Wie können Sie die Compliance sicherstellen? Hier sind die Punkte, die Sie direkt angehen sollten:

  • Serverstandort: Laut gängigen BSI-Empfehlungen sollten Sie Hosting in Deutschland oder der EU (ISO-27001-zertifizierte Rechenzentren) garantieren.
  • Datensparsamkeit: Erklären Sie, dass nur die für den pädagogischen Zweck absolut notwendigen Daten erhoben werden (Privacy by Design).
  • Auftragsverarbeitung (AVV): Bestätigen Sie, dass ein standardisierter AV-Vertrag vorliegt.

Was ist neben der Sicherheit noch wichtig? Die Interoperabilität. Nach Angaben des Schul-IT-Navigators sind offene Schnittstellen für einen reibungslosen Schulalltag entscheidend. Warum sollten Sie Standards wie LTI (Learning Tools Interoperability) nutzen? Sie ermöglichen eine nahtlose Anbindung an Identitätsmanagement-Systeme wie Vidis. Sie können in Ihrem Angebot schreiben: „Unsere Lösung integriert sich problemlos in die bestehende Landesinfrastruktur (z. B. Moodle, IServ), sodass keine doppelten Logins notwendig sind.“

Strukturvorlage für Ihr EdTech-Konzept

Wie bringen Sie das alles in eine lesbare Form? Und warum ist eine klare Struktur so entscheidend? Sie hilft den Gutachtern, Ihre Punkte schnell zu finden und zu bewerten. Hier ist ein bewährter Aufbau, den Sie nutzen können:

  1. Management Summary: Die Kernaussage. „Unsere Lösung X verbindet [Pädagogisches Ziel] mit [Technischer Innovation] und entlastet Lehrkräfte messbar.“
  2. Didaktisches Szenario: Laut der Strategie der Kultusministerkonferenz (KMK) ist die detaillierte Beschreibung der Einsatzmöglichkeiten anhand der Kompetenzbereiche essenziell.
  3. Lernwirksamkeit & Zielgruppe: Nachweise, Studienbezug und Differenzierungsmöglichkeiten.
  4. Technische Realisierung & Datenschutz: Architektur, Schnittstellen und Barrierefreiheit (BITV). Wie Datenschutzbeauftragte berichten, ist die DSGVO-Konformität hier oft das Ausschlusskriterium.
  5. Service & Support: Fortbildungskonzepte für Lehrkräfte (ganz wichtig!).

Wenn Sie diese Struktur nutzen, stellen Sie sicher, dass kein Aspekt vergessen wird. Was sind die konkreten Empfehlungen dazu? Vergabe-Experten raten dazu, die Gliederung der Ausschreibungsunterlagen exakt zu spiegeln, aber diese inhaltlichen Blöcke müssen gefüllt werden.

FAQ

Muss ich für jedes Bundesland ein eigenes Konzept schreiben?

Im Kern bleibt das didaktische Konzept gleich, aber es lohnt sich, regionale Begriffe anzupassen. Verweisen Sie in NRW auf den „Medienkompetenzrahmen“, in Bayern auf den „LehrplanPLUS“. Das zeigt, dass Sie den Markt verstehen und erhöht Ihre Chancen, da sich die Gutachter in ihrer eigenen Terminologie wiederfinden.

Wie wichtig sind Fortbildungen im Angebot?

Sehr wichtig. Hardware und Software allein reichen nicht. Viele Ausschreibungen fordern explizit Konzepte zur Lehrkräftefortbildung (SchiLf). Bieten Sie Webinare, Tutorials oder Vor-Ort-Schulungen an und beschreiben Sie diese im Konzept als integralen Bestandteil der „Befähigung der Nutzer“.

Kann ich KI-Funktionen in der Schule anbieten?

Ja, aber mit Vorsicht. KI wird als Chance für Differenzierung gesehen (Adaptive Learning), aber Datenschutzbedenken sind groß. Erklären Sie genau, wie die KI entscheidet (Transparenz) und dass keine Schülerdaten zum Training öffentlicher Modelle (wie ChatGPT) missbraucht werden.

Was ist der Unterschied zwischen UVgO und VgV?

Die UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) gilt für nationale Vergaben unterhalb des EU-Schwellenwerts (aktuell 221.000 € für Dienstleistungen). Die VgV (Vergabeverordnung) gilt darüber und erfordert ein europaweites Verfahren. Für EdTech-Anbieter bedeutet VgV oft höhere formale Hürden und strengere Eignungskriterien.

Wie gehe ich mit dem Thema Interoperabilität um?

Schulen wollen keine Insellösungen. Betonen Sie Schnittstellen zu bestehenden Systemen (LMS wie Moodle, Schulverwaltung). Nennen Sie Standards wie LTI, xAPI oder OneRoster. Je einfacher sich Ihr Tool in die bestehende Landschaft integriert, desto besser wird es bewertet.

Was tun, wenn die Ausschreibung sehr techniklastig ist?

Erfüllen Sie die technischen Muss-Kriterien („K.O.-Kriterien“) präzise, nutzen Sie aber Freitextfelder oder das „Lösungskonzept“, um den pädagogischen Mehrwert zu ergänzen. Oft entscheidet bei technischem Gleichstand die bessere Usability und didaktische Passung.

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