Situation der praxisanleitenden Personen im Rahmen der beruflichen und hochschulischen Ausbildung zur Pflegefachfrau/ zum Pflegefachmann/ zur Pflegefachperson sowie deren Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
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Im Rahmen der beruflichen und hochschulischen Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum
Pflegefachmann/zur Pflegefachperson
ist im Pflegeberufegesetz (PflBG) (§ 6 Abs. 3 und §
38 Abs. 3 PflBG) und in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (§
4 und § 31 Abs. 1 PflAPrV) für die berufliche und für die hochschulische Ausbildung
geregelt, dass im Rahmen jedes Praxiseinsatzes eine geplante und strukturierte
Praxisanleitung im Umfang von zehn Prozent der zu leistenden Ausbildungszeit zu
erbringen ist. Praxisanleitende befinden sich häufig (auch aufgrund des anhaltenden
Fachkräftemangels) in einem Spannungsfeld zwischen dem Ausbildungsauftrag und der
Bewältigung der täglichen Arbeitsabläufe im Rahmen der pflegerischen Versorgung
(Versorgungsauftrag). Aktuelle Daten des BIBB-Pflegepanels (2023) zeigen zudem, dass es
zahlreiche Pflegeeinrichtungen gibt, die aktuell nicht über ein ausreichendes Kontingent
an Praxisanleitenden verfügen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Auch die
Ergebnisse des vom BIBB beauftragten Forschungsprojekts „Begleitforschung des
Veränderungsprozesses zur Einführung der neuen Pflegeausbildungen“ (BENP) zeigen,
dass der gesetzlich vorgeschriebene Anteil von zehn Prozent strukturierter und geplanter
Praxisanleitung in der Realität nicht immer vollständig erreicht wird.
Übergeordnetes Ziel des Forschungsauftrages ist es, mittels eines multiperspektivischen
Mixed-Method Forschungsdesign eine detaillierte Analyse der Arbeitssituationen von
Praxisanleitenden vorzunehmen. Darüber hinaus soll ein umfassender Blick auf die
bestehende Fort- und Weiterbildungslandschaft geworfen und Perspektiven für deren
bedarfsorientierte Weiterentwicklung erarbeitet werden.
Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden durch das BIBB an die zuständigen
Fachministerien, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
und Bundesministerium für Gesundheit (BMG) berichtet. Sie dienen als Grundlage für
weitere politische Kommunikations- und Entscheidungsprozesse.
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