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FE 03.0649/2024/ARB "Verkehrsverträgliche Zulaufstrecken vor Arbeitsstellen auf BAB"

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Auftraggeber

Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
01. Juli 2025
Veröffentlichungsdatum
14. Mai 2025

Beschreibung

FE 03.0649/2024/ARB "Verkehrsverträgliche Zulaufstrecken vor Arbeitsstellen auf BAB" 1. Problem/Ausgangslage: Mit dem Ziel, Konfliktsituationen im Zulauf von BAB-Arbeitsstellen möglichst zu vermeiden bzw. gering zu halten, regeln die Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21, FGSV 2021) die Gestaltung der sogenannten „Zulaufstrecken“. Diese Regelungen wurden bei der Überarbeitung der RSA 21 gegenüber der vorher gültigen RSA 95 angepasst. Bisher liegen keine fundierten Erkenntnisse vor, inwieweit die neuen Regelungen das genannte Ziel erfüllen. 2. Ziel und Nutzen Zielsetzung ist die Länge der Zulaufstrecken und der darin untergebrachten Verkehrsschilder auf das objektiv erforderliche Mindestmaß zu beschränken. In diesem Projekt ist daher wissenschaftlich zu untersuchen, wie sich die Gestaltung der Zulaufstrecken nach RSA 21 auf die Verkehrssicherheit und den Verkehrsablauf auswirken und auf welche Weise diese weiter optimiert werden kann. Im Hinblick auf das Verkehrs- und Unfallgeschehen in der Arbeitsstelle sind insbesondere die neu eingeführten Gestaltungsvorgaben der unmittelbaren Zulaufstrecken von AlD zu berücksichtigen und hinsichtlich ihrer verkehrlichen Wirkung zu untersuchen. Dabei sind die relevanten verkehrlichen Randbedingungen zu berücksichtigen. Ebenso sind in diesem Zusammenhang die verkehrlichen Auswirkungen in den Zulaufstrecken auch bei Geschwindigkeitsanordnungen zu berücksichtigen, die von den oft angeordneten 80 km/h abweichen. Die Fragestellungen sollten zunächst per Simulation und anschließend im Realverkehr auf Grundlage entsprechender versuchsweiser verkehrsrechtlicher Anordnungen, Beobachtungen und Messungen mit wissenschaftlichen Methoden untersucht werden. Im Ergebnis ist zu untersuchen, ob die aktuellen Gestaltungsvorgaben der RSA 21 zu einem möglichst sicheren und nachhaltigen Verkehrsablauf beitragen. Werden Optimierungspotenziale erkannt, sind diese in Form von Empfehlungen zur Anpassung der entsprechenden Regelwerke aufzuarbeiten. Die Ergebnisse sollen in den zuständigen Ausschüssen zur Diskussion gestellt werden.

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