Frist abgelaufen

Entsorgungsdienstleistungen auf dem Köln/Bonn Airport

Auftraggeber
Veröffentlicht
16.01.2024
Angebotsfrist
22.02.2024
Es fallen in den Betriebsbereichen die Abfälle der nachfolgenden Klassifizierung an: - Papier und Pappe / Altpapier – AVV 20 01 01 - Verpackungen aus Kunststoff – AVV 15 01 02 (beinhaltet auch jegliche sonstige Abfäl-le aus Kunststoff) - Glas – AVV 20 01 02 - Biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle – AVV 20 01 08 - Gemischte Siedlungsabfälle – AVV 20 03 01
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
16.01.24
Abgabefrist
22.02.24
Öffnung
22.02.24
Vertragsbeginn
01.07.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Köln, Deutschland
E-Mail
egbert.boedecker@koeln-bonn-airport.de
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Telefon
+49 2203404500
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Website
https://www.koeln-bonn-airport.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • 3. Vorlage aktueller Handelsregister (Anlage 3, Kapitel 2) 4. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (4, Kapitel 2) 5. Eigenerklärung zur KFZ-Haftpflichtversicherung (Anlage 5, Kapitel 2) 7. Erklärung zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Anlage 8, Kapitel 2) 8. Erklärung zu den Arbeitskräften der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Anlage 9, Kapitel 2)

    • 3.: nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der benannte Termin für die Einreichung der Angebote, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung.
    • zu 4.: Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 5 000 000 EUR für Schäden, in Höhe von 5 000 000 EUR hat bzw. im Auftragsfallunverzüglich abschließen wird.
    • zu 5.: Nachweis, dass der Bieter für seine Fahrzeuge eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 100 000 000 EUR pro Fahrzeug hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird.
    • Zu 7.: Der Jahresumsatz im Bereich Entsorgungsdienstleistungen muss im den zurückliegenden drei Jahren mindestens 1.500.000 EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) betragen haben. Der vergleichbare Jahresumsatz im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (Gewerbeabfälle) muss im den zurückliegenden drei Jahren mindestens 500.000 EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) betragen haben.
    • Zu 8.: Die Anzahl der Mitarbeiter muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Summe mindestens 25 Mitarbeiter je Geschäftsjahr betragen haben.
  • 11. Angaben von zwei Referenzen des Unternehmens (Anlage 12, Kapitel 2) 12. Persönliche Referenz einer Führungskraft des Unternehmens (Anlage 13, Kapitel 2) 13. Nachweis der abfallrechtlichen Transportgenehmigung bzw. der Beförderungserlaubnis (gemäß Ziffer 10.4, Kapitel 4) 14. Nachweis einer aktuellen Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG (gemäß Ziffer 10.5, Kapitel 4)

    • Zu 11.: Nennung von mindestens zwei Referenzen bei dem der Bieter zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vertraglich verpflichtet ist, Gewerbeabfälle öffentlicher und/oder privater Auftraggeber zu entsorgen. Die Referenz ist inklusive einer aussagefähigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts, der Angabe des Namens und der Kontaktdaten des Ansprechpartners sowie des Leistungszeitraums, des Auftragswertes, des Umfangs des Personaleinsatzes zu belegen. Mindestens jährlich 300 Mg Gewerbeabfälle müssen vom Auftraggeber zur Abholung und Verwertung bereitgestellt worden sein. Nicht älter als 36 Monate, maßgeblich ist der benannte Termin für die Einreichung der Angebote.
    • Zu 12.: Nennung von mindestens einer mit „d“ vergleichbaren persönlichen Referenz einer Führungskraft des Bieters bei der eine mit der Ausschreibung vergleichbare Anzahl (zur LB) von Pressen und Umleerbehälter getauscht wurden. Die Referenz ist inklusive einer aussagefähigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts, der Angabe des Namens und der Kontaktdaten des Ansprechpartners sowie des Leistungszeitraums, des Auftragswertes, des Umfangs des Personaleinsatzes zu belegen.
  • 6. Eigenerklärung zur positiven Zuverlässigkeitsüberprüfung (Anlage 6, Kapitel 2) 9. Eigenerklärung zur technischen Ausstattung (Anlage 10, Kapitel 2) 10. Eigenerklärung des Bieters zu Standorten von Behandlungs- bzw. Verwertungsanlagen (Anlage 11, Kapitel 2)

    • zu 6. Erklärung, dass Personal in ausreichender Zahl für die Realisierung der Dienstleistung zur Verfügung stehen wird, welches die Voraussetzung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung mit positivem Ergebnis nach § 7 LuftSiG erfüllt.
    • Zu 9.: Eigenerklärung des Bewerbers zu den geplanten Standorten der Behandlungs- bzw. Verwertungsanlage(n) je Abfallart (Beförderungsziel der Sammelfahrzeuge) und geplante Art der Verwertung, soweit dies zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots bekannt ist.
    • Zu 10.: Eigenerklärung des Bewerbers zu den geplanten Standorten der Behandlungs- bzw. Verwertungsanlage(n) je Abfallart (Beförderungsziel der Sammelfahrzeuge) und geplante Art der Verwertung, soweit dies zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots bekannt ist.

Zuschlagskriterien

  • Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.

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