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29 Ausschreibungen (Seite 1 von 2)
Kauf und Lieferung von zwei baugleichen Rettungswagen RTW für die Flughafen Köln/Bonn GmbH
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Bau von drei Sanierungsbrunnen (SB 3 bis SB 5 ) im unmittelbaren Umfeld der Grundwassermessstellen ( GWM 26 bis 28 _FK B_FW1 , vorm CPT 4, 6 und 8 sowie die Gestellung und der Betrieb von drei Sanierungsanlagen ( innerhalb des landseitigen Sicherheitsbereiches der Flughafen Köln/Bonn GmbH. Die Sanierungsbrunnen dienen der Sanierung des PFAS Schadens Feuerwache I und der Abreinigungen von PFAS belasteten Grundwassers im Rahmen einer dauerhaften Sanierungsmaßnahme Sanierungsriegel Fracht “) und zur vollständigen Erfassung einer PFAS Fahne.
Kauf und Lieferung von zwei baugleichen Rettungswagen RTW für die Flughafen Köln/Bonn GmbH
Der Flughafen Köln Bonn GmbH schreibt in diesem Verfahren, Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Werkstattleistungen als Werkvertragsleistungen aus. Inhaltlich sind die Arbeiten wie nachfolgend kurz gelistet zu erbringen. Reparatur und Wartung von Cargo Dollys und Gepäckwagen Aufgaben: Durchführung von Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Cargo Dollys und Gepäckwagen gemäß technischen Vorgaben und Sicherheitsstandards Fehlerdiagnose und Behebung mechanischer Defekte Austausch und Instandsetzung von Verschleißteilen wie Bremsen, Rädern, Kupplungen und Rahmenkomponenten Schmierung beweglicher Bauteile sowie Durchführung von Korrosionsschutzmaßnahmen Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und Verkehrssicherheit der Transportgeräte Dokumentation durchgeführter Arbeiten Einhaltung von Arbeitsschutz-, Umwelt- und Sicherheitsrichtlinien Die Detaillspezifikationen ergeben sich aus den Verfahrensinhalten.
Der Flughafen Köln Bonn GmbH schreibt in diesem Verfahren, eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Ordnungsmaßnahmen öffentlicher Bereich aus. Die Anzahl von Personen mit ungebührlichen Verhalten und ohne festen Wohnsitz nehmen auf dem Gelände des Flughafens Köln Bonn zu. Dieser Personenkreis zeichnet sich durch folgendes Verhalten aus: Verstöße gegen die Hausordnung sowie Straftaten (Nichteinhaltung von erteilten Hausverboten, Besitz/Handel von/mit Betäubungsmitteln, Beschädigung und Beschmutzung von Eigentum der Flughafengesellschaft, aggressives „Betteln“) festgestellt. Dies führt zu hohen Aufwendungen durch die Flughafengesellschaft, die beteiligten und betroffenen Stellen sowie mindert massiv die Aufenthaltsqualität unserer Passagiere sowie deren gefühlte Sicherheitsgefühl. Die Durchführung einer notwendigen, dauerhaften Ansprache sowie Durchsetzung der Hausordnung soll durch externe Sicherheitskräfte sichergestellt werden.
Der Flughafen Köln Bonn GmbH schreibt in diesem Verfahren, eine Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen im Rahmen einer Baummaßnahme Taxiway C und AKR1 aus. Hierzu gehören u.a. folgende Aufgaben; die Erhaltung bzw. Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in dem Einsatzgebiet des Flughafens Köln/Bonn, für das er zuständig ist, die Durchführung von Kontrolltätigkeiten im Bereich der Personen- und Warenkontrollen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben, wie der § 8 LuftSiG sowie der gültigen EU-Verordnungen. Durchführung von Aufgaben zur Erfüllung der Eigensicherungsverpflichtung des AG, die Organisation und Erfolgskontrolle der erforderlichen Schulungen / Fortbildungen / Zertifizierungen.
Der Flughafen Köln Bonn GmbH schreibt in diesem Verfahren, eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Ordnungsmaßnahmen öffentlicher Bereich aus. Die Anzahl von Personen mit ungebührlichen Verhalten und ohne festen Wohnsitz nehmen auf dem Gelände des Flughafens Köln Bonn zu. Dieser Personenkreis zeichnet sich durch folgendes Verhalten aus: Verstöße gegen die Hausordnung sowie Straftaten (Nichteinhaltung von erteilten Hausverboten, Besitz/Handel von/mit Betäubungsmitteln, Beschädigung und Beschmutzung von Eigentum der Flughafengesellschaft, aggressives „Betteln“) festgestellt. Dies führt zu hohen Aufwendungen durch die Flughafengesellschaft, die beteiligten und betroffenen Stellen sowie mindert massiv die Aufenthaltsqualität unserer Passagiere sowie deren gefühlte Sicherheitsgefühl. Die Durchführung einer notwendigen, dauerhaften Ansprache sowie Durchsetzung der Hausordnung soll durch externe Sicherheitskräfte sichergestellt werden.
Der Flughafen Köln Bonn GmbH schreibt in diesem Verfahren, eine Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen im Rahmen einer Baummaßnahme Taxiway C und AKR1 aus. Hierzu gehören u.a. folgende Aufgaben; die Erhaltung bzw. Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in dem Einsatzgebiet des Flughafens Köln/Bonn, für das er zuständig ist, die Durchführung von Kontrolltätigkeiten im Bereich der Personen- und Warenkontrollen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben, wie der § 8 LuftSiG sowie der gültigen EU-Verordnungen. Durchführung von Aufgaben zur Erfüllung der Eigensicherungsverpflichtung des AG, die Organisation und Erfolgskontrolle der erforderlichen Schulungen / Fortbildungen / Zertifizierungen.
Aufgrund von Umstrukturierungen im Bereich Logistik und Betrieb am Flughafen Köln/Bonn ist ein neuer Standort für die Grenzkontrollstelle (nachfolgend GKS) auf dem westlichen Flughafen-Betriebsgelände erforderlich. Die Veterinärstation ist eine Grenzkontrollstelle (GKS), in der durch das Sachgebiet Grenzkontrollstelle des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes, Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste der Stadt Köln Tiere und Produkte tierischen Ursprungs, aber auch Lebensmittel pflanzlicher Herkunft vor der Einfuhr in die EU untersucht werden, um die Einschleppung von Tierseuchen oder Gefahren für den Verbraucher zu verhindern. Bei dem Neubau handelt es sich also um ein Warenuntersuchungs- und Verwaltungsgebäude. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Baustelleneinrichtung und Rohbau.
Als Betreiberin eines internationalen Flughafens ist die Flughafen Köln/Bonn GmbH verpflichtet PRM Service Dienstleistungen gem. EU Verordnung Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität anzubieten. Gem. Art. 5 der Verordnung sollen „die Hilfeleistungen auf den Flughäfen behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität unter anderem in die Lage versetzen, von einem als solchen ausgewiesenen Ankunftsort auf dem Flughafen zu einem Luftfahrzeug und von dem Luftfahrzeug zu einem als solchen ausgewiesenen Abfahrtsort auf dem Flughafen zu gelangen, einschließlich an und von Bord zu gehen“. Gem. Art. 7 der EU-Verordnung können die Leitungsorgane der Flughäfen zur Erbringung dieser Hilfeleistung Verträge mit Dritten abschließen. Ab dem 01.10.2025 soll der PRM Service neu vergeben werden. Zur Synergienutzung wird dieser Service mit der Ersten-Hilfe-Einrichtung kombiniert. Vertraulichkeitsvereinbarung / NDA: Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) geschlossen werden. Dazu verwenden Sie bitte das zum Download bereitgestellte Dokument "0-Vertraulichkeitsvereinbarung.pdf". Senden Sie bitte ein unterzeichnetes Exemplar an die in der Ausschreibung auf der Mercell Plattform angegebenen Kontaktperson (joerg.vogel@cgn.de). Neben der Prüfung des unterzeichneten NDA führt der Flughafen Köln/Bonn eine Plausibilitätsprüfung durch, ob Seitens des Interessenten ein berechtigtes Interesse besteht, Zugriff auf die Ausschreibungsunterlagen zu erhalten. Nach erfolgreicher Prüfung, erhalten Sie Zugang zu den kompletten Ausschreibungsdokumenten.
Der Flughafen Köln Bonn, beabsichtigt über dieses offene Verfahren, einen Schlammsaugwagen, gemäß der Spezifikationen in den Unterlagen zu beschaffen. Das Fahrzeug wird zur Reinigung und Inspektion von Kanalanlagen und Rohrleitungen unterschiedlicher Art eingesetzt. Zudem findet der Betrieb in einem gemäßigten Außentemperaturbereich zwischen -5°C und +35° C statt.
Im Rahmen eines einstufigen Vergabeverfahrens als Verhandlungsverfahren nach KonzVgV (Dies bedeutet, dass der Bewerbungsbogen gemeinsam mit dem Angebot zusammen eingereicht werden müssen!) sucht die Flughafen Köln/Bonn GmbH einen Mieter für die Vermietung von einer Fläche im Mietwagenzentrum im Terminal 1 des Flughafen Köln/Bonn zum Zwecke der Autovermietung. Bei der Ausschreibung handelt sich um eine Counterflächen mit dazugehörigen Büro- und Nebenflächen im Mietwagenzentrum in der Ankunftsebene des Terminal 1 und Kfz- Stellflächen im Parkhaus P2, Ebene 1 für die Aus- und Rückgabe von Mietfahrzeugen sowie weiteren Reservestellflächen im Parkhaus P2.
Die Ausführung von Prüfungen durch Prüfsachverständige gemäß der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (PrüfVO NRW) Nordrhein Westfalen von sowie die dafür bauordnungsrechtlich geforderten Brandschutzmaßnahmen auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit werden für die Objekte und Liegenschaften des Flughafen Köln Bonn ausgeschrieben.
Die Ausführung von Prüfungen durch Prüfsachverständige gemäß der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (PrüfVO NRW) Nordrhein Westfalen von sowie die dafür bauordnungsrechtlich geforderten Brandschutzmaßnahmen auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit werden für die Objekte und Liegenschaften des Flughafen Köln Bonn ausgeschrieben.
An den Positionen D02, D04, D07 und D08 des Terminal 2 sollen 4 neue Fluggastbrücken errichtet werden. Der Einbau soll mit möglichst geringer Beeinträchtigung des laufenden Abfertigungsbetriebes erfolgen. Zusätzlich zu der Leistungsbeschreibung gelten die ZTV des Flughafen Köln/Bonn(FKB). (Abrufbar auf der Webseite des Flughafen Köln/Bonn) Ebenfalls die: - DIN 18299, Teil C, die - DIN 1915, Teil 1-4 sowie die -DIN EN 12312, Teil 4, die - Betriebssicherheitsverordnung aktuelle Fassung, die - Fremdfirmenordnung der FKB aktuelle Fassung, die - allgemein alle einschlägigen Richtlinien, Normen, etc. nach dem Stand der Technik sind zu berücksichtigen in jeweils aktueller Fassung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Maschinen gemäß den zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu liefern und zu dokumentieren. 1. Für Maschinen, die vor dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden (Datum der Ausstellung der Konformitätserklärung), muss die Konformitätserklärung gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausgestellt werden. 2. Für Maschinen, die ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, muss die Konformitätserklärung zwingend gemäß der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ausgestellt werden. Hinweis: Zu Terminverschiebungen: Sollte sich die Fertigstellung oder Auslieferung einer ursprünglich für einen früheren Termin geplanten Maschine aus Gründen, die nicht vom Auftraggeber zu vertreten sind, auf den 20.01.2027 oder später verschieben, schuldet der Auftragnehmer die Konformität gemäß der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ohne Mehrkosten. Auch für Maschinen, die noch unter die Richtlinie 2006/42/EG fallen, sind die wesentlichen Sicherheitsziele der Verordnung (EU) 2023/1230 (insbesondere hinsichtlich Cybersecurity und Software-Sicherheit) bereits konstruktiv zu berücksichtigen, soweit dies technisch möglich ist, um einen einheitlichen Sicherheitsstandard im Maschinenpark zu gewährleisten.
Die FKB verfolgt eine dynamische und langfristig angelegte Strategie zur Umsetzung der Vision eines nachhaltigen und zukunftsfähigen Flughafens als Treffpunkt für Menschen aus aller Welt und Zentrum für globale Logistik. Seit 2020 werden die Terminals schrittweise neu strukturiert, begleitet von der Entwicklung eines modernen Aufenthaltskonzepts. Im Zuge dessen erfolgt eine klare Trennung zwischen dem Schengen- und dem Non-Schengen-Bereich: Terminal 1 ist ausschließlich dem EU-Verkehr vorbehalten, während Terminal 2 vorwiegend für Non-EU Flüge vorgesehen ist. Parallel dazu richtet der Flughafen Köln/Bonn das kommerzielle Flächenangebot neu aus, um den veränderten Anforderungen und Passagierströmen noch besser gerecht werden zu können. Die Umsetzung des Duty-Free-Konzepts mit dem sogenannten Walk-Through-Prinzip im Terminal 1 sowie dem offenen Marktplatz im Terminal 2 fügte sich nahtlos in das übergeordnete Aufenthaltskonzept ein. Dabei wird der Passagierfluss gezielt durch die Verkaufsflächen geleitet, was nicht nur die Aufenthaltsqualität steigert, sondern auch die kommerzielle Nutzung optimiert. Die neuen Gastronomiekonzepte, umgesetzt durch Autogrill, greifen diesen offenen Gestaltungsansatz konsequent auf und fördern eine nahtlose Verbindung zwischen Konsum- und Gate-Bereichen. Ein zentrales Element des neuen Designs im Terminal 2 ist die durchgängige Öffnung der Flächen: Rückbau ehemals geschlossener Wände und der Verzicht auf eingerahmte Shopkonzepte, schaffen eine transparente und einladende Atmosphäre. Die erhöhte Sichtbarkeit der Angebote trägt zur besseren Orientierung bei und unterstützt ein entspanntes Flughafen-Erlebnis. Gleichzeitig ermöglichen die flexiblen Raumstrukturen eine zukunftsorientierte Anpassung an sich wandelnde Bedürfnisse von Passagieren und Betreibern. So entsteht ein modernes Terminalumfeld, das Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Aufenthaltsqualität intelligent miteinander verbindet. Im Gegensatz dazu weist Terminal 1 noch überwiegend eingehauste Shopstrukturen auf, die eine stärkere räumliche Trennung erzeugen. Allerdings zeigen sich auch hier, insbesondere bei den Gastronomiebereichen, erfolgreich geöffnete Konzepte, die teilweise mit den Gate-Bereichen verbunden und in das Gesamtkonzept integriert sind. Darüber hinaus wird das übergeordnete Aufenthaltskonzept auch in Terminal 1 weiterentwickelt: Elemente wie die bodengrafische Darstellung des Rheins zur besseren Orientierung, die gestalterische Umsetzung der Stern-Spitzen zur Hervorhebung regionaler Bezüge sowie die Einführung einer neuen Gate-Bestuhlung tragen zu einer Aufwertung der Aufenthaltsqualität bei. Diese Maßnahmen markieren einen schrittweisen Übergang zu einer moderneren, nutzerorientierten Gestaltung auch in diesem Terminalbereich. Für die Buch- und Presse / Convenience Shops in beiden Terminals sucht die Flughafen Köln/Bonn GmbH einen erfahrenen Betreiber, der ein zeitgemäßes Sortiment anbietet und sich an den unterschiedlichen Bedürfnissen der Passagiere orientiert. Die Shops sollen sich in das bestehende Aufenthaltskonzept einfügen und durch eine moderne Präsentation sowie eine wirtschaftlich nachhaltige Führung überzeugen. Wichtig ist dabei eine ausgewogene Sortimentsgestaltung, Verfügbarkeit der Waren sowie ein serviceorientiertes Auftreten. Digitale Lösungen zur Verkaufsförderung und für den Kundenservice sind ausdrücklich erwünscht. Das Flächenprogramm inklusive Leistungsverzeichnis wird zusammen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelt. Die nachfolgend in Tabelle 1 benannten Shop-Flächen müssen im Angebot verpflichtend berücksichtigt werden. Ergänzend zu diesem Flächenprogramm behält sich die FKB vor, eine mögliche Potenzialfläche auf der Luftseite in Terminal 1 mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe anzubieten. Die Fläche stünde bei Aufnahme in das Flächenprogramm optional zur Verfügung und kann von den Bietern nach eigenem Ermessen in ihr Konzept einbezogen werden. Für diese Fläche liegt folgende Nutzungsidee vor: Nutzung als Retailfläche mit ergänzendem Sortiment (Retail, Convenience, Souvenirs, regionale Produkte). Diese Fläche wird nicht Bestandteil der Bewertung. Vertraulichkeitsvereinbarung / NDA: Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) geschlossen werden. Dazu verwenden Sie bitte das zum Download bereitgestellte Dokument "Vertraulichkeitsvereinbarung.pdf". Senden Sie bitte ein unterzeichnetes Exemplar an die in der Ausschreibung auf der Mercell Plattform angegebenen Kontaktpersonen ( christoph.hommelsheim@cgn.de ). Neben der Prüfung des unterzeichneten NDA führt der Flughafen Köln/Bonn eine Plausibilitätsprüfung durch, ob Seitens des Interessenten ein berechtigtes Interesse besteht, Zugriff auf die Ausschreibungsunterlagen zu erhalten. Nach erfolgreicher Prüfung, erhalten Sie Zugang zu den kompletten Ausschreibungsdokumenten.
In Abstimmung mit der Flughafensicherheit sollen größere Teile des Zaunes erneuert werden. Insgesamt sollen zirka 14 km Maschendrahtzaun durch einen neuen Zaun ersetzt werden. Auf ca. 120 m Länge im Anflugbereich Piste 24 soll der bestehende Maschendrahtzaun durch einen neuen Maschendrahtzaun ersetzt werden. Das Fundament wird als Streifenfundament ausgeführt werden, welches gleichzeitig die Funktion des Unterkriechschutzes erfüllt. Somit erfolgt auch eine Neuversiegelung. Im Sanierungsbereich befinden sich 19 Toranlagen im Bestand, von denen 7 Anlagen rückzubauen und 12 Toranlagen zu erneuern sind. An mehreren Stellen (ca. 10-15 Stück) sind verschiedene Wasserwege (Bäche, Gewässer etc.) zu queren, die teilweise verrohrt sind. Mit der Baumaßnahme sind Eingriffe in Natur und Landschaft i.S.v. §14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. §§30, 31 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) verbunden. Außer-dem liegt das Planungsgebiet teilweise direkt an den ausgewiesenen Natura 2000-Gebieten (FFH-Gebiet „Wahner Heide“ (DE 5108-301) und Vogelschutzgebiet „Wahner Heide“ (DE 5108-401)). Somit sind u.a. die nachfolgenden umweltrechtlichen Prüfungen notwendig, die Bestandteil des Leistungsumfangs sind: - die Vegetationskartierung der Biotopflächen im Bereich der projektierten Einsatzwege-trassen (z.T. geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG); Biotop- und Lebensraumkartierung nach dem Kartierschlüssel des LANUV NRW - faunistische Kartierungen für die gem. LANUK planungsrelevanten Arten bzw. der für den Artenschutzfachbeitrag (ASB) notwendigen Arten. Bis auf die jährlichen Brutvogelkar-tierungen auf FKB-Gelände liegen in diesen Bereichen keine Artenkartierungen vor. Mit Abgabe des Angebotes soll eine Liste der zu kartierenden Arten abgegeben werden. - den Artenschutzfachbeitrag (ASB) gem. §§44 und 45 BNatSchG - den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) gem. §14 BNatSchG bzw. §§30 und 31 LNatSchG NRW - die FFH-Verträglichkeitsvorprüfung (FFH-VP) in Bezug auf die Natura 2000-Gebiete: FFH-Gebiet Wahner Heide (DE 5108-301) und Vogelschutzgebiet Wahner Heide (DE 5108-401); gem. § 34 BNatSchG bzw. § 53 LNatSchG NRW sowie nach Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie - Allg. Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht gem. §§ 5 und 9 UVPG (Screening) - FFH-Verträglichkeitsprüfung (optional) - UVP-Prüfung (optional)
Der Flughafen Köln-Bonn (FKB) plant seit 2020 die Sanierung der im Jahr 1958 errichteten Rollbahn Charlie im Abschnitt zwischen der „Kleinen Bahn“ bei Schwelle 31L und dem Anschluss an die Rollbahn Alpha. Die bauliche Umsetzung des Bauvorhabens „Sanierung Rollweg Charlie“ ist für 2026, mit Baubeginn im Januar und Inbetriebnahme im Dezember 2026, vorgesehen. Im Jahr 2025 wird die Ausschreibung und das Vergabeverfahren der Maßnahme durchgeführt. Mit den „Tiefbau- und Elektroarbeiten“ wird die vorhandene Flächenbefestigung und die nicht weiter nutzbare vorhandene unterirdische Infrastruktur der Rollbahn Charlie abgebrochen. Das Abbruchmaterial ist teilweise chemisch belastet und wird abgefahren. Begleitend zu den Rückbau- und Erdarbeiten sind umfassende Arbeiten der Kampfmittelräumung und der Wasserhaltung erforderlich. Das anfallende Grundwasser ist voraussichtlich mit PFAS belastet, und muss auf Grundlage des wasserrechtlichen Bescheids vor Einleitung in das Entwässerungsnetz gereinigt werden. Die neue Rollbahn wird vollumfänglich nutzbar für alle Code-Letter C Luftfahrzeuge mit einer versiegelten Gesamtbreite von 25 m einschließlich Schultern, sowie einer beidseits anschließenden jeweils 6 m breiten und mit Schotterasen befestigten „Graded Portion“ hergestellt. Die Rollbahn wird mit einer Rollbahnmittellinienbefeuerung, einer Rollbahnrandbefeuerung sowie einer beleuchteten Beschilderung für CAT II/III-Betrieb, jeweils in LED-Technik, ausgestattet. Der Neubau der Rollbahnfläche ist als vollgebundener Oberbau in Asphaltbauweise (Dicke = 49 cm) auf einer Bodenverfestigung vorgesehen. Die unterirdische Infrastruktur zur Ver- und Entsorgung der Rollbahn wird komplett neu hergestellt.
Im Rahmen von Änderungen der Terminalprozesse ist es notwendig geworden, das Retail- und Aufenthaltskonzept im Sicherheitsbereich auf der Abflugebene in den Terminals 1+2 neu zu konzeptionieren. Die hier vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf die Vergabe von Leistungen zur Planung der Technischen Ausrüstung LP 1 - 8 für den Umbaubereich: Terminal 1: Aufenthaltskonzept der Zukunft (Abflugebene - Sicherheitsbereich)
Im Rahmen von Änderungen der Terminalprozesse ist es notwendig geworden, das Retail- und Aufenthaltskonzept im Sicherheitsbereich auf der Abflugebene in den Terminals 1+2 neu zu konzeptionieren. Die hier vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf die Vergabe von Leistungen der Objektplanung LP 1 - 8 für den Umbaubereich Terminal 1, Aufenthaltskonzept der Zukunft (Abflugebene - Sicherheitsbereich)
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