Direktvergabe gemäß Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 von Personenverkehrsleistungen im Busverkehr für die Linie 5390 (Friesach - Grades - Metnitz - Oberhof) und den Nebenlinien 5391 und 5392 inkl. Mikro-ÖV

Auftraggeber
Veröffentlicht
04.07.2025
Angebotsfrist
Die Stadtgemeinde Friesach beabsichtigt Zusatzbestelllungen gemäß § 23 Abs. 1 Kraftfahrliniengesetz (KflG) von Personenverkehrsleistungen im Linienbusverkehr für die Linie 5390 (Friesach – Grades – Metnitz – Oberhof) sowie den Nebenlinien 5391 und 5392 sowie weiters im Mikro-ÖV in Form von Rufbussen. Die Bestellung der gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdienste erfolgt auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Für den Betrieb ist eine Genehmigung gemäß dem Kraftfahrliniengesetz (KflG) erforderlich. Zielgruppen: Tagespendelnde Schüler:innen, Lehrlinge und Erwerbstätige Fahrgäste der Vor und Nachmittagsschicht sowie voraussichtlich 2 bis 4 Kurse an Wochenenden und Feiertagen. Die Mindestbedienstandards richten sich nach dem Regionalverkehrsplan des Landes Kärnten. Als Kalkulationsgrundlage gelten auf Basis langjähriger Durchschnittswerte: 183 Schultage 68 Ferientage 251 Werktage (außer Samstag) pro Kalenderjahr. Die Teilnahme Teilnahme am Verkehrsverbund Kärntner Linien ist verpflichtend. Für Fahrpreisgestaltung und Tarifanwendung gelten die Vorgaben des Verkehrsverbundes Kärntner Linien. Eine Verbundabgeltung sowie Ersatzanteile für Schüler und Lehrlingsfreifahrten werden gemäß der Allgemeinen Vorschrift der Verkehrsverbund Kärnten GmbH ausbezahlt. Diese Beträge sind ausschließlich im kalkulatorischen Sinn Bestandteil des öffentlichen Dienstleistungsauftrags. Weitere Hinweise: Sowohl der Jahresdurchschnittswert als auch das jährliche Volumen an öffentlichen Personenverkehrsleistungen liegen unter den Schwellenwerten gemäß Art. 5 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Die Auftraggeberin behält sich vor, unter Berücksichtigung dieser Schwellenwerte, zusätzliche Verkehrsdienste (z. B. für neue Zielgruppen an schulfreien Tagen) sowie Vertragsänderungen bzw. ergänzungen im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung an den künftigen Betreiber zu vergeben, wenn diese zusätzlichen oder geänderten Leistungen technisch oder wirtschaftlich nicht ohne wesentlichen Nachteil trennbar sind oder für die Vollendung des ursprünglichen Auftrags unbedingt erforderlich sind. Geplanter Betriebsstart: Erster Montag nach Beginn der Sommerferien 2026 (Schuljahr 2025/26). Die geplante Vertragslaufzeit beträgt 96 Monate. Hinweis zur Verfahrensart: Es handelt sich um eine Direktvergabe. Da diese Verfahrensart im Pflichtfeld von eNotices2 nicht auswählbar ist, wird "Wettbewerbliches Vergabeverfahren (Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007)" als technischer Platzhalter angegeben.

Zeitplan

Veröffentlichung
04.07.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
comp-tend
Erfüllungsort
Stadtgemeinde Friesach, Deutschland
E-Mail
friesach@ktn.gde.at
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Telefon
042682213
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