Das Verwaltungsgebäude II und das Rathaus der Verbandsgemeinde müssten brandschutztechnisch
ertüchtigt werden. Hierfür sind verschiedene bauliche Maßnahmen nötig.
Im Wesentlichen sind gemäß dem Brandschutzkonzept folgende Maßnahmen umzusetzen.
Die Brandschutztechnische Unterteilung in Nutzungseinheiten und Sicherstellung der geforderten
Rettungswegen, die Anpassung und Ergänzung der sicherheitstechnischen Einrichtungen an die
aktuell geltenden Vorschriften sowie die Anpassung des Brandschutzes an die aktuelle Nutzung.
Neben den im Brandschutzkonzept vom März 2021 und dem Erläuterungsbericht zur HU Bau vom
12.05.2024 beschriebenen Maßnahmen haben sich seit Beginn der Planung Änderungen ergeben, es
wurde eine provisorische Lüftung an der Außenwand des Rathauses angebracht um die Brandgefahr
zu minimieren. Außerdem wurde eine Abgasüberwachung im Ratskeller eingebaut. Aufgrund einer
geplanten Generalsanierung sollen die Maßnahmen im Restaurant Ratskeller die in der HU Bau
beschrieben werden nicht mehr umgesetzt werden. Lediglich der Lüftungskanal durch das Gebäude
für eine zukünftige Küche und der Rückbau der provisorischen Lüftung soll wie geplant umgesetzt
werden.
Zwischenzeitlich wurde außerdem eine Überprüfung der Blitzschutzanlage veranlasst die ergeben hat
das auf beiden Gebäuden der Blitzschutz erneuert bzw. hergestellt werden muss.
Das Rathaus verfügt über 5 Geschosse (1UG, EG, 1.OG, 2. OG, DG) und hat eine maximale
Gebäudeausdehnung von L = 45,10 x B = 14,40 m. Der oberste Fußboden des letzten
Aufenthaltsgeschosses (2.OG) liegt ca. 8,50m über Geländeoberkante. Das Rathaus steht unter
Denkmalpflege und ist durch einen Glasgang im 1. Obergeschoss mit dem Verwaltungsgebäude II
verbunden. Das Verwaltungsgebäude II verfügt über 4 Geschosse (1.UG, EG, 1.OG, DG). Die maximale
Gebäudeausdehnung beträgt ca. L= 53,22 m x B = 15,98 m, der oberste Fußboden des letzten
möglichen Aufenthaltsgeschosses (DG Wohnung) liegt ca. 7,70 m über Geländekante.
Der AG beabsichtigt vorliegend, die Leistungsphasen 5 bis 9 der Objektplanung für Gebäude gem. § 34 HOAI zu vergeben. Außerdem ist beabsichtigt folgende Leistungen zu beauftragen:
- Anpassung der bestehenden HU Bau inklusive Aktualisierung der Kostenberechnung an die geänderte Situation.
- Gegebenenfalls sind Abweichungen und Tekturen zur Genehmigungsplanung zu erstellen.
Vorgesehene Termine:
- Beginn der Leistung = Unmittelbar nach Auftragsvergabe
- Baubeginn: entsprechend zu erstellendem Bauzeitenplan
- Fertigstellung: entsprechend zu erstellendem Bauzeitenplan
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