Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative und fachliche Begleitung von Breitband- und Gigabitförderprogrammen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).
Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, bestehen umfangreiche Anforderungen an die administrative Umsetzung der Breitbandförderprogramme. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben nach den §§ 7, 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung sowie §§ 48, 49 und 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Der vom BMDV als Auftraggeber (AG) beauftragte Projektträger als Auftragnehmer (AN) führt die Förderverfahren zur Breitbandförderung in der Funktion einer Bewilligungsbehörde eigenverantwortlich durch und unterstützt den AG in allen Phasen der Programmadministration durch die Bereitstellung von Informationen über die Breitbandförderung, durch Expertise über förderrelevante Fragen und die Übernahme von förderrelevanten Aufgaben.
Der AN hat alle laufenden Vorgänge und Projekte der bisherigen Breitbandförderprogramme sukzessive zu übernehmen und weiterzuführen. Bisherige Breitbandförderprogramme sind das Weiße-Flecken-Programm (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“) das Graue-Flecken-Programm (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) und die Gigabitförderung 2.0 sowie ihre erste Änderung („Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0). Die Weiterentwicklungen dieser Programme sind vom Auftrag umfasst, soweit der AG die Administration dem AN überträgt.
Entsprechend der beabsichtigten Beleihung und Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung der zur Verfügung gestellten Mittel ist der AN für die selbstständige Betreuung aller Förderprojekte in seinem Leistungsgebiet verantwortlich und unterliegt gemäß § 44 Abs. 3 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) der Aufsicht des BMDV. Die in der Leistungsbeschreibung exemplarisch genannten Rechte des AG zur Überwachung der Tätigkeit des AN bleiben hiervon unberührt.
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Die Vergabe erfolgt in 2 Losen.
Das Los 1 (im Folgenden Los A genannt) umfasst das Leistungsgebiet A mit den Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Das Los 2 (im Folgenden Los B genannt) umfasst das Leistungsgebiet B mit den Bundesländern: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Lose (2)
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