Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben in Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen. Finden Sie lokale Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern.
Der Regierungsbezirk Düsseldorf verzeichnet aktuell 47 aktive Ausschreibungen von insgesamt 100 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 263 Tsd. € bis 6,5 Mio. €, bei einem Durchschnitt von 1,7 Mio. €.
Die wichtigsten Branchen bei öffentlichen Vergaben in Düsseldorf sind Bauarbeiten (41%), Architektur & Ingenieurwesen (14%) und IT-Dienstleistungen (8%). Weitere relevante Bereiche umfassen Transportmittel und Medizintechnik.
Zu den aktivsten öffentlichen Auftraggebern in Düsseldorf zählen Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale Vergabestelle (9 Ausschreibungen), Mülheim an der Ruhr - ImmobilienService (7 Ausschreibungen) sowie Stadt Dormagen - Zentrale Submissionsstelle (5 Ausschreibungen).
Innerhalb von Düsseldorf finden Sie Ausschreibungen in den Landkreisen Düsseldorf, Kreisfreie Stadt, Duisburg, Kreisfreie Stadt, Essen, Kreisfreie Stadt, Krefeld, Kreisfreie Stadt, Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt und Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt und 9 weitere.
100 Ausschreibungen (Seite 1 von 10)
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Auftragsgegenstand ist bezogen auf Restabfälle (Los 1 und Los 2) ab dem 01.01.2027 jeweils die - Übernahme von Abfällen an mindestens einer vom Auftragnehmer während der Leistungszeit zur Verfügung zu stellenden und zu betreibenden Über-nahmestelle, (Vor-)Behandlungsanlage oder Entsorgungsanlage, - Verwiegung (mit Dokumentation) der übernommenen Abfälle, - ggfs. Nachtransport (einschl. Anlieferung an ggfs. (einer) Entsorgungsanla-ge(n)) sowie - ggfs. (Vor-)Behandlung und (endgültige) Entsorgung der Abfälle. Die Anlieferung der Abfallmenge wird durch den Auftraggeber organisiert und ist nicht Teil des Auftragsgegenstandes.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Betreuungsdienstleistungen in Landeseinrichtungen für Flüchtlinge des Landes Nordrhein-Westfalen. Nähere Informationen dazu enthalten die Vergabeunterlagen.
Es ist beabsichtigt, mit pharmazeutischen Unternehmen wirkstoffselektive Rabattvereinbarungen im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V über die Lieferung von Fertigarzneimitteln gemäß den in elektronischer Form zur Verfügung stehenden Vergabeunterlagen zu schließen. Die Vergabe ist in wirkstoffbezogene Fachlose unterteilt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vertragsbedingungen und die Preisblätter zu den einzelnen Fachlosen als Bestandteil der Vergabeunterlagen verwiesen.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß §§ 130 a Abs. 8 bzw. 130c Abs. 1 SGB. Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der benannten Kontaktstelle angefordert werden können.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß §§ 130 a Abs. 8 bzw. 130c Abs. 1 SGB. Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der benannten Kontaktstelle angefordert werden können.
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