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Bei dem dreigeschossigen ehem. Beamtenwohnhaus „Saline 1“ handelt es sich in Sachgesamtheit mit den anderen Saline-Gebäuden um ein Kulturdenkmal gem. § 2 DSchG. Die Gebäude wurden 1821 in zeittypischer klassizistischer Formensprache mit weit auskragendem Walmdach errichtet. Die historische Ausstattung ist im Gebäude kaum mehr vorhanden, wohl aber die historische Tragkonstruktion vom EG bis ins Dach. Das Gebäude wurde zwischenzeitlich mehrfach umgebaut und saniert. Zuletzt wurden 2009 umfangreiche Sanierungsarbeiten an den Fassaden durchgeführt. Bis 2021 diente es als Bürogebäude für die Stadtwerke Bad Friedrichhall und für den Fachbereich Tiefbauservice. Im Zuge der Neugründung der Regionalwerke zum 01.01.2022 wurden die Arbeitsplätze der Stadtwerke nach Neckarsulm verlagert, so dass die Räumlichkeiten nun anderweitig genutzt werden können. Aktuell befindet sich im 2.OG der Fachbereich Tiefbau und im 1.OG wird derzeit eine Teilfläche durch das Kundenzentrum der Stadtwerke belegt. Die Lagerräume im Erdgeschoss stehen derzeit leer. Vom Stadtbauamt Abteilung Hochbau wurde 2022 ein Grobkonzept zur zukünftigen Nutzung des Gebäudes erarbeitet. Ziel ist es, die technischen Ämter aufgrund der Raumknappheit im Rathaus zukünftig im Gebäude Saline 1 unterzubringen. Hierzu muss das Gebäude barrierefrei umgebaut und an die zukünftigen Nutzerbedürfnisse angepasst werden. Ebenso bedarf es die technische Infrastruktur (Elektro, Heizung, Sanitär) zu prüfen und auf den aktuellen Stand zu bringen. Es ist jedoch keine energetische Generalsanierung vorgesehen. Das vom Stadtbauamt erarbeitete und beiliegende Konzept wurde intern mit den zukünftigen Nutzern, sowie mit dem Bauausschuss abgestimmt und dem Landesamt für Denkmalpflege vorgelegt. Ebenso wurde bei einer gemeinsamen Begehung mit Frau Schubart vom RP Stuttgart eine mögliche Genehmigung in Aussicht gestellt. Wunsch seitens Regierungspräsidium ist es jedoch noch weitere Varianten bei denen das historische Erscheinungsbild durch den Aufzug am wenigsten beeinträchtigt wird planerisch und auch wirtschaftlich zu untersuchen und gegenüberzustellen (z.B. Aufzug im Gebäude integriert oder anderer Standort für freistehenden Aufzug). Bei dem bereits vorliegenden Konzept wäre seitens RP (Frau Schubart) zu beachten, dass OK Aufzugsschacht nicht über die Traufhöhe herausragen sollte. Unsere Zielsetzung war es auch aus Kostengründen möglichst nur geringfügig in den Bestand einzugreifen und die Umbaumaßnahmen während des Betriebs im 2.OG (Nutzung Tiefbauservice) durchführen zu können. Natürlich sind hierbei gewisse Einschränkungen unumgänglich (z.B. Stellung Sanitärcontainer im Innenhof während Umbau Sanitärstrang) jedoch sollte eine komplette Ausquartierung des Fachbereichs Tiefbauservice im 2.OG vermieden werden. Die anderen Geschosse werden während der Bauphase nicht belegt sein. Unser Stadtbauamt ist leider personell nicht so gut aufgestellt, dass wir die weiteren Planungsaufgaben, Ausschreibungen, Bauleitung usw. nebenbei übernehmen und durchführen können. Deshalb ist es erforderlich diese Aufgaben an externe Planer/Architekten und Fachplaner zu vergeben. Das Stadtbauamt wird in Bauherrenfunktion die Maßnahme begleiten und die Büros unterstützen. Das Gebäude ist zu 2/3 Anteilen im Eigentum der Stadtwerke und zu 1/3 Anteil im Eigentum der SEF (Stadtentwässerung Friedrichshall). Das Verfahren sowie die Projektbetreuung und Begleitung wird von der Stadt Bad Friedrichshall abgewickelt. Die Rechnungsbegleichung erfolgt durch die beiden Auftraggeber separat.
Bei dem dreigeschossigen ehem. Beamtenwohnhaus „Saline 1“ handelt es sich in Sachgesamtheit mit den anderen Saline-Gebäuden um ein Kulturdenkmal gem. § 2 DSchG. Die Gebäude wurden 1821 in zeittypischer klassizistischer Formensprache mit weit auskragendem Walmdach errichtet. Die historische Ausstattung ist im Gebäude kaum mehr vorhanden, wohl aber die historische Tragkonstruktion vom EG bis ins Dach. Das Gebäude wurde zwischenzeitlich mehrfach umgebaut und saniert. Zuletzt wurden 2009 umfangreiche Sanierungsarbeiten an den Fassaden durchgeführt. Bis 2021 diente es als Bürogebäude für die Stadtwerke Bad Friedrichhall und für den Fachbereich Tiefbauservice. Im Zuge der Neugründung der Regionalwerke zum 01.01.2022 wurden die Arbeitsplätze der Stadtwerke nach Neckarsulm verlagert, so dass die Räumlichkeiten nun anderweitig genutzt werden können. Aktuell befindet sich im 2.OG der Fachbereich Tiefbau und im 1.OG wird derzeit eine Teilfläche durch das Kundenzentrum der Stadtwerke belegt. Die Lagerräume im Erdgeschoss stehen derzeit leer. Vom Stadtbauamt Abteilung Hochbau wurde 2022 ein Grobkonzept zur zukünftigen Nutzung des Gebäudes erarbeitet. Ziel ist es, die technischen Ämter aufgrund der Raumknappheit im Rathaus zukünftig im Gebäude Saline 1 unterzubringen. Hierzu muss das Gebäude barrierefrei umgebaut und an die zukünftigen Nutzerbedürfnisse angepasst werden. Ebenso bedarf es die technische Infrastruktur (Elektro, Heizung, Sanitär) zu prüfen und auf den aktuellen Stand zu bringen. Es ist jedoch keine energetische Generalsanierung vorgesehen. Das vom Stadtbauamt erarbeitete und beiliegende Konzept wurde intern mit den zukünftigen Nutzern, sowie mit dem Bauausschuss abgestimmt und dem Landesamt für Denkmalpflege vorgelegt. Ebenso wurde bei einer gemeinsamen Begehung mit Frau Schubart vom RP Stuttgart eine mögliche Genehmigung in Aussicht gestellt. Wunsch seitens Regierungspräsidium ist es jedoch noch weitere Varianten bei denen das historische Erscheinungsbild durch den Aufzug am wenigsten beeinträchtigt wird planerisch und auch wirtschaftlich zu untersuchen und gegenüberzustellen (z.B. Aufzug im Gebäude integriert oder anderer Standort für freistehenden Aufzug). Bei dem bereits vorliegenden Konzept wäre seitens RP (Frau Schubart) zu beachten, dass OK Aufzugsschacht nicht über die Traufhöhe herausragen sollte. Unsere Zielsetzung war es auch aus Kostengründen möglichst nur geringfügig in den Bestand einzugreifen und die Umbaumaßnahmen während des Betriebs im 2.OG (Nutzung Tiefbauservice) durchführen zu können. Natürlich sind hierbei gewisse Einschränkungen unumgänglich (z.B. Stellung Sanitärcontainer im Innenhof während Umbau Sanitärstrang) jedoch sollte eine komplette Ausquartierung des Fachbereichs Tiefbauservice im 2.OG vermieden werden. Die anderen Geschosse werden während der Bauphase nicht belegt sein. Unser Stadtbauamt ist leider personell nicht so gut aufgestellt, dass wir die weiteren Planungsaufgaben, Ausschreibungen, Bauleitung usw. nebenbei übernehmen und durchführen können. Deshalb ist es erforderlich diese Aufgaben an externe Planer/Architekten und Fachplaner zu vergeben. Das Stadtbauamt wird in Bauherrenfunktion die Maßnahme begleiten und die Büros unterstützen. Das Gebäude ist zu 2/3 Anteilen im Eigentum der Stadtwerke und zu 1/3 Anteil im Eigentum der SEF (Stadtentwässerung Friedrichshall). Das Verfahren sowie die Projektbetreuung und Begleitung wird von der Stadt Bad Friedrichshall abgewickelt. Die Rechnungsbegleichung erfolgt durch die beiden Auftraggeber separat.
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