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5 Ausschreibungen
Die Koblenzer Wohnungsbaugesellschaft mbH plant die energetische Sanierung des Wohngebäudes in der Fritz-Michel-Straße 14 in 56070 Koblenz incl. der Neuherstellung einer Aufzugsanlage. Der Aufzug dient zur Herstellung einer barrierearmen Erschließungen der Wohnungen. Das Gebäude mit 10 Wohneinheiten wurde im Jahr 1968 in Massivbauweise erstellt. Die 909 m² Wohnfläche verteilen sich als Zweispänner Grundriss auf 5 vollständig über Erdreich liegende Wohngeschosse. Abstellräume liegen in der Unterkellerung mit 2,0m lichter Höhe. Im Dachgeschoss befinden sich derzeit nicht genutzte Trockenräume. Ein Flachdach schließt die kubische Bauform. Die Gebäude sollen mindestens nach den Maßgaben des GEG unter Berücksichtigung der Bundesförderung für Einzelmaßnahmen hinsichtlich des Energiestandards ertüchtigt werden. Der Auftraggeber behält sich vor während des Planungsprozesses einen höheren Energie- Standard entsprechend KfW 55 oder KfW 40 EE festzulegen. Die Kosten und erforderlichen Maßnahmen der jeweiligen Ertüchtigung sind im Rahmen des Planungsprozesses zu untersuchen. Auf dieser Grundlage wird die Umsetzung entschieden. Verschiedene Varianten einer energetischen Sanierung des Gebäudes wurden untersucht. Die Ergebnisse werden zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage wurde entschieden, dass ein Wärmedämmverbund-System an Fassaden, ein Austausch der Fenster, ein neuer gedämmter Flachdachaufbau und eine Kellerdeckendämmung geplant werden soll. In den Bereichen der Technischen Ausstattung soll die Wärmeerzeugung durch eine im Dach platzierte Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt werden. Zur weiteren Reduzierung des Heizwärmebedarfs kann eine eventuell im Dach platzierte kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung unterstützen. Die Warmwasserbereitung soll künftig auf elektronische Durchlauferhitzer umgestellt werden. Die Montage der PV-Anlage erfolgt bauseits, im Planungsprozess ist hierfür lediglich die Leitungsführung zu berücksichtigen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Varianten einer energetischen Sanierung untersucht. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wurde sich gegen eine serielle und für eine konventionelle Sanierung mit Aufbringen eines Wärmedämmverbundsystems entschieden. Flachdach und Kellerdecke erhalten ebenfalls eine neue Dämmung und die Fenster werden dreifachverglast ausgeführt. Die Aussagen der Machbarkeitsstudie basieren im Schwerpunkt auf einer seriellen Sanierung und können nicht als verbindliche Planungs- oder Ausführungsgrundlage genutzt werden. Im Idealfall soll die thermische Hülle gem. Machbarkeitsstudie im Großen und Ganzen die Qualität einer Passivhaushülle erreichen. Die zu erwartenden Kosten der Maßnahme entsprechen der Machbarkeitsstudie in der Sanierung nach dem KfW-40-EE - Standard als die voraussichtlich ökonomisch sinnvollsten Variante. Die Kosten (netto) dienen vorrangig der Vergleichbarkeit der Angebote: KG 200 Herrichten und Erschließen 54.428,39 EUR KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 1.334.479,75 EUR KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen 439.190,00 EUR KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 40.000,00 EUR KG 420 Wärmeversorgungsanlagen 70.000,00 EUR KG 430 Raumlufttechnische Anlagen 90.000,00 EUR KG 440 Elektrische Anlagen 239.190,00 EUR KG 460 Förderanlagen - in KG 300 KG 500 Außenanlagen & Freiflächen 11.164,80 EUR Gesamtsumme netto: 1.839.262,94 EUR Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4 und anschließend die Leistungsphasen anschließend die Leistungsphasen 5-6. Leistungszeit: Die Mitwirkung bei der Beantragung der Fördergelder ist 4 Monate nach der Beauftragung abzuschließen. Es ist eine Berücksichtigung der Förderauflagen in Bezug auf Dokumentation, Mindestanforderungen an Bauteile, Abrechnung etc. bis zum Abschluss und der Schlussabrechnung der Maßnahme zu berücksichtigen. Das Erstellen evtl. erforderlicher Unterlagen für das erfolgreiche Erwirken einer Baugenehmigung ist 6 Monate nach der Beauftragung abzuschließen. Der Baubeginn soll 2026 erfolgen, die Abnahme ist 9 Monate nach Baubeginn geplant. Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag.
Fritz-Michel-Straße 25_Erstellung Verkehrswege, Stellplätze, Grünflächen
Die Koblenzer Wohnungsbaugesellschaft mbH plant die energetische Sanierung des Wohngebäudes in der Fritz-Michel-Straße 14 in 56070 Koblenz incl. der Neuherstellung einer Aufzugsanlage. Der Aufzug dient zur Herstellung einer barrierearmen Erschließungen der Wohnungen. Das Gebäude mit 10 Wohneinheiten wurde im Jahr 1968 in Massivbauweise erstellt. Die 909 m² Wohnfläche verteilen sich als Zweispänner Grundriss auf 5 vollständig über Erdreich liegende Wohngeschosse. Abstellräume liegen in der Unterkellerung mit 2,0m lichter Höhe. Im Dachgeschoss befinden sich derzeit nicht genutzte Trockenräume. Ein Flachdach schließt die kubische Bauform. Die Gebäude sollen mindestens nach den Maßgaben des GEG unter Berücksichtigung der Bundesförderung für Einzelmaßnahmen hinsichtlich des Energiestandards ertüchtigt werden. Der Auftraggeber behält sich vor während des Planungsprozesses einen höheren Energie- Standard entsprechend KfW 55 oder KfW 40 EE festzulegen. Die Kosten und erforderlichen Maßnahmen der jeweiligen Ertüchtigung sind im Rahmen des Planungsprozesses zu untersuchen. Auf dieser Grundlage wird die Umsetzung entschieden. Verschiedene Varianten einer energetischen Sanierung des Gebäudes wurden untersucht. Die Ergebnisse werden zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage wurde entschieden, dass ein Wärmedämmverbund-System an Fassaden, ein Austausch der Fenster, ein neuer gedämmter Flachdachaufbau und eine Kellerdeckendämmung geplant werden soll. In den Bereichen der Technischen Ausstattung soll die Wärmeerzeugung durch eine im Dach platzierte Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt werden. Zur weiteren Reduzierung des Heizwärmebedarfs kann eine eventuell im Dach platzierte kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung unterstützen. Die Warmwasserbereitung soll künftig auf elektronische Durchlauferhitzer umgestellt werden. Die Montage der PV-Anlage erfolgt bauseits, im Planungsprozess ist hierfür lediglich die Leitungsführung zu berücksichtigen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Varianten einer energetischen Sanierung untersucht. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wurde sich gegen eine serielle und für eine konventionelle Sanierung mit Aufbringen eines Wärmedämmverbundsystems entschieden. Flachdach und Kellerdecke erhalten ebenfalls eine neue Dämmung und die Fenster werden dreifachverglast ausgeführt. Die Aussagen der Machbarkeitsstudie basieren im Schwerpunkt auf einer seriellen Sanierung und können nicht als verbindliche Planungs- oder Ausführungsgrundlage genutzt werden. Im Idealfall soll die thermische Hülle gem. Machbarkeitsstudie im Großen und Ganzen die Qualität einer Passivhaushülle erreichen. Die zu erwartenden Kosten der Maßnahme entsprechen der Machbarkeitsstudie in der Sanierung nach dem KfW-40-EE - Standard als die voraussichtlich ökonomisch sinnvollsten Variante. Die Kosten (netto) dienen vorrangig der Vergleichbarkeit der Angebote: KG 200 Herrichten und Erschließen 54.428,39 EUR KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 1.334.479,75 EUR KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen 439.190,00 EUR KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 40.000,00 EUR KG 420 Wärmeversorgungsanlagen 70.000,00 EUR KG 430 Raumlufttechnische Anlagen 90.000,00 EUR KG 440 Elektrische Anlagen 239.190,00 EUR KG 460 Förderanlagen - in KG 300 KG 500 Außenanlagen & Freiflächen 11.164,80 EUR Gesamtsumme netto: 1.839.262,94 EUR Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4 und anschließend die Leistungsphasen 5-9 beauftragt werden, im Los 4 anschließend die Leistungsphasen 5-6. Leistungszeit: Die Mitwirkung bei der Beantragung der Fördergelder ist 4 Monate nach der Beauftragung abzuschließen. Es ist eine Berücksichtigung der Förderauflagen in Bezug auf Dokumentation, Mindestanforderungen an Bauteile, Abrechnung etc. bis zum Abschluss und der Schlussabrechnung der Maßnahme zu berücksichtigen. Das Erstellen evtl. erforderlicher Unterlagen für das erfolgreiche Erwirken einer Baugenehmigung ist 6 Monate nach der Beauftragung abzuschließen. Der Baubeginn soll 2026 erfolgen, die Abnahme ist 9 Monate nach Baubeginn geplant. Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag.
Die Koblenzer Wohnungsbaugesellschaft mbH plant die energetische Sanierung des Wohngebäudes in der Fritz-Michel-Straße 14 in 56070 Koblenz incl. der Neuherstellung einer Aufzugsanlage. Der Aufzug dient zur Herstellung einer barrierearmen Erschließungen der Wohnungen. Das Gebäude mit 10 Wohneinheiten wurde im Jahr 1968 in Massivbauweise erstellt. Die 909 m² Wohnfläche verteilen sich als Zweispänner Grundriss auf 5 vollständig über Erdreich liegende Wohngeschosse. Abstellräume liegen in der Unterkellerung mit 2,0m lichter Höhe. Im Dachgeschoss befinden sich derzeit nicht genutzte Trockenräume. Ein Flachdach schließt die kubische Bauform. Die Gebäude sollen mindestens nach den Maßgaben des GEG unter Berücksichtigung der Bundesförderung für Einzelmaßnahmen hinsichtlich des Energiestandards ertüchtigt werden. Der Auftraggeber behält sich vor während des Planungsprozesses einen höheren Energie- Standard entsprechend KfW 55 oder KfW 40 EE festzulegen. Die Kosten und erforderlichen Maßnahmen der jeweiligen Ertüchtigung sind im Rahmen des Planungsprozesses zu untersuchen. Auf dieser Grundlage wird die Umsetzung entschieden. Verschiedene Varianten einer energetischen Sanierung des Gebäudes wurden untersucht. Die Ergebnisse werden zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage wurde entschieden, dass ein Wärmedämmverbund-System an Fassaden, ein Austausch der Fenster, ein neuer gedämmter Flachdachaufbau und eine Kellerdeckendämmung geplant werden soll. In den Bereichen der Technischen Ausstattung soll die Wärmeerzeugung durch eine im Dach platzierte Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt werden. Zur weiteren Reduzierung des Heizwärmebedarfs kann eine eventuell im Dach platzierte kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung unterstützen. Die Warmwasserbereitung soll künftig auf elektronische Durchlauferhitzer umgestellt werden. Die Montage der PV-Anlage erfolgt bauseits, im Planungsprozess ist hierfür lediglich die Leitungsführung zu berücksichtigen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Varianten einer energetischen Sanierung untersucht. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wurde sich gegen eine serielle und für eine konventionelle Sanierung mit Aufbringen eines Wärmedämmverbundsystems entschieden. Flachdach und Kellerdecke erhalten ebenfalls eine neue Dämmung und die Fenster werden dreifachverglast ausgeführt. Die Aussagen der Machbarkeitsstudie basieren im Schwerpunkt auf einer seriellen Sanierung und können nicht als verbindliche Planungs- oder Ausführungsgrundlage genutzt werden. Im Idealfall soll die thermische Hülle gem. Machbarkeitsstudie im Großen und Ganzen die Qualität einer Passivhaushülle erreichen. Die zu erwartenden Kosten der Maßnahme entsprechen der Machbarkeitsstudie in der Sanierung nach dem KfW-40-EE - Standard als die voraussichtlich ökonomisch sinnvollsten Variante. Die Kosten (netto) dienen vorrangig der Vergleichbarkeit der Angebote: KG 200 Herrichten und Erschließen 54.428,39 EUR KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 1.334.479,75 EUR KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen 439.190,00 EUR KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 40.000,00 EUR KG 420 Wärmeversorgungsanlagen 70.000,00 EUR KG 430 Raumlufttechnische Anlagen 90.000,00 EUR KG 440 Elektrische Anlagen 239.190,00 EUR KG 460 Förderanlagen - in KG 300 KG 500 Außenanlagen & Freiflächen 11.164,80 EUR Gesamtsumme netto: 1.839.262,94 EUR Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4 und anschließend die Leistungsphasen 5-9 beauftragt werden, im Los 4 anschließend die Leistungsphasen 5-6. Leistungszeit: Die Mitwirkung bei der Beantragung der Fördergelder ist 4 Monate nach der Beauftragung abzuschließen. Es ist eine Berücksichtigung der Förderauflagen in Bezug auf Dokumentation, Mindestanforderungen an Bauteile, Abrechnung etc. bis zum Abschluss und der Schlussabrechnung der Maßnahme zu berücksichtigen. Das Erstellen evtl. erforderlicher Unterlagen für das erfolgreiche Erwirken einer Baugenehmigung ist 6 Monate nach der Beauftragung abzuschließen. Der Baubeginn soll 2026 erfolgen, die Abnahme ist 9 Monate nach Baubeginn geplant. Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag.
Die Koblenzer Wohnungsbaugesellschaft mbH plant die energetische Sanierung des Wohngebäudes in der Fritz-Michel-Straße 14 in 56070 Koblenz incl. der Neuherstellung einer Aufzugsanlage. Der Aufzug dient zur Herstellung einer barrierearmen Erschließungen der Wohnungen. Das Gebäude mit 10 Wohneinheiten wurde im Jahr 1968 in Massivbauweise erstellt. Die 909m² Wohnfläche verteilen sich als Zweispänner-Grundriss auf 5 vollständig über Erdreich liegende Wohngeschosse. Abstellräume liegen in der Unterkellerung mit 2,0m lichter Höhe. Im Dachgeschoss befinden sich derzeit nicht genutzte Trockenräume. Ein Flachdach schließt die kubische Bauform. Die Gebäude sollen mindestens nach den Maßgaben des GEG unter Berücksichtigung der Bundesförderung für Einzelmaßnahmen hinsichtlich des Energiestandards ertüchtigt werden. Der Auftraggeber behält sich vor während des Planungsprozesses einen höheren Energie- Standard entsprechend KfW 55 oder KfW 40 EE festzulegen. Die Kosten und erforderlichen Maßnahmen der jeweiligen Ertüchtigung sind im Rahmen des Planungsprozesses zu untersuchen. Auf dieser Grundlage wird die Umsetzung entschieden. Verschiedene Varianten einer energetischen Sanierung des Gebäudes wurden untersucht. Die Ergebnisse werden zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage wurde entschieden, dass ein Wärmedämmverbund-System an Fassaden, ein Austausch der Fenster, ein neuer gedämmter Flachdachaufbau und eine Kellerdeckendämmung geplant werden soll. In den Bereichen der Technischen Ausstattung soll die Wärmeerzeugung durch eine im Dach platzierte Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt werden. Zur weiteren Reduzierung des Heizwärmebedarfs kann eine eventuell im Dach platzierte kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung unterstützen. Die Warmwasserbereitung soll künftig auf elektronische Durchlauferhitzer umgestellt werden. Die Montage der PV-Anlage erfolgt bauseits, im Planungsprozess ist hierfür lediglich die Leitungsführung zu berücksichtigen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Varianten einer energetischen Sanierung untersucht. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wurde sich gegen eine serielle und für eine konventionelle Sanierung mit Aufbringen eines Wärmedämmverbundsystems entschieden. Flachdach und Kellerdecke erhalten ebenfalls eine neue Dämmung und die Fenster werden dreifachverglast ausgeführt. Die Aussagen der Machbarkeitsstudie basieren im Schwerpunkt auf einer seriellen Sanierung und können nicht als verbindliche Planungs- oder Ausführungsgrundlage genutzt werden. Im Idealfall soll die thermische Hülle gem. Machbarkeitsstudie im Großen und Ganzen die Qualität einer Passivhaushülle erreichen. Die zu erwartenden Kosten der Maßnahme entsprechen der Machbarkeitsstudie in der Sanierung nach dem KfW-40-EE - Standard als die voraussichtlich ökonomisch sinnvollsten Variante. Die Kosten (netto) dienen vorrangig der Vergleichbarkeit der Angebote: KG 200 Herrichten und Erschließen 54.428,39 EUR KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 1.334.479,75 EUR KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen 439.190,00 EUR KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 40.000,00 EUR KG 420 Wärmeversorgungsanlagen 70.000,00 EUR KG 430 Raumlufttechnische Anlagen 90.000,00 EUR KG 440 Elektrische Anlagen 239.190,00 EUR KG 460 Förderanlagen - in KG 300 KG 500 Außenanlagen & Freiflächen 11.164,80 EUR Gesamtsumme netto: 1.839.262,94 EUR Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4 und anschließend die Leistungsphasen 5-9 beauftragt werden, im Los 4 anschließend die Leistungsphasen 5-6. Leistungszeit: Die Mitwirkung bei der Beantragung der Fördergelder ist 4 Monate nach der Beauftragung abzuschließen. Es ist eine Berücksichtigung der Förderauflagen in Bezug auf Dokumentation, Mindestanforderungen an Bauteile, Abrechnung etc. bis zum Abschluss und der Schlussabrechnung der Maßnahme zu berücksichtigen. Das Erstellen evtl. erforderlicher Unterlagen für das erfolgreiche Erwirken einer Baugenehmigung ist 6 Monate nach der Beauftragung abzuschließen. Der Baubeginn soll 2026 erfolgen, die Abnahme ist 9 Monate nach Baubeginn geplant. Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag.
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