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Im Rahmen der Beihilfegenehmigung durch die Europäische Kommission hat diese Vorgaben zur Evaluation gemacht. Diese beinhalten die Erstellung eines zweiten Interim-Reports einschließlich einer Zwischenevaluation für die Strompreiskompensation im Zeitraum 2021 – 2024/2025 (SPK; Richtlinie für Beihilfen für Unternehmen in Sektoren bzw. Teilsektoren, bei denen angenommen wird, dass angesichts der mit den EU-ETS-Zertifikaten verbundenen Kosten, die auf den Strompreis abgewälzt werden, ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht in den Fassungen vom 24.08.2022 und 13.03.2024). Ein erster Interim-Report wurde bereits im ersten Halbjahr 2024 bei der Europäischen Kommission eingereicht und von dieser genehmigt. Der Auftrag beinhaltet auch einen umfassenden Beitrag zur Erfolgskontrolle gemäß der VV zu § 7 der Bundeshaushaltsordnung.
Die deutsche Wirtschaft befindet sich unter erheblichem Anpassungsdruck und damit in intensivem Wettbewerb um die Technologien der Zukunft. Für den Wirtschaftsstandort Deutschland geht es darum, diese Wettbewerbsfähigkeit zu befördern und zu erhalten. Auch die Außenwirtschaftsförderung (AWF) soll sich daher verstärkt an den Bedarfen in diesem intensivierten Wettbewerbsumfeld ausrichten. Dabei steht im Fokus, die deutsche Außenwirtschaft im Außenhandel, beim Abschluss von Exportgeschäften sowie insb. auch bei der Erschließung neuer Märkte zu unterstützen, innovative deutsche Technologien international zu bewerben und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Die deutsche AWF kann mit ihren Instrumenten dabei nicht nur wichtige Impulse für eine wettbewerbsfähige Außenwirtschaft und Industrie und die weltweite Transformation setzen, sondern darüber hinaus auch Geschäftsmöglichkeiten für exportorientierte deutsche Unternehmen identifizieren und ihre fortdauernde Wettbewerbsfähigkeit auf den Leitmärkten der Zukunft nachhaltig unterstützen. Zu den bewährten Instrumenten der AWF in der Federführung des BMWK zählen insbesondere die staatlichen Garantieinstrumente (Investitions- und Exportkreditgarantien sowie Garantien für Ungebundene Finanzkredite), das durch den Bund mit-finanzierte weit verzweigte Netz der deutschen Auslandshandelskammern (AHK-Netz), Germany Trade and Invest (GTAI) als zentrale Außenwirtschaftsagentur des Bundes, das Markterschließungsprogramm (MEP), die Exportinitiativen des BMWK (Energie, Gesundheitswirtschaft, Sicherheitstechnologien, Umwelttechnologien), das Auslandsmesseprogramm (AMP), das Wirtschaftsnetzwerk Afrika (WNA), das Programm für internationale Unternehmenskooperation Partnering in Business with Germany (PG), die Rohstoffkompetenzzentren, das Skills Experts Programm sowie die außenwirtschaftliche Komponente der Klima- und Energiepartnerschaften. Um diese Instrumente auch auf den Leitmärkten der Zukunft zielführend zum Einsatz bringen zu können, ist ein vertieftes Verständnis der angebots- wie nachfrage-seitigen Marktumstände und der damit verbundenen Chancen und Herausforderungen für exportorientierte deutsche Unternehmen erforderlich. Wo erforderlich muss zudem ergebnisoffen über den etwaigen Anpassungs- und Erweiterungsbedarf des AWF-Instrumentariums diskutiert werden. Ziel des Vorhabens ist eine wissenschaftlich fundierte Analyse der industriellen (oder industrienahen) Leitmärkte der Zukunft und der Gewinn von Erkenntnissen zu resultierenden Chancen für deutsche Unternehmen auf diesen Märkten. Die Studie soll dazu Geschäftsmöglichkeiten für exportorientierte deutsche Unternehmen aufzeigen und identifizieren, wie diese Unternehmen auf den Leitmärkten der Zukunft mit Mitteln der AWF-Instrumente noch besser unterstützt werden können. Neben regulativen Rahmenbedingungen, vergleichender Betrachtung von AWF Instrumenten anderer OECD-Länder und lokaler Nachfrage und Finanzierungsbedingungen sind auch die Klimaziele der Zielländer und die jeweiligen Dekarbonisierungspläne von Interesse. Darauf aufbauend sollen die Stärken der deutschen Außenwirtschaft auch mit Blick auf für die Transformation wichtige Produkte und Technologien betrachtet und mit der Nachfrage in den Zielländern abgeglichen werden. Zielführend wären außerdem die Identifikation von Hindernissen und ggf. resultierenden Ansatzpunkten für die Förderung sowie das Beleuchten von Kooperationspotenzialen mit internationalen oder europäischen Partnern. Zur Beleuchtung von Potenzialen auch in Technologiesprüngen sollte eine extrapolierende Betrachtung benötigter Technologien zur Bewältigung der Transformation und ihrer Anbieter geprüft werden.
Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle Analyse der technologieoffenen Förderung (Modul 4 Premiumförderung der FRL Zuschuss und Kredit und FRL Förderwettbewerb)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) führt in eigenen Räumlichkeiten, aber auch in externen Veranstaltungsräumen in Berlin sowie im Bundesgebiet zahlreiche ein- oder mehrtägige Veranstaltungen durch, die aus einem konkreten Anlass oder als Teil einer Serie organisiert werden. Bei physischer Präsenz können daran im Einzelfall mehr als 1.000 Personen teilnehmen, in der Regel sind es bis zu 300 Gäste. In diesen Veranstaltungen werden Kernthemen des BMWK im Rahmen von Fachkonferenzen behandelt oder einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Vereinzelt werden auch rein öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen realisiert (z. B. Tag der offenen Tür). Die Veranstaltungen schlieißen analoge und/oder digitale Formate ein (mit teils komplexen Anforderungen an Technik und Design der Veranstaltung). Aus diesen Gründen soll eine Rahmenvereinbarung über die Konzeption, Organisation und Durchführung von konventionellen und digitalen Veranstaltungen abgeschlossen werden.
Die deutsche Förderlandschaft zeichnet sich durch eine hohe Heterogenität und Komplexität aus. Daraus ergeben sich verschiedene Herausforderungen: * Förderleistungen erreichen ihre Zielgruppen nicht, da Förderinteressierte passende Förderungen nicht kennen oder nicht identifizieren können * Heterogene, zum Teil hochkomplexe und in unterschiedlichem Ausmaß digitalisierte Antragsprozesse verursachen teilweise hohe administrative Aufwände (sowohl auf Seiten der Förderinstitutionen als auch seitens der Fördernehmenden) * Beides wirkt sich negativ auf die Geschwindigkeit aus, mit der Mittel von Förderprogrammen abfließen können Mit diesem Vorhaben des Bundes soll die Förderzentrale Deutschland (FZD) geschaffen werden, mit deren Hilfe diesen Herausforderungen begegnet werden kann. Gesamtzielstellung der Förderzentrale Deutschland ist es einerseits, die Transparenz über alle vorhandene Fördermöglichkeiten für Fördernehmende zu erhöhen, und, andererseits, den jeweiligen Antragsprozess zu beschleunigen und zu vereinfachen. Beides zielt darauf ab, die passgenaue Vermittlung von Förderleistungen zu verbessern und zu beschleunigen sowie den administrativen Aufwand zu reduzieren. Dementsprechend beinhaltet die FZD als Kernelemente die Recherche von zentralen Fördermaßnahmen, die sichere Abwicklung des vollständigen Antragsprozesses von Antragsstellung bis Abschluss ohne Medienbrüche sowie die Beratung zu Förderleistungen und Antragsprozessen. Diese Gesamtzielstellung spiegelt sich in den nachfolgend aufgeführten Grundprinzipien wider.
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