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Zwischen dem ZRF und dem Durchführenden (MRD gGmbH) besteht ein öffentlich-rechtlicher Vertrag gemäß Art. 13 Abs. 5 BayRDG vom 14.01.2014 (im Folgenden: Durchführungsvertrag). Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung des Rettungsdienstes an zwei Standorten (Niederaichbach und Velden) im Rettungsdienstbereich des ZRF. Der Vertrag ist bislang einmalig im Rahmen der ersten Änderungsvereinbarung im Jahr 2016 geändert worden. Gegenstand dieser ersten Änderung war die Erhöhung der KTW-Vorhaltung des Krankentransportes an der Rettungswache Niederaichbach. Das INM (Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement an der LMU München) hat nun eine Detailanalyse vorgelegt, die die rettungsdienstliche Versorgungssituation in dem Rettungsdienstbereich Erding untersucht. In der Detailanalyse werden diverse Maßnahmen vorgeschlagen, um für den Bereich der Notfallrettung künftig die Einhaltung der 12-Minuten-Frist in dem geforderten Umfang gewährleisten zu können. Dabei hat das INM auch den Standort Velden betrachtet, wenngleich dieser nicht im Rettungsdienstbereich Erding, sondern im Rettungsdienstbereich Landshut gelegen ist. Für den Standort Velden wird vom INM eine Erhöhung der Vorhaltestunden wie folgt empfohlen (siehe S. 3 f der Detailanalyse): „Für den Versorgungsbereich Taufkirchen wird empfohlen, die Vorhaltungszeiten des Stellplatzes Velden (Rettungsdienstbereich Landshut) auszuweiten. Konkret wird die Vorhaltung von Montag bis Sonntag von 07:00 Uhr bis 24:00 Uhr als bedarfsnotwendig erachtet. Dadurch werden temporäre Distanzprobleme insbesondere in den Gemeinden Neufraunhofen und Buchbach reduziert. Diese Maßnahme entspricht einer RTW-Vorhaltungsausweitung um 15 Wochenstunden. Durch die bestehende Lozierung dieses Standorts an der Grenze zwischen den Versor-gungsbereichen Taufkirchen und Vilsbiburg besteht insbesondere für die östliche Region des Versorgungsbereichs Taufkirchen sowie für die Gemeinde Taufkirchen (Vils) ein ho-her Einsatzwert. Durch die längere Verfügbarkeit werden Distanzprobleme außerhalb der Vorhaltungszeiten des in Velden stationierten RTW insbesondere in den Gemeinden Neufraunhofen und Buchbach reduziert und der RTW steht somit länger für Duplizitätsfälle in Taufkirchen (Vils) zur Verfügung.“ Die MRD gGmbH hält am Standort Velden derzeit einen RTW im Umfang von wöchentlich 104 Stunden vor. Seitens des INM wird für diesen Stellplatz Erhöhung der Vorhaltung auf 119 Wochenstunden empfohlen. Dies entspricht einer zusätzlichen Vorhaltung in Velden von absolut 15 Stunden bzw. relativ rund 14 %. Die Erhöhung der Vorhaltezeiten am Standort Velden soll durch die vorliegende zweite Änderungsvereinbarung vertraglich geregelt werden.
Der ZRF beabsichtigt, eine gemeinnützige Organisation oder Vereinigung gemäß Art. 2 Abs. 14 BayRDG mit der Durchführung der Luftrettung im Wege einer Dienstleistungskonzession auf Grundlage von Art. 16 Abs. 2 i. V. m. Art. 13 Abs. 2 Sätze 1 und 2, Abs. 3, 5 Sätze 1 bis 3 und 5 Bayerisches Rettungsdienstgesetz (BayRDG) zu beauftragen. Das vorliegende Auswahlverfahren unterliegt allein den verwaltungsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere denjenigen aus Art. 2 Abs. 14, Art. 13 Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 3 und Abs. 5 Satz 1 bis 3 und Art. 16 Abs. 2 BayRDG sowie den einschlägigen Bestimmungen des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG). Die Bestimmungen des §§ 97 ff., 148 ff. GWB sowie der KonzVgV finden nach den Vorgaben des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB keine Anwendung. Es wird daher ein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb im Sinne von § 14 Abs. 3 und § 17 VgV durchgeführt.
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