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Gegenstand des Auftrags sind Leistungen zur Planung Reinvestitionsmaßnahmen auf dem Pumpwerk Ober-hausen-Nordbeeck. Das von der Emschergenossenschaft betriebene Pumpwerk OB-Nordbeeck befindet sich in der Forsterbruchstraße in Oberhausen (Anlage 1-2) und wurde 1972 errichtet. Das Pumpwerk ist mit 4 Maschinen (3x Hochwasser, 1x kleine ehemalige Trockenwetterpumpe) aus-gestattet und hat eine maximale Förderleistung von 4.440 l/s.
LV 19 Schließanlage
Die Gemeinde Hergensweiler beabsichtigt den Rückbau und Neubau einer Kindertagesstätte für 130 Kinder auf einem Grundstück im Zentrum von Hergensweiler. Es sollen zwei U3 Gruppen für 30 Krippenkinder und vier Ü3 Gruppen für 100 Kindergartenkinder entstehen. /// Der Kindergartenstandort befindet sich im Zentrum des historischen Dorfkerns. Für die Neubebauung wird eine Fläche von ca. 3.450 m² auf dem Schul- und Kindergartenareal bereitgestellt. Die Programmfläche (Nettofläche) der Kindertagesstätte wurde mit NUF ca. 1,370 m² (zzgl. Nebennutzung- und Erschließungsflächen) bzw. BGF ca. 2.060 m² ermittelt. /// Der Neubau soll zweigeschossig in Holzbauweise erstellt werden. /// Die Referenzkosten der Kostengruppen 300+400 netto für den Neubau der Kita werden auf ca. 7,4 Mio € brutto geschätzt (Stand 04/2024). Die tatsächlichen Kosten werden mit der Planung ermittelt. /// Es ist geplant Fördermittel zu beantragen. /// Ziel des Wettbewerbs ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäude zu erhalten, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel antwortet. Dabei sind die in der Auslobung genannten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. /// Hierzu hat die Gemeinde Hergensweiler einen Wettbewerb für Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten mit anschließendem Vergabeverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbs (Bewerbergemeinschaft Gassmann Architekten und Schneider Hoffmann Architekten, Karlsruhe mit schreiberplan GmbH Stadtplanung Architektur Landschaftsarchitekten, Stuttgart) durchgeführt. /// Für den Neubau der Kita werden nun Fachplaner für Projektsteuerung, Tragwerksplanung, Fachplanung TGA HLS sowie TGA-Elektro jeweils mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. /// Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am Freitag, 25.10.2024 statt. /// Die sparsame und rationelle Energieverwendung ist aufgrund knapper Ressourcen und zum Schutz der Umwelt eine vorrangige Aufgabe unserer Zeit. Durch Senkung des Energieverbrauchs sollen die Kohlendioxid-Emissionen reduziert werden. Ziel ist es, möglichst wenig Energie zu verbrauchen und langfristig den erforderlichen Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen zu decken. /// Mindestanforderungen an eine CO2-reduzierte Energieversorgung stellt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) dar. /// Eine Begrünung von Flach- und flachgeneigte Dächer (<10°) ist gewünscht. Begrünte Dächer werden in Kombination mit Photovoltaikanlagen ausgeführt. /// Im Zusammenspiel mit dem energetischen Gesamtkonzept wird festgelegt, ob zusätzlich zur Fensterlüftung eine Lüftungsanlage sinnvoll ist. Nachtauskühlung erfolgt über Zuluftöffnungen in der Fassade und Abtrömöffnung am höchsten Punkt des Hauses im Bereich des Oberlichtbandes im Flur OG. Über sinnfällige passive Maßnahmen (Bauweise, Speicherfähigkeit der Bauteile, Orientierung, abgestimmter Fensterflächenanteil) ist das Raumklima bereits in der Vorplanung zu optimieren. Wartungsintensive Gebäudetechnik soll vermieden werden. /// Bauliche Voraussetzungen für die Regen- und Grauwassernutzung und insbesondere zur Bewässerung der Freiflächen z.B. über eine Zisterne sind zu berücksichtigen. /// Weitere Informationen siehe Ziffer 5.1
Die Gemeinde Hergensweiler beabsichtigt den Rückbau und Neubau einer Kindertagesstätte für 130 Kinder auf einem Grundstück im Zentrum von Hergensweiler. Es sollen zwei U3 Gruppen für 30 Krippenkinder und vier Ü3 Gruppen für 100 Kindergartenkinder entstehen. /// Der Kindergartenstandort befindet sich im Zentrum des historischen Dorfkerns. Für die Neubebauung wird eine Fläche von ca. 3.450 m² auf dem Schul- und Kindergartenareal bereitgestellt. Die Programmfläche (Nettofläche) der Kindertagesstätte wurde mit NUF ca. 1,370 m² (zzgl. Nebennutzung- und Erschließungsflächen) bzw. BGF ca. 2.060 m² ermittelt. /// Der Neubau soll zweigeschossig in Holzbauweise erstellt werden. /// Die Referenzkosten der Kostengruppen 300+400 netto für den Neubau der Kita werden auf ca. 7,4 Mio € brutto geschätzt (Stand 04/2024). Die tatsächlichen Kosten werden mit der Planung ermittelt. /// Es ist geplant Fördermittel zu beantragen. /// Ziel des Wettbewerbs ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäude zu erhalten, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel antwortet. Dabei sind die in der Auslobung genannten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. /// Hierzu hat die Gemeinde Hergensweiler einen Wettbewerb für Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten mit anschließendem Vergabeverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbs (Bewerbergemeinschaft Gassmann Architekten und Schneider Hoffmann Architekten, Karlsruhe mit schreiberplan GmbH Stadtplanung Architektur Landschaftsarchitekten, Stuttgart) durchgeführt. /// Für den Neubau der Kita werden nun Fachplaner für Projektsteuerung, Tragwerksplanung, Fachplanung TGA HLS sowie TGA-Elektro jeweils mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. /// Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am Freitag, 25.10.2024 statt. /// Zusatz TGA: Die sparsame und rationelle Energieverwendung ist aufgrund knapper Ressourcen und zum Schutz der Umwelt eine vorrangige Aufgabe unserer Zeit. Durch Senkung des Energieverbrauchs sollen die Kohlendioxid-Emissionen reduziert werden. Ziel ist es, möglichst wenig Energie zu verbrauchen und langfristig den erforderlichen Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen zu decken. /// Mindestanforderungen an eine CO2-reduzierte Energieversorgung stellt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) dar. /// Eine Begrünung von Flach- und flachgeneigte Dächer (<10°) ist gewünscht. Begrünte Dächer werden in Kombination mit Photovoltaikanlagen ausgeführt. /// Im Zusammenspiel mit dem energetischen Gesamtkonzept wird festgelegt, ob zusätzlich zur Fensterlüftung eine Lüftungsanlage sinnvoll ist. Nachtauskühlung erfolgt über Zuluftöffnungen in der Fassade und Abtrömöffnung am höchsten Punkt des Hauses im Bereich des Oberlichtbandes im Flur OG. Über sinnfällige passive Maßnahmen (Bauweise, Speicherfähigkeit der Bauteile, Orientierung, abgestimmter Fensterflächenanteil) ist das Raumklima bereits in der Vorplanung zu optimieren. Wartungsintensive Gebäudetechnik soll vermieden werden. /// Bauliche Voraussetzungen für die Regen- und Grauwassernutzung und insbesondere zur Bewässerung der Freiflächen z.B. über eine Zisterne sind zu berücksichtigen. /// Weitere Informationen siehe Ziffer 5.1
Das bestehende Feuerwehrgerätehaus entspricht in seiner derzeitigen baulichen und funktionalen Ausgestaltung nicht mehr den aktuellen Anforderungen an einen zeitgemäßen Feuerwehrbetrieb. Insbesondere fehlen ausreichende und normgerechte Umkleide- und Sanitärräume für die Einsatzkräfte. Zudem wird eine zusätzliche Fahrzeughalle benötigt. Darüber hinaus weist das Bestandsgebäude einen erheblichen energetischen Sanierungsbedarf auf. Die Gebäudehülle und die haustechnischen Anlagen entsprechen nicht dem heutigen Stand der Technik, was zu erhöhten Energieverbräuchen und laufenden Betriebskosten führt. Ziel des Vorhabens ist die nachhaltige Sicherstellung eines leistungsfähigen, bedarfsgerechten und zukunftsfähigen Feuerwehrstandortes. Durch den Anbau zusätzlicher Funktionsflächen, insbesondere für Umkleiden, sowie den Neubau einer zusätzlichen Fahrzeughalle sollen die Einsatzbereitschaft, die Arbeitssicherheit und die Hygiene für die Feuerwehrangehörigen deutlich verbessert werden. Gleichzeitig soll das Bestandsgebäude durch eine umfassende Sanierung zum einen an den aktuellen Bedarfsplan angepasst werden und zum anderen energetisch aufgewertet werden, sodass der Gebäudestandard an aktuelle gesetzliche und technische Anforderungen angepasst und ein Beitrag zum kommunalen Klimaschutz geleistet wird.
Die Stadt Kandern beabsichtigt den Umbau der Grundschule Kandern sowie den Anbau einer Mensa zur Sicherstellung und Weiterentwicklung von Ganztagesplätzen im Sinne der flexiblen Nachmittagsbetreuung. Grundlage der Planung ist der ermittelte Bedarf an Betreuungsplätzen sowie die Zielsetzung einer durchgängigen Zweizügigkeit. Der Schulstandort besteht aus einem denkmalgeschützten Hauptgebäude (Baujahr 1910) sowie einem Erweiterungsbau aus dem Jahr 2002. Im Bestand sind überwiegend funktionale Anpassungen vorgesehen, während der Anbau ergänzt und neu organisiert wird. Kern der Maßnahme ist der Neubau einer Mensa in Holzrahmenbauweise mit zugehöriger Küche. Die Mensa wird barrierefrei an den bestehenden Gebäudekomplex angebunden und ist für einen zweischichtigen Betrieb ausgelegt. Ergänzend ist eine großzügige, ausladende Überdachung vorgesehen, die den angrenzenden Schulhof funktional erweitert und als witterungsgeschützter Aufenthaltsbereich dient. Im Zuge der Umbaumaßnahmen erfolgen zudem brandschutztechnische Anpassungen, die Optimierung der Rettungswege sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Belichtung und Aufenthaltsqualität. Die Vorplanung (Leistungsphasen 1–2) wurde bereits abgeschlossen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens nach der Vergabeverordnung (VgV) sind die weiteren Planungsleistungen ab Leistungsphase 3.
Auf der zu Hamburg gehörenden Nordseeinsel Neuwerk im Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer soll ein Wohnbauvorhaben realisiert werden. Ziel ist es, mit zeitgenössischen Wohnbauten sowohl für Familien wie auch in kleineren Einheiten das Wohnungsangebot der Insel zu erweitern. Am Standort des ehemaligen Osthofs, der derzeit temporär als Lagerplatz genutzt wird, soll ein Neubauensemble aus zwei Baukörpern in Holzbauweise realisiert werden. Für das Projekt wurde zunächst eine vorlaufende Machbarkeitsstudie und im Anschluss hierauf aufbauend eine Konzeptplanung angefertigt, die zwischenzeitlich im Rahmen einer Bauvoranfrage als genehmigungsfähig bewertet wurde. Diese Hochbauplanung soll in einem integrierten Planungsprozess durch ein kompetentes Generalplanerteam ausgearbeitet und zur Genehmigungsfähigkeit gebracht werden. Unmittelbar im Anschluss an die Planung ist die Realisierung auf der Insel vorgesehen. Das Planungsteam soll dabei mindestens die nachfolgenden Leistungen erbringen: - Architektenleistungen Objektplanung gemäß § 34 HOAI, Lph 1-9 - Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI, Lph 1-9 - Tragwerksplanung, gemäß § 51 Abs.1 HOAI, Lph 1-7 - Technische Gebäudeausrüstung gemäß § 55 Abs.1 HOAI Lph 1-9 - Beratungsleistungen gemäß § 3 Abs. 1 HOAI (Schallschutzgutachten und Beratung Raumakustik, GEG-Nachweis / Energieausweis, Bodengutachten, Begleitung und Unterstützung der Verhandlungen mit Nachbareigentümern, Sicherheits- und Gesundheitskoordinator gemäß Baustellenverordnung (SiGeKo) und Brandschutzgutachten gem. AHO Heft 17) Generalplaner oder Bewerbergemeinschaften müssen für alle benannten Fachdisziplinen erfahrene und kompetente Fachplaner oder Nachunternehmer benennen, die Ihre individuelle Leistungsfähigkeit anhand einer Projektliste nachweisen müssen. Da es sich um ein beschränktes Vergabeverfahren handelt, wird die Identität der Teilnehmer bis zum Abschluss des Verfahrens geheim gehalten. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt als Verhandlungsverfahren zur Vergabe von Generalplanerleistungen mit vorgeschaltetem EU-weiten Teilnahmewettbewerb zur Auswahl von bis zu 3 qualifizierten Teilnehmern. Erste Stufe des Vergabeverfahrens ist ein Teilnahmewettbewerb (Bewerbungsverfahren), um fachkundige Planerteams auszuwählen, die über vergleichbare Erfahrungen bei der Planung und Durchführung der beschriebenen Aufgabe in den verschiedenen Fachdisziplinen verfügen. Die abgelegene Lage auf der Nordseeinsel innerhalb des Nationalparks Hamburgisches Wattenmeer erfordert besondere Erfahrungen und Planungskompetenzen, um eine weitgehende Vorfertigung und zügige Realisierung unter Berücksichtigung bestehender logistischer Einschränkungen und der vertraglich definierten Planungsziele zu ermöglichen. Nach dem Teilnahmewettbewerb erfolgt als zweite Stufe ein Verhandlungsverfahren zur Vergabe eines Generalplanerauftrags mit stufenweiser Beauftragung gem. Generalplanervertrag. Die ausgewählten Bewerber erhalten im Rahmen eines Verhandlungsgesprächs die Gelegenheit, das für die Aufgabe vorgesehene Projektteam vorzustellen und die Herangehensweise an die Aufgabenstellung zu erläutern. Im Zuge der Verhandlungen soll auch ein Honorarangebot verhandelt werden. Als Ergebnis des Verhandlungsverfahrens ist die Auswahl eines Bestbieters und der unmittelbare Vertragsschluss basierend auf den Regelungen der HOAI und dem Generalplanervertrag des Auftraggebers in Form einer stufenweisen Beauftragung (Stufe 1 LPH 1-3) vorgesehen. Unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens ist mit der Bearbeitung des Projekts zu beginnen. Im Rahmen eines vorgeschalteten EU-weiten Bewerbungsverfahrens werden max. 3 Generalplaner oder Bewerbergemeinschaften mit einschlägiger Erfahrung im Bereich des vorge-fertigten Holzbaus ausgewählt. Im Fokus stehen dabei Erfahrungen mit der Realisierung von Holzbauten für Einzelhäuser und Siedlungsbauten, weil diese im Gegensatz zum Geschosswohnungsbau in Holzbauweise einen andersartigen Planungsansatz erfordern. Eine ausführlichere Projektbeschreibung ist in der Datei 750_Steckbrief_VgV Neuwerk_260518 enthalten.
siehe Beschreibung des Loses 0001
Das zweigeschossige Hauptgebäude der Gartenarbeitsschule in der Trautenauer Str. 40, 10318 Berlin wurde 1898 als Gärtnereiwohnhaus in Mauerwerksbauweise errichtet und bis 1966 als Gärtnerei betrieben. Von 1968 bis 1990 wurde die Liegenschaft als Zentralschulgarten, ab 1990als Gartenarbeitsschule im Bezirk Lichtenberg durchgängig genutzt. Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um den Abbruch des Hauptgebäudes (BGF 356,85 m²) und den Neubau der Gartenarbeitsschule (BGF 598,34 m²). In Vorbereitung der Baumaßnahme ist vorgesehen, die Grundleistungen der Lph. 2 bis 9 für die Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 zu vergeben. Termine: LPH 2: bis 11/2026 LPH 3: bis 02/2027 Baubeginn Neubau: 02/2028 Fertigstellung: 11/2028
Die Gemeinde Abtsteinach betreibt seit 1985 eine Kläranlage, deren ursprüngliche Auslegung den heutigen Anforderungen an die Abwasserreinigung nicht mehr genügt. Aufgrund verschärfter gesetzlicher Vorgaben und anhaltender Probleme bei der Einhaltung insbesondere der Phosphorgrenzwerte ist die Reinigungsleistung unzureichend. Die Gemeinde Abtsteinach hat daher beim Abwasserzweckverband Steinachtal den Antrag gestellt, die anfallenden Abwässer in die Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Steinachtal einleiten zu dürfen. Der Anschluss an die ca. 11 km entfernte Verbandskläranlage Steinachtal kann durch den Bau einer ca. 3.500 m langen Leitung erreicht werden, welche an das Netz des AZV Steinachtal angeschlossen wird.
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