Eurostat

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Ausschreibungen aktiv
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Ausschreibungen gesamt
Ø Auftragswert

Erhebung statistischer Daten und Durchführung von Analysen zu Forschung und Entwicklung im Wirtschaftssektor in Deutschland

Aktiv
Frist: 07.07.2026
Veröffentlicht: 30.04.2026
Bundesministerium für Forschung, Technol...

Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung der FuE-Erhebungen zu den Berichtsjahren 2026, 2027 sowie 2028 (und Verlängerungsoption zu den Berichtsjahren 2029 und 2030). Gemäß „Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken“ sowie „Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 der Kommission vom 30. Juli 2020 zur Festlegung technischer Spezifikationen und Einzelheiten nach der Verordnung (EU) 2019/2152 […]“ ist Deutschland verpflichtet, Daten des Wirtschaftssektors zu FuE-Ausgaben und Personal an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) zu liefern. Die Ergebnisse der Erhebung sind auch Bestandteil der Forschungsberichterstattung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) bzw. des Bundes (z. B. Bundesbericht Forschung und Innovation) und fließen auch in die Berichterstattung an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ein. Der Bieter muss gewährleisten, dass die jährlichen Befragungen der FuE treibenden Unternehmen in Deutschland den Anforderungen der o.g. gesetzlichen Vorgaben genügen und die methodischen Empfehlungen von Eurostat für die FuE-Erhebungen sowie die die methodischen Empfehlungen der OECD zur Erhebung und Interpretation von FuE-Daten berücksichtigen. Zudem muss er die Anschlussfähigkeit an die bisherigen FuE-Erhebungen in der Weise sicherzustellen, dass kein Bruch in der Statistik entsteht und vergleichende Statistiken zu vorangegangenen Jahren und Zeitreihenanalysen möglich sind. Nähere Einzelheiten dazu sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

„Erhebung des Innovationsverhaltens der Unternehmen in der produzierenden Industrie und in ausgewählten Dienstleistungssektoren in Deutschland“

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 19.06.2026
Bundesministerium für Forschung, Technol...

Gemäß „Verordnung (EU) 2019/2152 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken“ sowie „Durchführungsverordnung (EU) 2022/1092 der Kommission vom 30. Juni 2022 zur Festlegung der technischen Spezifikationen der Datenanforderungen für das Thema „Innovation“ gemäß der Verordnung (EU) 2019/2152 […]“ ist Deutschland verpflichtet, Daten zum Innovationsverhalten der Unternehmen (Innovationsstatistiken) an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) zu liefern. Zudem sind die Ergebnisse der Erhebung Bestandteil der Forschungsberichterstattung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), im Folgenden auch Auftraggeber (AG) genannt, bzw. des Bundes (z. B. Bundesbericht Forschung und Innovation) und fließen auch in die Berichterstattung an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ein. Die jährlichen Befragungen zum Innovationsverhalten müssen den Anforderungen der gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Kommission genügen. Diese sind in der oben genannten EU-Verordnung 2019/2152 bzw. in der EU-Durchführungsverordnung 2022/1092 in der jeweils gültigen Fassung niedergelegt. Darüber hinaus müssen die Erhebungen die methodischen Empfehlungen von Eurostat für die Community Innovation Surveys, CIS (European business statistics methodological manual for statistics on business innovation ), sowie die jeweils gültigen methodischen Empfehlungen zur Erhebung und Interpretation von Innovationsdaten der OECD (aktuell Oslo Manual 2018 ) berücksichtigen. Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung der Innovationserhebungen zu den Berichtsjahren 2026, 2027 und 2028, auf Basis der EU-Verordnung 2019/2152. Im Rahmen der Erhebungen hat der Auftragnehmer die Anschlussfähigkeit an die bisherigen Innovationserhebungen in der Weise sicherzustellen, dass kein Bruch in der Statistik entsteht und vergleichende Statistiken zu vorangegangenen Jahren und Zeitreihenanalysen möglich sind. Langerhebung 2027 zum Berichtsjahr 2026, Kurzerhebung 2028 zum Berichtsjahr 2027, Langerhebung 2029 zum Berichtsjahr 2028.

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