Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben für Bergschuhe. Finden Sie passende Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.
77 Ausschreibungen (Seite 1 von 8)
Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende Artikel: - 40.000 Stück Geldbeutel (4 Farben zu je 10.000 Stück), Baumwolle Natur mit 2 langen Henkel - 20.000 Stück Memo-Set - 10.000 Skatkarten im Etui, französisches Bild, Etui aus recyclingfähigen Kunststoff - 35.000 Stück Druckkugelschreiber, Material Steinmineralien-Kunststoffgemisch, Minenfarbe blau. - 22.000 Stück Schlüsselbund, Farbe: Regenbogen - 8.000 Stück Salz- und Pfefferstreuer, Material: Glas - 45.000 Stück Bleistifte, Holz Natur. - 10.000 Stück Little Nature Cube (Gewürz Paprika), Befüllt mit 1 Substrattablette und Samen (Gewürzpaprika) - 10.000 Stück Saatgut (Wildblumen, Keimschutztütchen, Holzstab) - 30.000 Stück Goldenten, Material: recyclingfähiges PVC - 15.000 Stück Buntstifte, 12-Farbig, Hexagonale Buntstifte - 5.000 Stück Regenschirm, Durchsichtig, Form: 3-teiliger hexagonal-Teleskop-Stahlstab-verchromt (gold-farbig), ergonomischer "Soft-Touch"-beschichteter Griff mit integrierter Automatik-Auslösetaste, ebenfalls in Gold - 10.000 Stück Stofftragetasche/Baumwolltasche, Natur, 2 kurze Henkel Die genannten Auflagen beziehen sich auf einen geschätzten Jahresbedarf. Die jeweiligen Mengen werden pro Abruf festgelegt und mitgeteilt. Für Abrufe erfolgt eine Preisabfrage unter den Rahmenvertragspartnern. Den Auftrag je Artikel erhält der Rahmenvertragspartner mit dem günstigsten Preis. Die Artikel müssen die technischen Werte der Leistungsbeschreibung einhalten und dürfen bei ca.-Angaben (z. B. der Maße) maximal +/- 20 % vom angegebenen Wert abweichen. Diese Abweichungen sind gesondert im Preisangebot (Datei C2), Spalte "Bemerkungen", zu spezifizieren. Des Weiteren ist zu jedem Give-Away ein gesondertes Produktblatt einzureichen.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Schlauchschal blau für die Kooperation mit der Polizei und Justiz Bayern. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Es wird von folgenden Mengen während der Vertragslaufzeit ausgegangen: Mindestabnahmemengen 1.500 Jacken Geschätzte Gesamtabnahmemengen 10.000 Jacken Maximalabnahmemenge: 20.000 Jacken
gemäß LB
Regenschutzanzug GSG9 2 tlg. steingrau-oliv Mindestabnahmemenge (= Festbestellmenge): 40 Stück Regenschutzanzügen GSG9 2 tlg. steingrau-oliv, bestehend aus: - 40 Stück Regenschutzjacken und 40 Regenschutzhosen Höchstmenge (= geschätzte Gesamtbedarfsmenge): 100 Stück Regenschutzanzug GSG9 2 tlg. steingrau-oliv bestehend aus:: - 100 Stück Regenschutzjacken und 100 Regenschutzhosen Die Höchstmenge beinhaltet eine Menge von 60 Regenschutzanzügen für weitere Bestellungen und/oder Abrufe aus der Rahmenvereinbarungen für die Jahre 2026 - 2028 ohne Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers
Ausschreibungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitshandschuhen (Leder) für die Beschäftigten der BSR. Für die Versorgungssicherheit der Lederhandschuhe soll eine Rahmenvereinbarung mit max. zwei Auftragnehmern mit jeweils unterschiedlichen Herstellern und dessen Handschuhmodellen (Sommerhandschuhe und Winterhandschuhe) abgeschlossen werden. Der Vertrag beinhaltet darüber hinaus die kompetente Betreuung und Beratung der anfordernden Bereiche (jederzeit auch vor Ort), die Lieferung innerhalb einer vorgegebenen Zeit nach Abrufbestellung und die Anbindung des vereinbarten Sortimentes an das eKatalog-System des Auftraggebers. Wegen der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Jacken für die Polizei und Justiz Bayern. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst den Abschluss eines Rahmenvertrages über Arbeitskleidung gemäß Leistungsbeschreibung. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von zwei Jahren, sowie einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr ausgeschrieben. Genaueres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Funktionsshirts für die Kooperation mit der Polizei und Justiz Bayern. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Unter Workwear fällt die klassische Arbeitskleidung ohne besondere Schutzfunktion. Sie dient dem alltäglichen Gebrauch und ist z. B. abzugrenzen von spezieller Schutzkleidung wie Schnitt- oder Warnschutz. Einzuschließen sind Zubehörartikel wie bspw. einsetzbare Kniepolster oder Gürteltaschen.
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