Öffentliche Ausschreibung

Vertrag zur besonderen Versorgung über die Durchführung von stationsersetzenden Leistungen gem. § 140a SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des open house Verfahrens

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Auftraggeber

Adresse
Europaallee 3-4
66113 Saarbrücken

Weitere beteiligte Organisationen (1)

Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr

Wichtige Fristen

Phase für Abgabe von Angeboten
Noch 128 Tage
Angebotsfrist
30. Juni 2026
Veröffentlichungsdatum
11. November 2024

Beschreibung

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Verträgen über eine besondere Versorgung gem. § 140a SGB V über die Durchführung von stationsersetzenden Maßnahmen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens für die Zeit vom (frühestens) 01.01.2025 bis 31.12.2026. Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff. GWB. Vertragspartner kann jedes geeignete und interessierte Unternehmen werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Verträgen zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung der Preise. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen (welche bei der Kontaktstelle angefordert werden können) und Abgabe der geförderten Erklärungen. Für den Vertragsschluss ist keine Exklusivität gegeben.

Lose (1)

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Häufig gestellte Fragen

Diese Ausschreibung betrifft den Abschluss von Verträgen zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V. Ziel ist die Durchführung von stationsersetzenden Leistungen im Rahmen des Open House-Verfahrens. Die Verträge können jederzeit abgeschlossen werden und gelten für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026. Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der EU-Richtlinie 2014/24/EU, was bedeutet, dass kein Wettbewerb im klassischen Sinne stattfindet.

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