Nationale Ausschreibung nach UVgO
Öffentliche Ausschreibung
Vergabenr.:
21/2026 De-Ro
1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle:
Name und Anschrift:
Stadt Dessau-Roßlau, Zentr. Vergabestelle
Zerbster Str. 4
06844 Dessau-Roßlau
Deutschland
Telefonnummer:
+49 340/204-2260
Telefaxnummer:
+49 340-2042691360
E-Mail-Adresse:
ausschreibung@dessau-rosslau.de
Internet-Adresse:
https://www.dessau-rosslau.de
Zuschlagserteilende Stelle:
Siehe oben
2. Verfahrensart (§ 8 UVgO):
Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
3. Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
elektronisch mit qualifizierter Signatur
Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote:
ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)
4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3):
Entfällt (siehe 9.).
5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung:
Art der Leistung:
Verlängerung Support Datacore-SANsymphony
Menge und Umfang:
Verlängerung Support Datacore-SANsymphony
Ort der Leistung:
Stadt Dessau-Roßlau, Zerbster Str. 4, 06844 Dessau-Roßlau
6. Losaufteilung:
Losweise Vergabe:
Nein
Angebote sind möglich für:
die Gesamtleistung
7. Nebenangebote sind
nicht zugelassen
8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Beginn der Ausführungsfrist:
09.09.2026
Ende der Ausführungsfrist:
08.09.2029
Bemerkung zur Ausführungsfrist:
9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können:
unter (URL:):
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19e063d9dbc-757fa59c3b7b145f
10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist:
Angebote sind einzureichen bis:
10.06.2026 09:00
Ablauf der Bindefrist:
06.08.2026
11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen:
:
entfällt
12. Wesentliche Zahlungsbedingungen:
:
gemäß VOL/B
13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers:
:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen/Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Bauunternehmen/Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde gemäß UVgO folgende Angaben zu machen:
Weitere Nachweise /Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer:
Entfällt!
Weitere Nachweise /Angaben/Unterlagen (auch für Nachunternehmer) auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Urkalkulation
Nachweis der aktuellen Haftpflichtversicherung zu Personen- und Sachschäden
Hinweise zum Bestbieterprinzip gemäß § 8 TVergG LSA
1. Die nach diesem Gesetz und nach den in § 1 (2) Satz 1 genannten Vergabe- und Vertragsordnungen verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise werden nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), nachgefordert.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, parallel zum Bestbieter auch die nachrangigen Bieter zur Vorlage der Erklärungen und Nachweise nach Nr. 1 aufzufordern.
3. Nachforderungen und Abforderungen der Erklärungen und Nachweise erfolgen elektronisch über die eVergabe-Plattform www.eVergabe.de.
4. Der Bieter hat die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer Frist von mindestens 3 und höchstens 10 Kalendertagen vorzulegen.
14. Angabe der Zuschlagskriterien:
Der niedrigste Preis:
Ja
15. Sonstiges:
Nachprüfungsstelle:
Landesverwaltungsamt Vergabeprüfstelle oder 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle
Software,IT-Systemdienstleistungen