Die Stadt Brühl im Rhein-Erft-Kreis hat die Trägerschaften für die Betreuung im Rahmen der offenen Ganztagsschule gem. § 9 Abs.3 Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) an insgesamt sechs Grundschulen und einer Förderschule zu vergeben.
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