Dienstleistung
DGUV V3 Prüfung nach DIN VDE 0105-100/A1 aller ortsfesten elektrischen Anlagen
(Niederspannungs-Verteilungen) am HZB in Berlin Wannsee, Lise-Meitner-Campus des
Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH, Hahn-Meitner-Platz 1, 14109
Berlin.
- Es haben nur Personen Zutritt, mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass,
ein Führerschein reicht nicht aus.
- Arbeitstägliches An-/Abmelden an den Pforten / zuständigen HZB-Verantwortlichen.
- Am Standort Wannsee werden die Personalien durch das Institutswachpersonal
aufgenommen und ein Tages-Gastausweis ausgestellt.
- Auf Antrag können bei vorgesehenen Einsatzdauern der Arbeitskräfte von über
2 Wochen Dauergastausweise ausgestellt werden.
- Aus Gründen der Wahrnehmung des Institutes von außen durch Dritte, wird ein ganz
besonders hoher Wert auf die Einhaltung der Arbeitssicherheitsbestimmungen gelegt,
also auch auf die Einhaltung der Bestimmungen, für die gesetzlich nur der
Auftragnehmer selbst verantwortlich ist, so werden zB auch Gefährdungsbeurteilungen
und Betriebsanweisungen zur Vorlage verlangt, diese müssen bei jedem Einsatz auf
dem Institutsgelände vorgezeigt werden können. Auch werden nur Betriebsmittel
geduldet, die ordnungsgemäß geprüft wurden, so zB müssen die gültigen Prüfsiegel
auf Handmaschinen, Feuerlöscher oder Leitern vorhanden sein!
- Bei Arbeiten mit Gefahr der Brandentstehung (zB Trennschleifer) oder
Staubentstehung, muss vor Arbeitsbeginn und zum Arbeitsende die Betriebsfeuerwehr
(BtF) telefonisch informiert werden:
Bei BV in Wannsee: 030 8062 35600;
Bei BV in Adlershof: 030 8062 17900
- Bei Arbeiten mit Gefahr der Brandentstehung muss je Arbeitsstelle ein gültig geprüfter
Feuerlöscher mitgeführt werden.
- Den verwendeten handgeführten elektrischen Verbrauchssmitteln müssen eigene
Fehlstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem
Bemessungsdifferenzstrom von I Delta-n <= 30 mA vorgeschaltet werden.
- Das HZB gibt eine Institutsspezifische Erläuterung der Arbeitssicherheitsbelange
heraus. Es muss jährlich der Nachweis über die erfolgte Durchführung einer
diesbezüglichen Einweisung erbracht werden.
- Im Zusammenhang mit Arbeiten in Kontroll- und Sicherungsbereichen muss an
weiteren jährlichen Unterweisungen für beide Standorte teilgenommen werden, diese
werden online vorgenommen.
- Fehlzeiten bei Reaktor- oder Brandalarmen und durch Verzögerungen wegen des
Zutritts von Sicherungs- und Kontrollbereichen werden über Stundenlohnnachweise
vergütet.
- Der Austausch von Dokumenten für die Abwicklung der Leistungen (Angebote,
Rechnungen, Dokumentationen, ...) läuft ganz überwiegend papierlos über
elektronische Datenverarbeitungssysteme.
- Rechnungen müssen mit Anlagen in einer pdf-Datei zusammengefasst per Email
übersendet werden.
- Längenmaße im Aufmaß müssen im Aufmaßplan direkt wiederzufinden sein, zB
Maßkette im Aufmaßplan: "1,5 +1,5", dann muss im Aufmaß stehen
"(1,5+1,5) x 2" und nicht "3,0 x 2".
- Bei Verträgen mit Leistungen in Kontrollbereichen nach Strahlenschutzgesetz:
Es muss mit einer Frist von 5 Werktagen nach der Beauftragung der Nachweis
erbracht werden, dass mindestens Anträge auf Erlangung der Genehmigung für das
Arbeiten in Kontrollbereichen in fremden Anlagen gemäß § 25 des
Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) bei den zuständigen Aufsichts- und
Genehmigungsbehörden eingereicht wurden, bzw ein entsprechend fachkundiger
Strahlenschutzbeauftragter benannt wird
(der Aufwand wird über eine gesonderte Position vergütet).
Für die Tätigkeit im HZB genügt die Einstufung als beruflich strahlenexponierte Person
der Kategorie B.
- Bei Verträgen mit Leistungen in Sicherungsbereichen nach Atomgesetz:
Die Personen, die in Sicherungsbereichen eingesetzt werden sollen, müssen
erfolgreich überprüft worden sein, gemäß § 1 Atomrechtliche
Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung (AtZüV). Der entsprechende Antrag kann
über den Objektschutz des HZB an die zuständige Behörde eingereicht werden.
- Mögliche Arbeitstage im HZB sind Werktage von Montag bis Freitag,
Aufenthaltszeit 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag bis 16:00 Uhr.
- Die Werktage zwischen Weihnachten und Neujahr sind keine möglichen Arbeitstage im
HZB.
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