Die Unterhaltsreinigung in den oben genannten Justizgebäuden umfasst die textilen und nichttextilen Fußbodenbeläge, sanitären Anlagen sowie Gegenstände der Raumausstattung und Raumeinrichtung.
Die Glasreinigung in den oben genannten Justizgebäuden umfasst das allseitige Reinigen sämtlicher Glasflächen (Brandschutztüren, Pfortentrennwände und Oberlichten) der Rahmen, Stöcke (innen und außen), sowie der Fensterbänke.
Die vertraglich durchzuführende Reinigung der Gebäude gliedert sich daher in Unterhaltsreinigung, Glasreinigung und Regiereinigung.
Zu reinigende Bodenfläche: 5.121,03 m²
Zu reinigende Glasfläche: 1.059,34 m²
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