Aus Sammlungen des Auftraggebers auf dessen Recycling- und Wertstoffhöfen sowie Zwischenlagern fallen im Jahr ca.
8.200 t an Grünabfällen aus der Landeshauptstadt Mainz an.
Der Auftragnehmer übernimmt während seiner Beauftragung die Grünabfälle des Auftraggebers und verwertet diese
unter Einhaltung der gültigen, rechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem untergesetzlichen Regelwerk zum
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).
Der Auftrag umfasst insbesondere:
- die Übernahme von ca. 8.000 t/a an Grünabfällen inklusive ca. 130 t Herbstlaub (AVV-Nr. 200201),
- die Übernahme von ca. 100 t/a an abgeräumten Weihnachtsbäumen, welche im Rahmen der Anfang Januar
eines jeden Jahres stattfindenden Weihnachtsbaum-Sammelaktion (AVV-Nr. 200201, im Folgenden ebenfalls
als „Grünabfälle“ bezeichnet) anfallen,
- die Übernahme von ca. 100 t pro Jahr separat gesammelter Mengen an Groß-/ Stammholz und
Wurzelstöcken/ -holz (AVV-Nr. 200138, im Folgenden ebenfalls als „Grünabfälle“ bezeichnet),
- die Übernahme aller vorstehend genannten Abfälle des Auftraggebers auf einem vom Auftragnehmer zu
benennenden Umschlagplatz im Stadtgebiet von Mainz bzw. auf einem maximal im Radius von 5 km Luftlinie,
ausgehend von der Stadtgrenze von Mainz, verkehrsgünstig erreichbaren Umschlagplatz, alternativ in einer
Verwertungsanlage, die im Stadtgebiet bzw. maximal im Radius von 5 km Luftlinie, ausgehend von der
Stadtgrenze von Mainz, verkehrsgünstig gelegen ist.
Ist zur Erreichung des Standortes (Umschlagplatz bzw. Verwertungsanlage) eine Rheinquerung durch den
Auftraggeber erforderlich, so erfolgt diese ausschließlich über die Weisenauer oder Schiersteiner Rheinbrücke.
- die Verwertung der übernommenen Grünabfälle unter Einhaltung der hierzu einschlägigen rechtlichen
Bestimmungen.
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