Während der jährlichen Winterdienstsaison werden im Rahmen der Wahrnehmung der städtischen Anliegerverpflichtung Winterdienstleistungen an Straßenübergängen, Gehwegen, Brücken sowie an Bushaltestellen durchgeführt. Diese Leistungen werden durch die Stadt Karlsruhe (Auftraggeber im Folgenden mit AG bezeichnet) an Dritte in Auftrag gegeben.
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Winterdienstsaisons vom 01.11.2026 bis 31.03.2027 sowie vom 01.11.2027 bis 31.03.2028. Der Vertrag verlängert sich bis zu zweimal automatisch um jeweils eine weitere Winterdienstsaison 01.11.2028 bis 31.03.2029 sowie vom 01.10.2029 bis 31.04.2030), sofern er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf durch den AG gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens zum 31.03.2030.
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