Um die Klimaneutralität für die Bayerische Staatsverwaltung, wie im BayKlimaG gefordert, spätestens für das Jahr 2028 sicherzustellen, muss ein Datenerfassungs-, Bilanzierungs- und Berichtssystem für die Erstellung von Treibhausgas-Bilanzen sowie für die Ausarbeitung und Validierung von Reduktions- und Zielpfaden beschafft werden.
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