Die FHG beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung zu schaffen, der die planerischen und baubegleitenden/überwachenden Tätigkeiten für Maßnahmen im Tief- und Straßenbau der Flugbetriebsflächen als auch Flächen im öffentlichen Bereich beinhaltet. Da die Maßnahmen zum großen Teil im Sicherheitsbereich liegen, müssen die vor Ort tätigen Mitarbeiter des AN sicherheitsüberprüft sein und benötigen zudem eine Fahrgenehmigung, ein zugelassenes Kraftfahrzeug und die dementsprechende Berechtigung für das Betreten und das Befahren des Sicherheitsbereiches.
Gefordert sind technische Planungen, Überwachung von Bauausführungen, Machbarkeitsuntersuchungen und Kostenschätzungen von Projekten unterschiedlicher Größe an bestehenden infrastrukturellen Anlagen am Flughafen Hamburg.
Diese infrastrukturellen Anlagen umfassen Straßen, Vorfeldflächen, Wege, Plätze, Parkierungsanlagen, Anlagen der Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie tiefbautechnische Anlagen der IT-, Strom- und Wärmeversorgung.
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