Die degewo Technische Dienste GmbH plant, mit zwei Firmen einen Rahmenvertrag für die Lieferung von Wärmeerzeugungs- und verteilanlagen einzugehen, die jedoch kein Exklusivrecht und auch keine Umsatzvolumenzusage nach sich zieht. Darüber hinaus kann der Auftraggeber mit den Auftragnehmern auch kein gleichmäßiges Beauftragungsprocedere vereinbaren. Als Kalkulationshilfe ist von den folgenden jährlich Mengen auszugehen:
40 Übergabestationen 50-300 kW / 5 Wärmepumpenanlagen (hybrid bzw. monoenergetisch) 18- 128 kW/ 5 Gas-Brennwertkessel bodenstehend bzw. hängend 35 -280 kW .
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