Das Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. (UKMD) beabsichtigt in Form eines offenen Verfahrens eine Rahmenvereinbarung für wiederkehrende Prüfungen und Instandsetzungen an nicht ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln für alle Häuser des UKMD, Liegenschaft Leipziger Straße und der Universitätsfrauenklinik zu schließen.
Die Anzahl der zu prüfenden Betriebsmittel entnehmen Sie dem Leistungsverzeichnis. Schwankungen im quantitativen Leistungsumfang können nicht ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Vollständigkeit der von uns geplanten Prüfungen der jeweiligen Objekte besteht für den Auftragnehmer nicht.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung sämtlicher in der Leistungsbeschreibung genannten Bestimmungen, Richtlinien und normativen Anforderungen in der jeweils gültigen Fassung verpflichtet. Die Einhaltung der genannten Bestimmungen, Richtlinien und normativen Anforderungen ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen (Zertifikate, Gutachten u. a.).
Erforderliches Prüfpersonal und -gerät ist vom Auftragnehmer zu stellen. Die Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Der Bieter ist für die fachlich korrekte Ausführung der Leistungen allein verantwortlich.
Werden Materialien und Arbeitsmittel an den Auftragnehmer übergeben, ist dieser für den pfleglichen Umgang verantwortlich und haftet dafür. Der Auftragnehmer hat fremde Leistungen zu schützen und von ihm verursachte Verschmutzungen gemäß VOB umgehend und vollständig zu beseitigen.
Lärmintensive Leistungen sowie eventuelle Versorgungseinschränkungen sind mit dem Bereich Technik und Bau im Vorfeld zeitlich abzustimmen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle gesetzlichen, baupolizeilichen und sonst erforderlichen Bestimmungen zur Sicherung bestehender Anlagen des Auftraggebers oder Dritter zu erfüllen. Im Falle der Verursachung von Schäden stehen auch unmittelbar geschädigten Dritten vertragliche Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer zu (§ 328 Abs.1 BGB).