Der Landkreis Altötting beabsichtigt im Rahmen dieser öffentlichen Ausschreibung einen Dienstleistungsvertrag zu schließen. Auftragsgegenstand ist die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel in verschiedenen Liegenschaften des Landkreises Altötting. Die Prüfung hat nach der gesetzlich vorgeschriebenen Unfallverhütungsvorschrift DGUV (Vorschrift 4) zu erfolgen, worin geregelt ist, dass alle elektrischen ortsveränderlichen Geräte in bestimmten Zeitabständen einer Wiederholungsprüfung unterzogen werden müssen. Die durchgeführten Prüfungen sind (je Liegenschaft) zu dokumentieren.
Lose (2)
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